10.01.2010 •

    Die aktuelle Entscheidung

    Privatliquidation und Schweigepflicht - Abtretung einer Honorarforderung an eine Verrechnungsstelle ohne Zustimmung des Patienten verstößt gegen die ärztliche Schweigepflicht
    BGH Urteil vom 10.07.1991 - VIII ZR 296/90 (NJW 1991, 2955)

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nunmehr entschieden, daß die Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine (gewerbliche oder berufsständische) Verrechnungsstelle unter Übergabe der Abrechnungsunterlagen zum Zwecke der Rechnungserstellung und Einziehung wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht nicht ist, wenn der Patient ihr nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

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    Datum: 10.01.2010

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1992/1

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