30.04.2006 •
Arztbezeichnung und Berufsfreiheit
Nach den Berufsordnungen kommt für Ärzte neben der Führung ihrer Berufsbezeichnung auch die Führung ihres medizinischen Doktorgrades in Betracht, der trotz seiner entsprechenden Verwendung im täglichen Leben keinen Namensbestandteil darstellt. Mit der entsprechenden Anerkennung kann außerdem auf besondere Kenntnisse in einem bestimmten beruflichen (Teil-)Gebiet oder auf andere zusätzlich erworbene Kenntnisse hingewiesen werden.
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Datum: 30.04.2006
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2001/1
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2001/1