27.03.2006 •

    Das Dezernat I.4: Zahnmedizin

    Mit der Indienststellung des Sanitätskommandos I im Oktober 2001 war das Dezernat I(4) Zahnmedizin zunächst für die fachliche Führung der 48 Zahnarztgruppen aus den ehemaligen Wehrbereichen I und II zuständig. Mit Beginn des Jahres 2002 wurden dem Kommandozahnarzt I weitere 39 Behandlungseinrichtungen aus den Teilstreitkräften Luftwaffe, Marine und den ehemaligen Organisationsbereichen ZSanBw und ZMilDBw fachlich unterstellt.
    Vornehmlicher Auftrag des Kommandozahnarztes I ist die fachliche Führung der nunmehr 85 Behandlungseinrichtungen und die Sicherstellung der truppen- und fachzahnärztlichen (oralchirurgischen und parodontologischen) Versorgung im Zuständigkeitsbereich. Dies beinhaltet auch die Begleitung organisatorischer Maßnahmen im Rahmen der Einnahme der neuen Struktur, z.B. bei noch 16 vorgesehenen Standortauflösungen.

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    Datum: 27.03.2006

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2003/4

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