10.01.2010 •

    Der Leitende Sanitätsoffizier bei humanitären und Katastropheneinsätzen der Bundeswehr im Ausland

    Grundlegende weltpolitische Veränderungen, die Vereinigung Deutschlands und die Wiedererlangung der Souveränität Deutschlands haben auch entscheidende und einschneidende Konsequenzen für Umfang, Gliederung und Auftrag an die Streitkräfte zur Folge. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr ist derzeit dabei, diese Folgen organisatorisch umzusetzen. Im Bundestag besteht noch kein Konsens bezüglich eines militärischen Einsatzes der Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebietes. Als verfassungskonform und politisch wünschenswert gilt dagegen der Einsatz der Bundeswehr bei Katastrophen und humanitären Hilfeleistungen - auch außerhalb des NATO-Gebietes -, ohne daß diese "humanitären out-of-area Einsätze" im Grundgesetz ausdrücklich erwähnt sind. Der Generalinspekteur hat in seiner Fachkonzeption "Sanitätsdienstliche Versorgung" vom Dezember 1990 den Auftrag an den Sanitätsdienst u.a. wie folgt definiert: "Die Kräfte und Mittel des Sanitätsdienstes sind so zu strukturieren, daß sie befähigt sind, im In- und Ausland allein oder im internationalen Verbund Hilfe und Unterstützung, z.B. im Rahmen von Katastrophenhilfe, humanitärer Hilfe, UNO-Einsätze usw., zu leisten ..."

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    Datum: 10.01.2010

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1992/2

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