12.11.2015 •

„Den Gegner retten? Militärärzte und Sanitäter unter Beschuss“

E-Journal Ethik und Militär Ausgabe 2015/1

E-Journal „Ethik und Militär“
Verlag: Zentrum für ethische Bildung in den
Streitkräften (ZEBIS), Hamburg
ISSN-Nr.: 2199-4129
www.ethikundmilitaer.de
www.ethicsandarmedforces.com

Das Zentrum für ethische Bildung in den Streitkräften widmet sich in diesem E – Journal einer grundlegenden Problematik, die alle Sanitätsdienste mit hoher Einsatzfrequenz betrifft. Durch die zur Zeit stattfindenden Konflikte und asymetrischen Kriege mit Gegnern, die sich oft außerhalb des humanitären Völkerrechts bewegen, haben die Diskussionen über die Wehrmedizinethik an Intensität erheblich zugenommen; aber auch das berufliche Selbstverständnis des Sanitätspersonals unterliegt vielen Debatten.

Das Journal mit seinen zwölf Beiträgen geht ausführlich auf diese beiden Problemfelder mit zum Teil sehr unterschiedlichen Ansichten ein, was für das Journal spricht.

Schwerpunkt im Bereich Wehrmedizinalethik ist ja letztlich die Fragestellung, ob die Sanitätsdienste im Einsatz alle kampfunfähig gewordenen Verwundeten und Kranke sowohl der eigenen Truppe wie auch des Gegners ohne Unterschied behandeln. Diese Fragestellung, Behandlung aller kampfunfähigen Soldaten ohne Unterschied oder bevorzugte Behandlung von Kameraden der eigenen Truppe, wird unter den verschiedensten Aspekten mehrfach diskutiert. So fordert beispielsweise Dr. Paul Bouvier (Internationales Komitée des Roten Kreuzes, Genf) in einem ethikorientierten Ansatz die gleichrangige Versorgung des Gegners wie auch der eigenen Truppe; die Verpflichtung u. a. zur Humanität, zur Unparteilichkeit wie auch zur Neutralität sind für ihn die entscheidenden Kriterien, um zu verhindern, dass Sanitätsdienste nicht als Werkzeuge für strategische und politische Ziele missbraucht werden.

Den Gegenpol zu dieser Einstellung vertritt sicherlich Prof. Dr. Michael Gross (Universität Haifa, Israel), der bezweifelt, dass diese Pflicht zur Wahrung der Neutralität und unterschiedslosen Behandlung als absolut angesehen werden muss. Für ihn gibt es im Krieg Situationen, die dieser Sichtweise widersprechen, sodaß die vorrangige Behandlung der eigenen Soldaten geradezu eine Pflicht ist; aber auch die Ethik der Kameradschaft führt dazu, dass zunächst die eigenen Soldaten behandelt werden, da man eben gegenüber seinen Landsleuten eine besondere Verpflichtung verspürt. Für Gross ist dieses Verhalten eines Sanitätsdienstes nicht nur eine militärische Notwendigkeit, z. B. bei Ressourcenknappheit, sondern Zeichen einer ganz besonderen Fürsorgepflicht.

Generaloberstabsarzt Dr. Ingo Patschke hat in seinem Beitrag als Inspekteur des Sanitätsdienstes klar ausgeführt, dass der Sanitätsdienst der Bundeswehr, der eben nicht das Deutsche Rote Kreuz darstellt, in der Patientenpriorisierung sich nicht unbedingt neutral verhalten kann. Das Vertrauen der kämpfenden Truppe zu seinem Sanitätsdienst mit der Gewissheit, dass dieser hauptsächlich für den Soldaten da ist, ist für die Moral der kämpfenden Truppe unerlässlich.

Aber auch das berufliche Selbstverständnis von militärmedizinischem Sanitätspersonal wird in den Beiträgen ausführlich diskutiert. Der Militärarzt als Arzt und Offizier wie auch der Sanitätsunteroffizier als Sanitäter und Unteroffizier müssen sich der Frage stellen, wie sie es mit dem Nichtkombattantenstatus halten. Vor allem der Krieg in Afghanistan mit seiner Einsatzrealität ließ in der Bundeswehr eine besondere emotionale Nähe zwischen Sanitäts- dienst und kämpfender Truppe entstehen; dabei wurden Forderungen nach schwereren Waffen, mehr Gefechtsausbildung und das Abtarnen der Schutzzeichen zu viel diskutierten Themen. Hierzu hat insbesonders Oberfeldarzt Prof. Dr. Vollmuth (Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr, Potsdam) umfänglich Stellung bezogen. Für ihn ist die vor allem die grundlegende Regelung der Genfer Konvention, nämlich das Verbot für die Angehörigen der Sanitätsdienste, als Nichtkombattanten aktiv an Kampfhandlungen teilzunehmen, als Maxime des eigenen Handels anzusehen; auch wenn beispielsweise in Afghanistan die „formaljuristische Gültigkeit“ diese Gebots infrage gestellt wird. Aber nur so kann das eigene Wertesystem erhalten bleiben. Desweiteren wird in diesem Beitrag deutlich aufgezeigt, dass der einzelne Angehörige der Sanitätsdienste dieser Ambivalenz zwischen Medizinethik und militärischer Notwendigkeit nur dann gerecht werden kann, wenn er sich intensiv mit den ethischen Grundfragen seines Berufs beschäftigt.

Dass sich der Sanitätsdienst der Bundeswehr dieser Diskussion stellt und dabei deutlich Stellung bezieht, zeigt sein am 8. Juli 2015 in Kraft gesetztes Selbstverständnis. Hier heißt es u. a.: „Wir sind ein militärischer Dienst, der in besonderem Maße dem Auftrag der Menschlichkeit verpflichtet ist. Wir nutzen unsere Waffen im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht ausschließlich zur Verteidigung unserer Patientinnen und Patienten und zum eigenen Schutz“. Das E-Journal wird mit seinen zwölf Beiträgen die Diskussion über Medizinethik und berufliches Selbstverständnis bereichern. Aus ihnen wird die Diskrepanz zwischen moralisch – ethischem Idealbild und der realistischen Einsatzsituation deutlich.

Eine generell gültige Maxime kann m. E. aus der Theorie heraus nicht erstellt werden, da die Situationen ja nicht vorhergesagt werden können. Letztlich muss der Einzelne eine individuelle mit seinem Gewissen vereinbare Entscheidung treffen.

Datum: 12.11.2015

Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2015/3

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