30.04.2007 •
Die ärztliche Begutachtung
Für angestellte und beamtete Ärzte sowie Sanitätsoffiziere folgt aus dem Dienstverhältnis in bestimmten Umfang eine Pflicht zur Erstattung von Gutachten für den Dienstherrn oder fremde Auftraggeber. Darüber hnaus kann dieser Personenkreis auch im Rahmen der Nebenbeschäftigung eine Gutachtertätigkeit ausüben. Der folgende Beitrag gibt einige Hinweise aus rechtlicher Sicht.
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Datum: 30.04.2007
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1993/3
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1993/3