03.04.2008 •

    Der Sanitätsdienst des Heeres

    Auch nach Zentralisierung des überwiegenden
    Teiles des Sanitätsdienstes der Bundeswehr sind bestimmte sanitätsdienstliche Aufgaben, die spezifische Belange der jeweiligen militärischen Organisationsbereiche betreffen, in deren Zuständigkeit verblieben. Dies gilt auch für
    den Sanitätsdienst des Heeres (SanDstH). Der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (Insp San) bildet in seiner Gesamtverantwortung
    für den Sanitätsdienst der Bundeswehr mit seinem Führungsstab (Fü San) die verbindende Klammer dieses Systems.

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    Datum: 03.04.2008

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2008/1

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