Das neue Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens
Mit dem Transfusionsgesetz vom 1. Juli 1998 (BGBl 1998 I S. 1752) soll das Blutspende- und Transfusionswesen sicherer gestaltet werden. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, das Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten durch Blutprodukte zu vermindern und eine sichere Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten zu gewährleisten. Das Gesetz enthält Angaben über die wesentlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Blutspende- und Transfusionswesen und stellt darüber hinaus Anforderungen an die Spendeeinrichtungen und die Auswahl der spendenden Personen auf. Regelungen finden sich ferner zur Entnahme der Spende, zur Spendendokumentation sowie zur Anwendung von Blutprodukten. Der folgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über das neue Gesetz.
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Datum: 24.08.2006
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1998/3