22.05.2006 •

    Bundeswehrkrankenhaus-Verwaltung

    Leiter: Regierungsoberamtsrat Manfred Ernst
    Die Verwaltung eines Bundeswehrkrankenhauses ist gemäß Abgrenzungserlass vom 20.8.1993 für die Wahrnehmung von Verwaltungs- und Wirtschaftsaufgaben zuständig. Daneben ist das Bundeswehrkrankenhaus Berlin Wirtschaftstruppenteil für das Zentrale Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Berlin. Die Gliederung der Sachgebiete ist an die Aufgabengebiete einer StOV angelehnt.

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    Datum: 22.05.2006

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2000/3

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