26.03.2006 •

    Das Dezernat I.2: Hygiene/Präventivmedizin

    Der Begriff "Wehrbereichshygieniker" war und ist in der Truppe und vor allem bei den Standortverwaltungen und den zivilen Institutionen seit Aufstellung der Bundeswehr geläufig, war er doch über Jahrzehnte Ansprechpartner in allen Fragen der Wehrhygiene und insbesondere der öffentlich-rechtlichen Aufsicht.
    Mit Einnahme der neuen Struktur des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr wurde die Zuständigkeit für die fachlichen Aufgaben geschlossen auf die Abteilung I der Sanitätskommandos übertragen. Die neue Begrifflichkeit des "Kommandohygienikers" hat sich allerdings bisher noch wenig etabliert.
    Die öffentlich-rechtlichen Aufgaben des Dezernats, das jetzt den Namen "Hygiene/Präventivmedizin" trägt, sind weitgehend gleich geblieben, hinzugekommen ist jedoch eine Fülle an Fachaufgaben, die insbesondere im Hinblick auf die Auslandseinsätze zunehmend an Bedeutung, aber auch an Umfang gewinnen.

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    Datum: 26.03.2006

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2003/4

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