20.08.2018 •

    Prävention und Gesundheitsförderung bei Soldaten¹– das Pilotprojekt „Regelbegutachtung AVU-IGF“

    Aus dem Sanitätsunterstützungszentrum Augustdorf (Leiter: Oberstarzt Dr. Rupert Sautter)

    Niels von Rosenstiel

    Zusammenfassung

    Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung sind in unserer modernen Freiwilligen- bzw. Einsatzarmee von zentraler Bedeutung. Mit der Einführung einer zyklisch jedes 3. Jahr wiederkehrenden Regelbegutachtung zur Allgemeinen Verwendungsfähigkeit auf individuelle Grundfertigkeiten / körperliche Leistungsfähigkeit besteht die Chance, die Gesundheit und das Wohlbefinden der einzelnen Soldaten zu verbessern, ein gesundes Setting zu gestalten, und -einen sanitätsdienstlichen Teilbeitrag zum Gesundheitslagebild und der Einsatzverfügbarkeit der Streitkräfte bereitzustellen. Ziel ist es zudem, das wehrmedizinische Begutachtungswesen zu vereinfachen.

    Schlüsselwörter: Prävention, Gesundheitsförderung, zyklische Regelbegutachtung AVU-IGF, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitslagebild

    Keywords: health prevention, health promotion, cyclic regular evaluation medical fitness – individual basic skills, -health reporting, health situation

    Hintergrund

    In der Konzeption der Bundeswehr (KdB) vom 01. Juli 2013 wurde festgeschrieben, dass der Begriff des Einsatzes nicht auf den mandatierten Auslandseinsatz beschränkt ist, sondern alle Aufgaben umfasst, die sich aus dem gesamten Einsatzspektrum ergeben. Diese Neuausrichtung der Bundeswehr fordert von den Soldaten ein hohes Maß an physischer und psychischer Robustheit sowie persönlicher Flexibilität, um die besonderen Anforderungen des Soldatenberufs und der soldatischen Gemeinschaft anzunehmen, sie zu verinnerlichen und ihnen voll und ganz zu entsprechen.

    Die individuellen Grundfertigkeiten (IGF) sowie die körper-liche Leistungsfähigkeit (KLF) einschließlich der Neuausrichtung der Schießausbildung dienen dem Training und dem Erhalt der Fähigkeit zur erfolgreichen Auftragserfüllung im gesamten Aufgabenspektrum einer modernen Freiwilligen- und Einsatzarmee, in der die Anforderungen an die körperliche, geistige und psychische Leistungsfähigkeit aller Soldaten deutlich angestiegen. Individuelle Gesundheitsrisiken von Soldaten müssen daher früh erkannt werden, um die Wahrscheinlichkeit von daraus folgenden Gesundheitsschäden zu senken.

    Prävention und Gesundheitsförderung

    Der Sanitätsdienst der Bundeswehr stellt eine moderne integrierte, transsektorale und patientenzentrierte Gesundheitsversorgung der Soldaten sicher. Dabei werden unterschiedliche Formen und Disziplinen der Medizin unter Betonung der Arzt-Patienten-Beziehung, eines ganzheitlichen Blicks auf den Soldaten als Patienten, einer wissenschaftlichen Fundierung und einer interprofessionellen Arbeitsweise integriert. Um die Gesundheit von Soldaten der Bundeswehr langfristig zu erhalten und nachhaltig zu verbessern sowie die Qualität und Effi-zienz der sanitätsdienstlichen Versorgung zu optimieren, kommt – neben der Kuration und der Rehabilitation – der Prävention und der Gesundheitsförderung zunehmend Bedeutung zu. Dabei gilt es, die Regelungen des im Jahr 2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) auch für Soldaten zugänglich zu machen.

    Die Gesundheit der Soldaten liegt sowohl in der individuellen Verantwortung des Einzelnen, wird aber auch von der jeweiligen Lebenswelt (Setting) beeinflusst. Prävention umfasst alle Aktivitäten, die Risikofaktoren und Belastungen verringern, um so Erkrankungen zu vermeiden, zu verzögern oder weniger wahrscheinlich zu machen. Gesundheitsförderung soll die personalen, sozialen und materiellen Ressourcen und Schutzfaktoren für die Gesunderhaltung stärken. Maßnahmen zur Präven-tion und Gesundheitsförderung zielen auf den einzelnen Soldaten als auch auf sein Setting ab, beinhalten also stets verhaltens- und verhältnisorientierte Ansätze. Eine tragende Säule der Bemühungen um qualifizierte und nachhaltige Prävention und Gesundheitsförderung sind dabei vor allem sensibilisierte und informierte Führungskräfte und Entscheidungsträger sowie qualifizierte und handlungsfähige Projektakteure.

    Die Merkmale einer qualitativ gehaltvollen Gesundheitsförderung umfassen dabei insbesondere hierarchieübergreifende Zusammenarbeit, Transparenz und Partizipation, Kontinuität und Ganzheitlichkeit. In Tabelle 1 sind Merkmale und Idealvorstellungen von Gesundheitsförderung dargestellt. Eine partizipative Entscheidungsfindung wird angestrebt, da diese bei den uns anvertrauten Soldaten zu einem besseren Wissen über Präventions- und Behandlungsmöglichkeiten, zu realistischeren Erwartungen über den Verlauf einer Erkrankung und ihrer Behandlung und zu höherer Entscheidungssicherheit und Patientenzufriedenheit führt. Nutzen und Vorteile von Gesundheitsförderung sowohl für den einzelnen Soldaten als auch für die Bundeswehr als Dienstgeber sind in Tabelle 2 zusammengestellt.

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    Die Regelbegutachtung AVU-IGF

    Neben dem Anspruch auf Leistungen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung stellt zukünftig die verpflichtende zyklisch jedes 3. Jahr wiederkehrende Regelbegutachtung „Allgemeine Verwendungsfähigkeit auf individuelle Grundfertigkeiten/körperliche Leistungsfähigkeit (AVU-IGF)“ ein zusätz-liches zentrales Element zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes dar. Dieser Paradigmenwechsel bzw. die Neuordnung der wehrmedizinischen Begutachtung wurde und wird durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg FüSK III 6) initiiert und gefördert, die Koordination erfolgt bis September 2018 durch das Kommando des Sanitätsdienstes der Bun-deswehr (Kdo SanDstBw II 2), anschließend durch das Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung (Kdo RegSanUstg G3.1).

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    Gerade der verpflichtende Charakter der Regelbegutachtung AVU-IGF ist entscheidend für den Erfolg der strukturierten Gesundheitsförderung und Prävention. Dabei wird die gesundheitliche Kompetenz der Soldaten erhöht, sowie deren gesundheitliche Souveränität gestärkt. Die Regelbegutachtung AVU-IGF bietet den Vorteil, dass alle Soldaten definierter Jahrgangsbänder alle drei Jahre in ihren konkreten Lebensbezügen erreicht werden. Die Soldaten lernen ihren persönlichen Gesundheitszustand besser kennen und haben somit die Möglichkeit, Defizite auszugleichen und ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern bzw. die Anforderungen ihres Dienstpostens besser zu meistern. Darüber hinaus können konkrete Maßnahmen zur frühzeitigen individuellen Gesundheitsförderung sowie verhältnisbezogene Interventionen, die das soldatische Umfeld betreffen, abgeleitet und umgesetzt werden.

    Nach Schaffung struktureller und formaler Grundlagen und rechtlicher Rahmenbedingungen wurde auf unter Berücksichtigung sportmedizinischer Leitlinien eine Festlegung der Untersuchungsinhalte getroffen (Tabelle 3). Die Auswahl der einzelnen Untersuchungsschritte war dabei grundlegend mit dem Anspruch verbunden, die für die wehrmedizinische Begutachtung hinsichtlich der Fragestellung der gesundheitlichen Eignung zur Durchführung der KLF und IGF notwendigen Untersuchungsumfänge mit einer präventivmedizinischen Komponente zu verbinden. Die gesundheitliche Eignung ist für jede der folgenden Teilleistungen zu beurteilen:

    • Erhalt und Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit (KLF)
      • Erwerb des Deutschen Sportabzeichens (DSA),
      • Marsch zu Fuß mit Gepäck und
      • Basis-Fitness-Test (BFT) mit Klimmhang, Pendellauf und 1000 m-Lauf;
    • Individuelle Grundfertigkeiten (IGF) – Ausbildung
      • Beherrschen der Schießfertigkeit mit der SollOrg-Waffe (nach neuem Schießausbildungskonzept (nSAK)),
      • Beherrschen elementarer ABC-Schutzmaßnahmen und
      • Beherrschen der Selbst- und Kameradenhilfe (San-Ausbildung).


    Die Begutachtungsergebnisse werden hinsichtlich der jeweiligen Fragestellung individuell dokumentiert. Ganzheitlich sind folgende Begutachtungsergebnisse möglich:

    • „verwendungsfähig“,
    • „verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten“,
    • „vorübergehend nicht verwendungsfähig“ und
    • „nicht verwendungsfähig“.


    Pilotprojekt und Machbarkeitsstudie

    Eine Pilotierung bzw. Machbarkeitsstudie der oben beschriebenen Begutachtung wurde vom 01. April 2017 bis 31. März 2018 an den Sanitätsunterstützungszentren Augustdorf und Kiel als zusätzlicher Begutachtungsauftrag durchgeführt. In der abschließenden Phase der Pilotierung (Februar/März 2018) wurde die AVU-IGF in Form eines sogenannten „Stresstests“ überprüft. Ziel war es dabei, neben den jahrgangsbezogenen Begutachtungen weitere anlassbezogene Begutachtungen ebenfalls als „Regelbegutachtung AVU-IGF“ durchzuführen. In der aktuell konzipierten Form beinhaltet sie ein ausführliches Untersuchungsprogramm, das über den Anspruch vergleichbarer präventiver Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung -hinausgeht. Den besonderen Belastungen des Soldatenberufes wird damit unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen. Der Untersuchungsumfang ist standardisiert, erlaubt aber oder empfiehlt sogar Erweiterungen unter Berücksichtigung des Alters, des Risikoprofils und bekannter oder neu diagnostizierter Erkrankungen.

    Folgende konzeptionelle Eckpunkte wurden für eine mögliche Einführung der Regelbegutachtung AVU-IGF definiert:

    • Kooperativer Ansatz: Die Regelbegutachtung AVU-IGF muss in die Lebenswelt Einsatzarmee integriert sein, d. h. gemeinsam von Akteuren der militärischen Organisationsbereiche und des Sanitätsdienstes der Bundeswehr getragen und umgesetzt werden.
    • Kein selektives Angebot: Die Regelbegutachtung AVU-IGF ist für alle Soldaten verpflichtend.
    • Komplementärer Ansatz: Die Regelbegutachtung AVU-IGF steht mit ihrer Ausrichtung nicht in Konkurrenz zu anderen Untersuchungen bzw. Begutachtungen (wie z. B. den arbeits- und präventivmedizinischen Vorsorge-Untersuchungen), sondern stellt ein eigenständiges Instrument mit spezifischer Ausrichtung dar.
    • Einbeziehung aller relevanten Faktoren: Die Regelbegutachtung AVU-IGF muss sowohl die individuelle Gesundheit des zu untersuchenden Soldaten als auch für die Gesundheit relevanten Lebensweltfaktoren einbeziehen und valide erfassen.
    • Nutzen für die Soldaten und die Streitkräfte: Die Regelbegutachtung AVU-IGF soll die Schwerpunkte auf gesundheit-liche Risiken (respektive Ressourcen) im Hinblick auf die körperliche Leistungsfähigkeit bzw. IGF legen. Die Ergebnisse können sowohl individuell, d. h. für den einzelnen Soldaten, als auch kollektiv zur Weiterentwicklung des Settings Einsatzarmee, genutzt werden.
    • Partizipation: Die Regelbegutachtung AVU-IGF soll relevante Informationen von Vorgesetzten und Akteuren des Psychosozialen Netzwerks einbeziehen und den Austausch mit allen relevanten Akteuren fördern.
    • Prävention und Gesundheitsförderung sowie Vernetzung: Die Regelbegutachtung AVU-IGF soll zu Aktivitäten für eine „gesunde Armee“ aktiv beitragen, Impulse geben und die relevanten Akteure einbinden.
    • Individuelle und anonymisierte Datennutzung: Die Daten der Regelbegutachtung AVU-IGF sollen sowohl individuell (Rückinformation an die Vorgesetzten) als auch den einzelnen Soldaten übergreifend aufbereitet und anonymisiert genutzt werden. (Gesundheitsberichtserstattung).
    • Evaluation: Ein Zusatznutzen wird darin gesehen, die nach der Einstellungsuntersuchung durchgeführten Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung im Längsschnitt zu betrachten.
    • Verfahrensvereinfachung und Planungssicherheit: Die Regelbegutachtung AVU-IGF selbst wird die Zahl der insgesamt anfallenden notwendigen und anlassbezogenen Begutachtungen (z. B. Auslandsdienst-verwendungsfähigkeit, Kraft--fahrverwendungsfähigkeit, Status- und Laufbahn-/AVR--Wechsel) nicht reduzieren oder ablösen, die hierzu notwendige Begutachtung und ggf. Untersuchung aber zeitlich und organisatorisch auf ein überschaubares Maß reduzieren und zeitaufwändige (auch kostenintensive) Mehrfachuntersuchungen einsparen. Zudem kann damit den militärischen Dienststellen in Zukunft im täglichen Dienstbetrieb eine höhere Planungssicherheit im Sinne der Auftragserfüllung gegeben werden.


    Die evaluationsspezifischen Ziele generieren sich unmittelbar aus den Zielstellungen der Regelbegutachtung AVU-IGF und lassen sich wie folgt spezifizieren:

    • Kann die Regelbegutachtung AVU-IGF erfolgreich, d. h. der Konzeption entsprechend, und unter den gegebenen Rahmen- bzw. Vor-Ort-Bedingungen durchgeführt werden?
    • Findet die Regelbegutachtung AVU-IGF eine hohe Akzeptanz bei den Soldaten sowie bei den beteiligten Akteuren?
    • Erreicht die Regelbegutachtung AVU-IGF einen hinreichenden Grad der Prävention vor Gesundheitsrisiken die der Soldatenberuf an sich beinhaltet und lassen sich daraus Aktivitäten ableiten, die die Chancen auf eine „gesunde Armee“ erhöhen?
    • Trägt die Neuordnung der wehrmedizinischen Begutachtung zur Etablierung bzw. Schaffung von nachhaltigen Strukturen der Prävention und Gesundheitsförderung in dem Setting Streitkräfte?
    • Darüber hinaus müssen die genannten möglichen Vorteile einer zyklischen Regelbegutachtung mit den möglichen Nachteilen und Risiken abgewogen werden (wie beispielsweise falsch-positive und falsch-negative Testergebnisse, Komplikationen der diagnostischen Maßnahmen, Überdiagnostik und Übertherapie).


    Untersuchungsergebnisse

    Die potenziell zu erwartenende Anzahl Teilnehmender in der Pilotphase betrug ca. 8 300 Soldaten, die je nach Verfügbarkeit der Truppenteile sowie in Abhängigkeit der Kapazitäten in den Pilotdienststellen in enger Absprache vorstellig werden sollten. Dabei zeigte es sich, dass aufgrund verschiedener Abfragesysteme keine einheitliche Datenbasis vorhanden war. Dies führte zu deutlichen Verzögerungen.

    Neben den anlassbezogenen Begutachtungen (wie zum Beispiel auf Auslandsdienstverwendungsfähigkeit) wurden ca. 2 450 Begutachtungen AVU-IGF abgeschlossen. Gründe für die niedrige Teilnahme- bzw. Abschlussquote scheinen multifaktoriell bedingt. Insgesamt war das Wissen über Ziel und Nutzen der AVU-IGF als niedrig einzuschätzen. Insbesondere bestanden Befürchtungen vor negativen Konsequenzen bei der Feststellung von Einschränkungen der Verwendungsfähigkeit (wie Laufbahnnachteile, Zulagenverluste, drohende Dienstunfähigkeits-Verfahren) sowie vor Problemen beim Abschluss privater Versicherungen. Der präventivmedizinische Charakter wurde jedoch positiv bewertet.

    Die Begutachtungsergebnisse verteilten sich wie folgt:

    • 88 % „verwendungsfähig“,
    • 1 % „verwendungsfähig mit mindestens einer Einschränkung“,
    • 7 % „vorübergehend nicht verwendungsfähig“ und
    • 4 % „dauerhaft nicht verwendungsfähig“.


    Insgesamt wurden nur in Einzelfällen zuvor nicht bekannte Einschränkungen bzw. neue medizinische Diagnosen festgestellt.

    Bei Probandinnen und Probanden in den ersten fünf bis zehn Dienstjahren bzw. vor Vollendung des 30. Lebensjahres zeigten sich keine Besonderheiten. Danach bestätigten sich in dieser Altersgruppe häufiger auftretenden Gelenk- und Wirbelsäulenschäden (Gesundheitsnummer GNr.) 42 und GNr. 59, gem. Anlage 3 der Zentralvorschrift A1 - 831/0 - 4000) und die ebenfalls bekannten Einschränkungen in der Verwendungsfähigkeit bezüglich Teilnahme an Gepäckmärschen sowie Sprint- und Sprungsportarten. Insgesamt sind ca. 75 % aller Ausschlüsse/Einschränkungen auf Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems zurückzuführen. Erkrankungen aus diesem Bereich führen auch in der zivilen Arbeitswelt am häufigsten zur (temporären) Arbeitsunfähigkeit.

    Die Durchführung der AVU-IGF-Begutachtungen führte in der Pilotphase zu einer – mehr als zuvor erwarteten – zeitlichen und personellen Mehrbelastung für die beteiligten Sanitätsversorgungszentren (SanVersZ). Die Begutachtung bedingt in der Regel eine mindestens dreimalige Vorstellung im SanVersZ (zzgl. gegebenenfalls weitere Facharzttermine) mit einem durchschnittlichen Zeitaufwand von ca. 90 Minuten pro zu Begutachtendem; hiervon entfallen rund 60 Minuten auf das medizinische Assistenzpersonal und etwa. 30 Minuten auf das ärzt-liche Personal. Inwieweit die Möglichkeit der Nutzung von Daten aus der AVU-IGF für andere anlassbezogene Begutachtungen zu einer signifikanten Zeitersparnis bei letzteren führt, konnte im Detail bislang nicht nachgewiesen werden.

    Zusammenfassung und Ausblick

    Prävention und Gesundheitsförderung sind unverzichtbare und zunehmend an Bedeutung gewinnende Bestandteile einer speziell auf die soldatischen Arbeitsbedingungen ausgerichtete sanitätsdienstliche Versorgung. Diese Ausrichtung muss immer neu gedacht und entsprechend praktiziert werden.

    Durch die Einführung einer zyklisch wiederkehrenden Regelbegutachtung für alle Soldaten wird die Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung, insbesondere im Hinblick auf die individuelle Lebensarbeitszeit, in den Fokus genommen. Hiermit wird ein sanitätsdienstlicher Teilbeitrag zum Gesundheitslagebild und Einsatzverfügbarkeit der Streitkräfte geleistet und zugleich das Ziel verfolgt, den wehrmedizinischen Begutachtungsaufwand insgesamt zu reduzieren. Grundlage für diese Regelbegutachtung ist der für alle Soldaten verpflichtende Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit (KLF) und der Erhalt der individuellen Grundfertigkeiten (IGF).

    Die flächendeckende Umstellung der Begutachtung ist ab dem 01. Januar 2019 für eine dreijährige Erprobungsphase mit jährlicher Evaluation vorgesehen, bevor über die dauerhafte Implementierung der Regelbegutachtung AVU-IGF abschließend entschieden werden soll. Bei den Pilotdienststellen wird bis zum 31.12.2018 die jahrgangsbezogene Begutachtung weitergeführt. Die Ausbildung und Information des Sanitätspersonals erfolgt ab Juni 2018. Der Presse- und Informationsstab (PIZ) Sanitätsdienst begleitet die Maßnahmen im Rahmen einer breit angelegten Informationskampagne mit dem Ziel der zeitnahen Information aller Soldaten begleitet.

    Mit Blick auf Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention in den Streitkräften könnten mit der zyklischen Regelbegutachtung AVU-IGF nahezu alle Soldaten erreicht werden. Im Sinne der Sekundärprävention könnten gesundheitsrelevante Risikofaktoren, medizinische Auffälligkeiten oder Erkrankungen, die die körperliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, frühzeitig festgestellt werden. Dadurch wäre es möglich, auf Verhaltensweisen Einfluss zu nehmen oder im Fall von Auffälligkeiten oder Erkrankungen diese frühzeitig und gezielt zu behandeln. Zudem würden die Soldaten gesundheitsbezogene Informationen und Beratung erhalten, wodurch die Begutachtungen auch primärpräventive Aufgaben erfüllen. Schließlich könnten konkrete Aktivitäten der Gesundheitsförderung (Setting-Ansatz) abgeleitet werden.

    Durch eine Gesundheits- und Interventionsberichterstattung können präventive Maßnahmen beschrieben und in der Folge evidenzbasiert und zielgruppengenau auf den tatsächlichen Bedarf zugeschnitten werden. Dafür bedarf es eines weiteren Ausbaus der Berichterstattung und einer verstärkten Zusammenarbeit aller Akteure. Die aktuell erhobenen Statistiken und Prozessdaten der sanitätsdienstlichen Versorgung in der Bundeswehr lassen bislang nur partiell Rückschlüsse auf die Gesundheit des militärischen Personals zu. Mit der Einführung der Regelbegutachtung AVU-IGF steht prinzipiell ein Instrument zur Verfügung, das geeignet erscheint, einige spezifische Facetten eines „Gesundheitslagebildes“ und der Einsatzverfügbarkeit der Streitkräfte zu liefern. Hier müssen jedoch zusätzliche Informationen verfügbar gemacht oder generiert werden, um qualifizierte Aussagen im Sinne einer repräsentativen Querschnittsanalyse machen zu können, ergänzt durch Hinweise auf gesundheitspolitisch relevante zeitliche Entwicklungen und Trends.

    Die Förderung der aktiven Mitwirkung der Soldaten bei anlassbezogenen und verpflichtenden Untersuchungen bzw. Begutachtungen wird bei der Gestaltung neuer Gesundheitsförderungs- und Präventionsprogramme ein Schlüsselelement sein. Angesichts begrenzter Ressourcen geht es dabei auch um die Priorisierung von Zielen und Aufgaben, um die Effektivität und Effizienz der Programme sowie und um die Bündelung und gegebenenfalls Erweiterung der vorhandenen Ressourcen. Zielbestimmung, zielorientierte Programmentwicklung und -durchführung, Steigerung der Akzeptanz und Teilnahmeraten, Qualitätsverbesserung und Evaluation sowie Absicherung von Kapazitäten werden zu entscheidenden Handlungsfeldern, um die Bereiche Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung in den Streitkräften signifikant zu stärken.

    Im Hinblick auf den Fortgang bzw. die Weiterentwicklung der Regelbegutachtung AVU-IGF erscheinen neben einer wissenschaftlichen Begleitforschung und Evaluation sowie einer IT-Unterstützung der regionalen Sanitätseinrichtungen Mut zum Diskurs, Entwicklung einer realistischen und umfassenden (Langzeit-)Perspektive, offener Dialog, Transparenz, Kooperation und enger Schulterschluss sowie Lösungsorientierung, Optimismus und Kreativität von entscheidender Bedeutung. Dabei sollten insbesondere die in der Pilotphase zu beobachtenden Herausforderungen hinsichtlich Information, Sensibilisierung und Partizipation relevanter Akteure sowie hinsichtlich Kapazitätsgrenzen und Ressourcenfragen bewältigt werden. Denn nur mit einer vollständigen, validen, klaren und transparenten Datenlage erscheint eine abschließende wissenschaftliche Evaluation möglich, mit der fundierte qualitätsgesicherte Aussagen bezüglich Nutzen bzw. Mehrwert und der Zielerreichung getroffen und die bisher offenen Fragen eindeutig beantwortet werden können.

    Literatur

    1. World Health Organization Regionalbüro für Europa (Hrsg.): Gesundheit 2020. Rahmenkonzept und Strategie der Europäischen Region für das 21. Jahrhundert. Kopenhagen 2013.
    2. Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG). Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil 1 Nr. 31 vom 24.07.2015. Bundesanzeiger Verlag Köln 2013: AS. 1368 - 1379.
    3. Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V.: Potenzial Gesundheit: Strategien zur Weiterentwicklung von Gesundheitsförderung und Prävention in der 18. Legislaturperiode aus Sicht der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V. BVPG. Bonn 2013.
    4. Wright MT, Lüken F, Grossmann B: Qualität in Prävention und Gesundheitsförderung. Entwicklung eines gemeinsamen Handlungsrahmens in der Qualitätsentwicklung für die Mitglieder der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V., Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 2013;56(3): 466 - 472.
    5. Jordan S: Monitoring für Prävention und Gesundheitsförderung. Der Beitrag des Monitorings und seine Berichterstattungssysteme zu Prävention und Gesundheitsförderung. Präv Gesundheitsf 2012; 7(2): 155 - 160.


    Weitere Literatur beim Verfasser

    Danksagung

    An dieser Stelle möchte ich Frau Oberstabsarzt Meike Wichmann und den Oberfeldärzten Dr. Torsten Altmeyer und Dr. Immo Niebel herzlich für ihr herausragendes Engagement bei der Planung, Durch-führung und Auswertung des Pilotprojektes Regelbegutachtung --
     AVU- IGF beim Sanitätsunterstützungszentrum Augustdorf danken.

    Interessenkonflikt

    Der Autor gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

    Verfasser

    Oberstarzt Dr. Niels von Rosenstiel
    Leiter Sanitätsversorgungs- und Facharztzentrum Augustdorf
    Stapelager Str. 200
    32832 Augustdorf
    E-Mail: nielsvonrosenstiel@bundeswehr.org 


    [1] Bei der Verwendung des Begriffes „Soldat“ wurde aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet; der Verfasser weist ausdrücklich darauf hin, dass der Begriff beide Geschlechter einbezieht..

    Datum: 20.08.2018

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