13.08.2007 •

    Dental Fitness - Quo vadis?

    Vor nunmehr 9 Jahren erfolgte die Einführung des DFC (Dental Fitness Classification)-Systems nach Maßgabe der NATO-STANAG 2466 Med, die die Beurteilung zahnärztlicher Befunde im Rahmen truppenzahnärztlicher Untersuchungen und wehrmedizinischer Begutachtungen festlegt. Dieses System stellt im geänderten Einsatzrahmen der Bundeswehr ein gewichtiges Kriterium bezüglich der Bewertung der Einsatz- und Auslandsverwendungsfähigkeit der Soldaten dar. So zeigen zahlreiche, wenn auch zum größten Teil US-amerikanische Studien, welche Konsequenzen eine vernachlässigte dentale Fitness für die Einsatzbereitschaft der Soldaten darstellen. Hohe Ausfallzeiten des einsatzrelevanten Personals mit einer damit einhergehenden Mehrbelastung der übrigen Soldaten sind die Folge. Nicht zuletzt können solche gesundheitsbedingten Ausfälle oder Einschränkungen auch zu einer erhöhten Gefährdung anderer Soldaten führen. Um dem zu begegnen gilt es bereits vor dem Einsatz der Soldaten, die Einsatzfähigkeit langfristig und / oder in Ausnahmefällen zumindest für den Einsatzzeitrahmen zu sichern. Die 2006 erfolgte Maßgabe, eine jährliche Untersuchung bei allen einsatzrelevanten Soldaten (FWDL, SaZ, BS) durchzuführen, ist dafür ein in den letzten Jahren häufig gefordertes und nun im Ansatz etabliertes Element. Die präferierte Vorstellung im jeweiligen Geburtsmonat ist dabei auch aus Sicht der Patienten sinnvoll und unterstützt zudem eine statistische Auswertung, die eine praktikable DFC-Überwachung durch die zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen möglich macht.

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    Datum: 13.08.2007

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2007/2

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