10.01.2010 •

    Der zahnärztliche Dienst der Luftwaffe

    Die Entscheidung des Verteidigungsausschusses des zweiten Deutschen Bundestages in der 162. Sitzung am 10. Juli 1957, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern/Lebensmittelchemikern den Status eines Sanitätsoffiziers zuzuerkennen, gilt als Geburtsstunde des zahnärztlichen Dienstes der Bundeswehr. Anläßlich des "35. Geburtstages" soll in Fortschreibung der Veröffentlichung von Oberstarzt Dr. Grünberg im Heft 2/1989 dieser Zeitschrift über den zahnärztlichen Dienst der Luftwaffe, insbesondere über die jüngsten Entwicklungen, berichtet werden.

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    Datum: 10.01.2010

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1992/2

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