24.02.2007 •

    Arzneimittel für die Bundeswehr

    Die Auswahl bundeswehrspezifischer Arzneimittel erfolgt durch die Zentrale Arzneimittelkommission der Bundeswehr (ZAMKBw), der auch BWB-BA IV 2 angehört, wobei grundsätzlich der Wirkstoff und nicht das Fertigarzneimittel für eine bestimmte Indikation eingeführt wird. Arzneimittel in handelsüblicher Aufmachung werden vom Sanitätsamt der Bundeswehr-Abteilung III und von BA IV 2 unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der dezentralen Beschaffung ausgewählt und in einer dem Verbrauch während der vorgegebenen Verwendbarkeitsdauer angemessenen Menge beschafft. Aus wirtschaftlichen Gründen werden je Versorgungsartikel möglichst mehrere Fertigarzneimittel verschiedener Hersteller als Vergleichsartikel festgelegt. Die zentrale Beschaffung von Arzneimitteln durch das BWB erfolgt in Zusammenarbeit mit der Verbindungsstelle des Bundesministers für Wirtschaft, die wiederum mit den Auftragsberatungsstellen der einzelnen Bundesländer in Verbindung steht. Im Sinne der Bundeshaushaltsordnung (BHO), die die gesetzliche Grundlage darstellt, ist die Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) die grundlegende Vorschrift für die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.

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    Datum: 24.02.2007

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1997/1

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