Die Bedeutung der Zahnärzte bei der Erstversorgung von Kieferschuss­verletzungen im Ersten Weltkrieg

Die Entwicklung der akademischen Zahnheilkunde erfolgte im Prinzip erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. [11] Dass Zahnärzte wesentlicher Bestandteil der Sanitätsversorgung der Truppe sind, wie wir es heute kennen, war zu diesem Zeitpunkt nicht selbstverständlich.

Die Zahnärzteschaft selbst sah aber bereits vor dem 1. Weltkrieg die Notwendigkeit der Schaffung eines militärischen Zahnärztewesens, um die Zahngesundheit der Soldaten zu verbessern, aber auch um Kieferverletzungen zu versorgen. Laut nachgedacht wurde darüber schon nach dem Ende des deutsch-französischen Krieges 1870/71. Auf Grund der damals relativ geringen Anzahl von Kieferverletzungen sah man aber aus militärischer Sicht keine Notwendigkeit, Planstellen für Zahnärzte zu schaffen. Die „normale“ zahnärztliche Betreuung – so dachte man – könne durch zivile Vertragszahnärzte erledigt werden. [9,12] Um die Jahrhundertwende überlegte man aber dann doch, in wie weit Zahnärzte oder zumindest zahnärztlich fortgebildete Ärzte dem Gesundheitszustand der Armee förderlich sein könnten. So reagierte das Militäramt des Königreich Bayerns hierauf und begann am 5. Februar 1897 in der zahnärztlichen Abteilung des Garnisonslazaretts München mit der Ausbildung von Truppenärzten im Bereich der Zahnmedizin. [1]

Nach SCHULZ konnte „… dieser Tag als Beginn einer systematischen Militärzahnpflege in deutschen Streitkräften angesehen werden, deren Begründer Generalarzt Dr. Vogl war.“ [9]

Im nächsten Schritt der Weiterentwicklung wurden auch planmäßig approbierte Zahnärzte in die Armee integriert. Dies ist in der Kriegssanitätsordnung (K.S.O.) des Jahres 1907 beschrieben. Dadurch wurde die zahnärztliche Versorgung im Krieg erstmals systematisch und strukturell geregelt [5,6]. Dass durch die veränderte Form der Kriegsführung aber die Anzahl der Kieferverletzungen immens zunahm, und hier ein völlig neues Anforderungsprofil an die Arbeit der Zahnärzte im Felde erwuchs, erahnte vor dem Beginn des 1. Weltkriegs niemand. Das änderte sich jedoch sehr schnell.

Organisationsstruktur der Zahnärzte an der Front

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Abb. 2 Zahnbehandlung auf einem Bahnhof, Bundesarchiv, Bild 183-S31009 1914
Nachdem in den Kriegslazarettabteilungen der Etappe zunächst jeweils zwei Zahnärzte vorgesehen waren, wurde im Laufe des Krieges die personelle Ausstattung mehrmals erhöht, bereits im Dezember 1914 zunächst auf drei, im Oktober 1915 auf fünf Zahnärzte; im März und Dezember 1916 erfolgten jeweils weitere personelle Aufstockungen um einen Zahnarzt, so dass die Kriegslazarettabteilungen schließlich über sieben Zahnärzte verfügten. Zu Beginn des 1. Weltkriegs besaß jedes Korps drei Sanitätskompanien, 12 Feldlazarette und eine sogenannte Kriegslazarettabteilung.

Der gesamte notwendige zahnärztliche Behandlungsbedarf konnte jedoch durch diese geringe Zahl an Zahnärzten in keiner Weise gedeckt werden, so dass es an der Front und in frontnahen Gebieten zur Einrichtung zusätzlicher inoffizieller „schwarzer“ zahnärztliche Behandlungseinrichtungen kam. Sie wurden illegal, aber von der Heeresleitung toleriert, von Dentisten, Zahntechnikern und Zahnärzten betrieben, die eben nicht offiziell als Militärzahnärzte im Status oberer Militärbeamter Dienst leisteten, sondern als Mannschafts- und Unteroffiziersdienstgrade in anderen Funktionen einberufen worden waren. Diese waren aber in der Regel mit den „normalen“ zahnärztlichen Tätigkeiten beschäftigt und nicht in die Versorgung von Kieferschussverletzungen involviert.

Versorgung von Kieferschussverletzungen durch Zahnärzte

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Abb. 3 laterale Kieferschussverletzung, Bundesarchiv Bild 146 - 2001 - 011 - 01 1915
Da die Wirkung der Geschoßverletzungen gerade im Mund-Kiefer- und Gesichtsbereich durch den Einsatz der modernen Waffentechnik und der Besonderheit der Kriegsführung im 1. Weltkrieg (Grabenkrieg) – wie einführend schon erwähnt – völlig unterschätzt wurde, kam bereits bei der Primärversorgung der Schusswunden im Kieferbereich den Zahnärzten – soweit vorhanden – eine erhebliche Bedeutung zu.

Der größte Teil der Kieferverletzungen waren Schussverletzungen. Die Wirkung der Geschosse hing von der Gestalt und dem Winkel des Auftreffens ab. FEILER unterschied hier „…zwischen Infanteriegeschoss-, Granat- und Schrapnellverletzungen als direkt hervorgerufene Verletzung, sowie von Wunden, die durch indirekte Geschosse, Steine und am Körper des Verwundeten getragene Gegenstände zählten. Auch künstliche Gebisse Brücken­teile, Zahnfüllungen und Zahnkronen können hierbei als indirekte Geschosse wirken ..“ [3]

Die zentralen Anlaufstellen für die systematische ärztliche, bzw. zahnärztliche Versorgung Verwundeter im 1. Weltkrieg war das Feldlazarett , dann das nachgelagerte Kriegslazarett [13]. Leichtverwundete, deren Heilung binnen kürzerer Zeit zu erwarten war (bis max. 4 Wochen) verblieben dort, alle anderen wurden zur Weiterbehandlung in Reservelazarette oder Spezialkliniken geschickt. Die vordringlichste Aufgabe der Feldlazarette in diesen Fällen war es, die Transportfähigkeit herzustellen. Insofern war es von Seiten der Verwaltungsstruktur völlig richtig, die im Sanitätsdienst eingesetzten Zahnärzte an der Front in den Feld­lazaretten zu konzentrieren, da sie dort am effektivsten bei der Primärversorgung tätig werden konnten. Gerade bei den Kieferschussverletzungen waren die Behandlung der Wahl die Stabilisierung der Verwundeten sowie die Herstellung der Transportfähigkeit, um die Behandlung in geeigneten Spezialkliniken im Hinterland oder in der Heimat fortzusetzen. Die komplexe Versorgungsstruktur von Kieferverwundungen, insbesonders das Fehlen von jeglichen Schemata, da die Verletzungen so unterschiedlich, wie in wohl keinem anderen Bereich waren, führte dazu, diese Behandlungen möglichst in speziellen Zentren durchzuführen. Diese Anforderung begründete auch die Entstehung der Mund- , Kiefer und Gesichtschirurgie als Spezialdisziplin der allgemeinen Chirurgie [13] und schon frühzeitig die Schaffung von speziellen Kieferkliniken. Beispielhaft sei hier die Klinik des Hugo Ganzer in Berlin erwähnt.

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Abb. 4 Drahtschienenverband, eigene Fotografie mit freundlicher Genehmigung aus dem Zahnmuseum Linz, Österreich
Die allererste Versorgung von Kieferverletzungen wurde – wie bei anderen Verwundungen auch – direkt am Entstehungsort der Verletzung oder in der nächsten erreichbaren Deckung, in der Regel im Schützengraben durch das Sanitätspersonal der Gruppen, Züge und Kompanien, aber auch – sofern möglich – durch den Verwundeten selbst oder seinen nächsten Kameraden durchgeführt. (Jeder Soldat trug zwei Verbandpäckchen mit sich).

Danach erfolgte sobald als möglich der Rücktransport zum Truppenverbandsplatz und dann im Falle der Kieferverletzten ins nächste Feldlazarett.

Kieferschussverletzte Soldaten waren in der Regel – sofern nicht noch andere Verletzungen vorlagen – nicht akut lebensgefährlich verletzt, außer es lagen akute arterielle Blutungen oder die Gefahr des Erstickens vor . Dies gab es relativ häufig bei beidseitigen Unterkieferfrakturen und dem dadurch bedingtem Rückfall des dorsalen Unterkieferanteils mit dem Zungengrund und der damit verbundenen Verlegung des Nasen-Rachenraums. In diesen Fällen war eine sofortige Intervention notwendig, die von dem vorhandenen Sanitätspersonal und den Truppenärzten geleistet wurde. FEILER beschreibt aber, dass die Mehrzahl der Kieferverletzten sogar marschfähig war und sich aktiv in das nächstgelegene Reservelazarett begaben [3, S. 38]. Inwiefern diese Aussage auf Grund der bisherigen Auswertung von Befunden und den vorliegenden Darstellungen von Kieferschussverletzungen eine realistische Einschätzung war, darf jedoch bezweifelt werden.

Ungeachtet dessen wurde der Großteil der Kieferverletzten innerhalb relativ kurzer Zeit notfallmäßig versorgt in das Feldlazarett überführt. Nach der Abnahme des meist recht durchgebluteten einfachen Kopfverbandes, der wohl das Mittel der Wahl der Erstversorgung an der Front war, erfolgte die primäre ärztliche Behandlung, hier spielten bereits die Zahnärzte eine entscheidende Rolle, denn der Weg der geeigneten Versorgung musste festgelegt werden. GANZER [4, S. 499] gab bereits im Jahr 1915 eindeutige Richtlinien zur Behandlung Kieferverletzter vor:

  1. Notfallversorgung /psychische Betreuung
  2. Krankengeschichte
  3. Frühbehandlung (Stillung von Blutungen, Freilegung der Atemwege, Entfernung von Fremdkörpern soweit möglich, Nahrungsaufnahme und Trinken)
  4. Behandlung der Kieferbrüche (Schienung)
  5. Knochen- und Weichteilplastik
  6. Nachbehandlung


Die Punkte 1 - 4 erfolgten im Feld- bzw. Kriegslazarett, zum Teil – wie bei der Blutstillung – schon davor, die Punkte 5 und 6 erfolgten in den Spezialkliniken nach der Herstellung der Transportfähigkeit und dem Weitertransport.

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Abb. 5 Schienenverband nach Schröder Abbildung aus FEILER, der Zahnarzt im Felde S.45
Bemerkenswerter Weise wurde der psychischen Betreuung auch durch die Tätigkeit und den Einfluss der im Feldlazarett tätigen Zahnärzte eine große Bedeutung beigemessen. Den Lebenswillen der schwer verwundeten und meist entstellten Patienten den „Selbsterhaltungstrieb“ zu stärken, war das Ziel, wobei hier auch sehr großes Augenmerk auf eine möglichst rasche Aufnahme einer halbwegs normalen Ernährung gelegt wurde. FEILER beschreibt an einigen Fallbeispielen in seinem Büchlein „Der Zahnarzt im Felde“ [3, S. 39] sehr eindrucksvoll diesen Aspekt der primären zahnärztlichen/kieferchirurgischen Behandlung.

In den verschiedenen zeitgenössischen Werken wird zunächst sehr unterschiedlich diskutiert, welche Rolle die Versorgung der verletzten Weichteile gegenüber der Versorgung der Fraktur habe sollte [7]. Letztlich setzte sich aber recht schnell die Erkenntnis durch, gerade bei Kiefer- und Gesichtsverletzungen die Versorgung der Weichteile zeitgleich mit der Knochenversorgung durchzuführen. FEILER sieht allerdings Erhaltung und Wiederherstellung der normalen Knochengestalt als Vorbedingung für eine zufriedenstellende Ausheilung der Weichteilwunden an. Andererseits betont er die unabdingbare Notwendigkeit einer gründlichen Versorgung der Weichteilwunden, die Wundtoilette um fortgeleiteten Infektionen in den Halsbereich vorzubeugen, aber auch um den Heilungsverlauf zu begünstigen [3, S. 41]

Inwieweit hier in der Erstversorgung primäre Nähte zur Anwendung kamen ist in der Literatur sehr unterschiedlich beschrieben. So geben RÖMER und LICKTEIG als Möglichkeit der Versorgung von stark zerfetzten Weichteilwunden die Plättchennaht von Lindemann mittels Drahtligaturen an [7] , WILLIGER und SCHRÖDER empfehlen, ca. 8 Tage nach der Verletzung die Naht und Fixierung der verletzten Weichteile [15] . Dies entspricht auch der Ansicht FEILERS , der die natürliche Selbstreinigung der Wunden abwartet , was nach 8 - 10 Tagen erfolgt ist und dann Situationsnähte empfiehlt, die er wohl auch so durchgeführt hat.

Eine gründliche plastische Deckung erfolgte in den Feldlazaretten in der Regel nicht. Es ging darum, den verletzten Knochen abzudecken und eine Infektion möglichst zu vermeiden. Ein Lernprozess während des gesamten Krieges betraf auch den Umgang mit Knochensplittern und Fragmenten. Die Entfernung von Geschossteilen, Fremdkörpern, Schmutz und frakturierten Zahnteilen war unstrittig. Wie aber mit Knochensplittern und Gewebsfragmenten umzugehen war, wurde zunächst kontrovers diskutiert. Letztlich setzte sich die Erkenntnis aber durch, dass auch relativ kleine Knochenteile wieder anheilen und damit eine große Bedeutung für die natürliche Rekonstruktion der Kieferknochen haben können [10,14]

Anwendung von Schienenverbänden durch Zahnärzte in der Erstversorgung

Die zentrale Tätigkeit der Zahnärzte im Feldlazarett bei der Versorgung der Knochenverletzungen war jedoch die Anwendung einer geeigneten Schienung der frakturierten Knochen des Ober- und Unterkiefers und deren Reposition. Man legte Wert darauf, die primären Schienenverbände möglichst rasch, in der Regel am 1. oder 2. Tag nach der Verbringung in das Lazarett anzulegen. Gerade im Kieferbereich bedeutet die Anlage des Schienenverbandes und die damit verbundene Reposition und Fixierung der Bruchfragmente eine sofortige Verbesserung der Funktion, eine erhebliche Schmerzreduktion und einen zügigen Heilungsverlauf.

Zur Anwendung kamen bevorzugt dentale Drahtschienenverbände, in der Regel nach dem Prinzip von SCHRÖDER [8,15] die von den Zahnärzten als Immediatschiene ohne große technische Hilfsmittel sofort im Feldlazarett angelegt werden konnten. Im zahnärztlichen Feldgerät [2] war zum Einen das Werkzeug für diese Verbände schon recht frühzeitig, so ab Ende 1914 vorhanden, aber auch eine Grundausstattung an Material an Drahtschienen, Ligaturendraht, Häkchen, vorgefertigter schiefer Ebenen und Lötmaterial, wie es der Packliste des zahnärztlichen Geräts zu entnehmen ist [2]. Diese Schienen waren primär als Drahtligaturenverbände konzipiert. Sie bestanden aus einem starren Schienungsdraht, der entweder direkt am Patienten oder an einem Modell nach Gipsabdruck gebogen wurde. Dieser wurde dann mit Drahtligaturen aus dünnem, sehr flexiblen Draht an den Zähnen befestigt . (Siehe Abb. 4)

Eine wesentlich effektivere und stabilere Schienung war durch Verwendung von Klammerbändern statt/oder in Kombination mit Drahtligaturen möglich. Diese Klammerbänder waren aber nicht in der zahnärztlichen Grundausstattung vorhanden und mussten in den Etappensanitätsdepots bestellt werden. Ebenso traf dies auf weitere Hilfsmittel, wie spezielle Befestigungshäkchen und Retentionsknöpfe zu. Diese Teile wurden im Feldlazarett mit Weichlot an dem Drahtbügel befestigt. Alle diese Zusatzteile konnten jedoch nach bisherigen Erkenntnissen und Sichtung im Kriegsarchiv des bayerischen Hauptstaatsarchivs in ausreichender Zahl und Qualität während der gesamten Kriegsdauer geliefert werden. Zumindest fand sich nirgendwo ein Schriftwechsel – wie oft bei anderen Verbrauchsmaterialien wie z. B. Verbandsmull – der eine Mangelversorgung insbesonders zum Ende des Krieges vermuten lassen könnte. [2]

Neben diesen am häufigsten verwendeten Drahtschienen kamen auch Kautschuk-, Zinn- und Aluminiumschienen zum Einsatz. Kautschukschienen wurden nach Ausrüstung der Zahnärzte mit dem Vulkanisiergerät noch relativ häufig angefertigt, die Metallschienen aus geprägtem Aluminium und Zinnguss eher selten, da alle diese Schienentypen gegenüber der Drahtschiene mehr Nachteile als Vorteile hatten. Lediglich bei unbezahnten Kiefern und Patienten mit sehr reduziertem Restgebiss kamen diese Alternativen dann doch vermehrt zur Anwendung.

Auch bei beidseitigen Unterkieferfrakturen bevorzugte man Drahtschienenverbände, die dann mittels Gummibändern am Oberkiefer aufgehängt wurden.

Erwähnenswert ist noch die Verwendung von Zelluloidplatten bei Verletzungen im Oberkiefer und im Gaumenbereich, sowie als Verbandsplatte, vergleichbar mit der heutigen Verwendung von tiefgezogenen Schienen.

Die Effektivität der vorab beschriebenen Erstversorgung von Schuss- und Granatverletzungen im Kieferbereich gibt FEILER in einem Zitat an:

„Zusammenfassend lässt sich sagen, daß wir mit dem ­SCHRÖDER‘schen Instrumentarium in der Lage sind, jede Verwundung der Kieferknochen leicht, zweckmäßig und gut zum Transport in die Dauerbehandlung der Heimat zu versorgen…“ [3, S. 53]

Schlussbemerkung

Der 1. Weltkrieg bewirkte eine große Zahl von innovativen Behandlungskonzepten in der Medizin, die zum Teil noch heute Bedeutung haben. Für die zum ersten Mal in der Geschichte in größerem Rahmen eingesetzten Zahnärzte war dies eine riesige Herausforderung, zumal hier gerade bei der Erstversorgung von Kieferverletzungen keinerlei Erfahrung vorhanden war. Daher ist die Leistung der zahnärztlichen Kollegen gerade unter dem Aspekt der schwierigen und oft unmenschlichen Arbeitsbedingungen und des tausendfachen Elends, das die Kollegen während des Kriegs sahen, nicht hoch genug einzuschätzen. Vielen Soldaten wurde durch die Erstversorgung durch Zahnärzte in den Feldlazaretten Lebenswille und Lebensqualität zurückgegeben und die Voraussetzung geschaffen, in der Heimat eine umfassende rekonstruktive und prothetische Rehabilitation zu ermöglichen. Das damals entwickelte Prinzip der konservativen Kieferbruchtherapie mittels dentaler Schienenverbände hat zum Teil heute noch Gültigkeit 

Literatur bei Verfasser

Anschrift des Verfassers:
Dr.med.dent Gordian Hermann
Herzogstandstr. 4a
82362 Weilheim
E-Mail: Gordian_Hermann@web.de 


Datum: 16.09.2019

Quelle:

Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2/2019

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