22.05.2006 •
Bundeswehrkrankenhaus-Verwaltung
Leiter: Regierungsoberamtsrat Manfred Ernst
Die Verwaltung eines Bundeswehrkrankenhauses ist gemäß Abgrenzungserlass vom 20.8.1993 für die Wahrnehmung von Verwaltungs- und Wirtschaftsaufgaben zuständig. Daneben ist das Bundeswehrkrankenhaus Berlin Wirtschaftstruppenteil für das Zentrale Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Berlin. Die Gliederung der Sachgebiete ist an die Aufgabengebiete einer StOV angelehnt.
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Datum: 22.05.2006
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2000/3
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2000/3