03.01.2007 •

    50 Jahre Tuberkulosekontrolle und Röntgenschirmbildwesen in der Bundeswehr

    Nach dem Ende des 2. Weltkrieges war es in Deutschland zu einem starken Wiederanstieg der Neuerkrankungen an Tuberkulose gekommen. Die Bundesländer beschlossen, zur aktiven Findung bisher unbekannter Ausscheider von Tuberkulosebakterien die 1937 in Deutschland eingeführte und bewährte Röntgenreihenuntersuchung einzusetzen.
    Die Röntgenreihenuntersuchung wurde in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern auf gesetzlicher Grundlage und in den übrigen Bundesländern auf freiwilliger Basis durchgeführt. Die Landesschirmbildstellen beschafften eigene Röntgenzüge bzw. Röntgenschirmbildbusse.
    Mit Aufstellung des Wehrmedizinalamtes wurde das Dezernat "Tuberkuloseüberwachung" eingerichtet. Die wehrdiensteigentümlichen Verhältnisse (insbesondere enges Zusammenleben und hohe Fluktuation des Personals) veranlassten die Sanitätsführung, sich für eine zentrale Überwachung der Tuberkulose in der Bundeswehr zu entscheiden. Der Schwerpunkt der vorgesehenen Bekämpfungsmaßnahmen wurde auf die Röntgenreihenuntersuchung gelegt. Die zunächst durch die Landesschirmbildstellen vorgesehene Untersuchung der Bundeswehrangehörigen konnte wegen deren begrenzter Kapazitäten nicht geleistet werden.

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    Datum: 03.01.2007

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2006/3

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