25.05.2006 •

    Anforderungen an die Aufklärungspflicht vor Routineeingriffen

    Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil vom 15. Februar 2000 (NJW 2000, S. 1784) zu dem umfangreichen Problemfeld der ärztlichen Aufklärungspflicht Stellung bezogen. Dem Rechtsstreit lag eine Schadensersatzforderung wegen eines Impfschadens (Impfung gegen Kinderlähmung) zugrunde. Der Mutter des Impflings wurde im Wartezimmer ein Merkblatt zu den Risiken einer Polioimpfung ausgehändigt. Als Nebenwirkungen war u.a. aufgeführt: "Selten treten fieberhafte Reaktionen auf, extrem selten Lähmungen (1 Fall auf 5 Millionen Impfungen)". Beim Betreten des Behandlungszimmers bestätigte sie, das Merkblatt gelesen zu haben, das sie wieder zurückgab. Das Kind erkrankte an Kinderlähmung. In dem daraufhin angestrengten Schadensersatzprozess ist der beklagten Kinderärztin eine unzureichende Aufklärung mit der Folge einer fehlenden wirksamen Einwilligung in die Impfung vorgeworfen worden. Zudem habe die Einwilligung des Vaters gefehlt. Der Bundesgerichtshof hat letztinstanzlich das klageabweisende Urteil des Landgerichts bestätigt. Die wesentlichen Entscheidungsgründe werden nachfolgend dargestellt.

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    Datum: 25.05.2006

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2000/3

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