Anwendung der Biostoffverordnung bei Borrelienexposition
Auswirkungen auf den Dienstbetrieb der Bundeswehr?
Die durch den Erreger Borrelia burgdorferi verursachte Erkrankung wurde erstmals 1976 im Ort Lyme (USA) beobachtet. Inzwischen kommt sie auf allen Kontinenten als häufiges Krankheitsbild vor (ca. 80 000 –100 000 Erkrankungen pro Jahr in Deutschland). Die Erkrankung ist wesentlich häufiger als die vom gleichen Zwischenwirt (Ixodes ricinus) übertragene Viruserkrankung FSME ( Frühsommer-Meningoencephalitis ). Dabei sind ca. 20-30% der Zecken in der Schweiz, in Frankreich und in Deutschland (regionale Unterschiede vorhanden) Borrelienträger.
Die Borreliose gilt nach § 9 Abs. 1 SGB VII als Berufskrankheit (Nr. 3102). Exposition gegenüber Borellien stellt bei entsprechender Bewertung der Gefährdungsanalyse eine Indikation für eine verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach § 15 a, Abs. 1 Biostoffverordnung (BGBl, I 2004, S. 3810 ff. Anhang IV) dar.
Die dargestellten Ergebnisse sind Erfahrungen aus dem täglichen arbeitsmedizinischen Routinebetrieb. Dabei zeigen diese Untersuchungsergebnisse bisher, dass militärisches Personal in der Grundausbildung und im Geländedienst einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sein kann.
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Datum: 13.08.2007
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2007/2