Das Aeromedical Center (AMC) in Fürstenfeldbruck
Die Einbindung des flugmedizinischen Institutes der Luftwaffe (FlMedInstLw) in die zivile Flugmedizin war schon von der Aufstellung des Institutes an durch Zulassung des Institutsleiters bzw. des Leiters der Abteilung "Klinische Flugmedizin" als Leiter einer Fliegerärztlichen Untersuchungsstelle der Klasse I gewährleistet. Damals erfolgte diese Tätigkeit als flugmedizinischer Sachverständiger in Nebentätigkeit, das Ausstellen von zivilen Tauglichkeitszeugnissen war so nicht nur für zivile Piloten möglich, sondern auch für Militärpiloten, welche auch eine zivile Lizenz besaßen. Die Tauglichkeitsbestimmungen, Untersuchungs- und Begutachtungsmodalitäten, Zuständigkeiten und Form der Zeugnisausstellung waren in Richtlinien beschrieben - veröffentlicht in den "Nachrichten für Luftfahrer" (NfL) - welche eine ordnungsgemäße Begutachtung von Berufs- und Privatpiloten für das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und die zuständigen Erlaubnisbehörden der Länder sicherstellen sollten. Der zunehmende Luftverkehr und dessen Internationalisierung legte eine europäische Harmonisierung nahe. Demzufolge schlossen sich mehrere europäische Länder zu den "Joint Aviation Authorities" (JAA) zusammen (in der Rechtsform einer Vereinsstruktur!) und begannen, die Zulassungsrichtlinien in ihren Ländern gemeinsam zu gestalten, den "Joint Aviation Requirements" (JAR). Der Prozess führte Mitte der 90er Jahre zum Erlass der "Joint Aviation Requirements - Flight Crew Licensing" (JAR-FCL). Es gibt vier Bände (JAR-FCL 1-4), wobei der Band 3 (JAR-FCL 3) die flugmedizinischen Tauglichkeitsbestimmungen definierte. Es dauerte dann bis zum Jahr 2003, bevor auch die Bundesrepublik Deutschland diese Regelwerke ratifizierte. Probleme hat über Jahre die Festlegung in JAR-FCL 3 hervorgerufen, dass medizinische Daten von Piloten zentral einer "Aeromedical Section" (AMS) zu melden waren, in der Bundesrepublik Deutschland dem Luftfahrt-Bundesamt. Kritiker bemängelten lange, dass so die ärztliche Schweigepflicht nicht zu gewährleisten sei. Zum 01. Mai 2003 war es dann soweit, dass die Bundesrepublik Deutschland die Ratifizierung von JAR-FCL 3 durch Änderung der Luftverkehrszulassungsordnung (Luft VZO) und der 1. Durchführungsverordnung (DV) der Luft VZO vorgenommen hat.
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Datum: 18.07.2006
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2006/2