Der Sanitätsdienst des Heeres
Auch nach Zentralisierung des überwiegenden
Teiles des Sanitätsdienstes der Bundeswehr sind bestimmte sanitätsdienstliche Aufgaben, die spezifische Belange der jeweiligen militärischen Organisationsbereiche betreffen, in deren Zuständigkeit verblieben. Dies gilt auch für
den Sanitätsdienst des Heeres (SanDstH). Der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (Insp San) bildet in seiner Gesamtverantwortung
für den Sanitätsdienst der Bundeswehr mit seinem Führungsstab (Fü San) die verbindende Klammer dieses Systems.
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Datum: 03.04.2008
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2008/1