10.01.2010 •
Die aktuelle Entscheidung
Privatliquidation und Schweigepflicht - Abtretung einer Honorarforderung an eine Verrechnungsstelle ohne Zustimmung des Patienten verstößt gegen die ärztliche Schweigepflicht
BGH Urteil vom 10.07.1991 - VIII ZR 296/90 (NJW 1991, 2955)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nunmehr entschieden, daß die Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine (gewerbliche oder berufsständische) Verrechnungsstelle unter Übergabe der Abrechnungsunterlagen zum Zwecke der Rechnungserstellung und Einziehung wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht nicht ist, wenn der Patient ihr nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
Den vollständigen Artikel (PDF-Datei) können Sie gern gegen einen Kostenbeitrag in Höhe von 5,90 € direkt über uns beziehen. Mail to: wehrmedizin@beta-publishing.com
Datum: 10.01.2010
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1992/1
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1992/1