27.03.2006 •

    Der Rechtsberater

    Der Rechtsberater ist Jurist mit der Befähigung zum Richteramt. Er untersteht unmittelbar dem Kommandeur. Seine Aufgabe besteht in der Beratung des Kommandeurs in allen Rechtsfragen mit Ausnahme der Verwaltungsangelegenheiten. Darüber hinaus berät er die Abteilungen des Kommandos sowie die Disziplinarvorgesetzten des nachgeordneten Bereichs.

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    Datum: 27.03.2006

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2003/4

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