03.01.2010 •

    Die aktuelle Entscheidung

    Pflicht des Arztes zur Einbestellung eines Patienten
    BHG, Urteil vom 27.11.1990 - VI ZR 30/90 (NJW 1991, 748)

    Der zu einer ambulanten Nachuntersuchung einbestellte Patient und spätere Kläger wartete den Untersuchungstermin in der Ambulanz nicht ab und verließ das Krankenhaus. Als er einige Wochen später seinen Hausarzt aufsuchte, stellte dieser einen Behandlungsfehler fest, der schließlich die Amputation eines Beines erforderlich machte. Die Schadensersatzklage des Patienten wird u.a. auf die unterbliebene erneute Einbestellung zur Aufklärung über die Dringlichkeit gebotener Therapiemaßnahmen gestützt.

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    Datum: 03.01.2010

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1991/2

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