25.12.2009 •

    Die aktuelle Entscheidung

    Kein Anspruch auf Widerruf einer ärztlichen Diagnose
    BGH, Urteil vom 11.04.1989 - VI ZR 293/88 (NJW 1989, 2941; MedR 1989, 236

    Dr. med. B. erstellte ein ärztliches Attest zur Vorlage bei der Polizeibehörde, in dem er dem Patienten (und späteren Kläger) eine paranoid-halluzinatorische Psychose bescheinigte, die eine Unterbringung in einem geschlossenen Krankenhaus erforderlich mache. Später stellte sich die Unrichtigkeit dieser Diagnose heraus. In dem daraufhin angestrengten Zivilprozeß begehrt der Kläger u.a. den Widerruf der ärztlichen Diagnose.

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    Datum: 25.12.2009

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1991/1

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