06.04.2006 •

    Die Abteilung Verwaltung

    Die Abteilung Verwaltung ist für die fachliche Führung der Abteilungen Verwaltung der Sanitätskommandos, der Bundeswehrkrankenhausverwaltungen und der Truppenverwaltungen des nachgeordneten Bereichs verantwortlich. Die Abteilung Verwaltung berät die Führung des Kommandos in Angelegenheiten des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens sowie in Verwaltungs-, Fürsorge- und Zivilpersonalangelegenheiten. Der Abteilungsleiter ist gleichzeitig Beauftragter für den Haushalt gemäß § 9 Bundeshaushaltsordnung für den Kommandobereich. Die vorschriftskonforme Aufgabenwahrnehmung der nachgeordneten Verwaltungen wird sichergestellt durch turnusmäßig durchgeführte Geschäftsprüfungen vor Ort.

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    Datum: 06.04.2006

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2003/2

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