DIE ABTEILUNG B DES KOMMANDOS

Organisation, Ressourcenbereitstellung und Unterstützung der ­Gesundheitsversorgung

Die Abteilung B „Organisation, Ressourcenbereitstellung und Unterstützung der Gesundheitsversorgung“ des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr besteht aus fünf Unterabteilungen (VIII – XII), die zurzeit noch über die Standorte München (VIII), Andernach (XI) und Koblenz (IX, X, XII, XII) disloziert sind. Sofern die infrastrukturellen Rahmenbedingungen in Koblenz nach dem Weggang des Kommandos Heer nach Strausberg gegeben sind, werden die Unterabteilungen in der Zielstruktur am Standort Koblenz aufgestellt.

Die Abteilung B umfasst ca. 345 Dienstposten, davon entfallen 27 auf ziviles Personal. In der Abteilung B werden alle strukturellen und organisatorischen Angelegenheiten des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr bearbeitet, die infrastrukurellen, personellen, materiellen, IT-technischen und finanziellen Ressourcen unter besonderer Berücksichtigung der verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die sanitätsdienstliche Versorgung im Grundbetrieb und in den Einsatzgebieten bereitgestellt.

Unterabteilung VIII

Organisation, Infrastruktur und ­Stationierung
 Unterabteilungsleiter: Oberstarzt
 Dr. med. Peter Beller

In der Unterabteilung VIII – Organisation, Infrastruktur und Stationierung – sind die bisher im Referat Fü San II 2 des Führungsstabes des Sanitätsdienstes im Bundesministerium der Verteidigung sowie in der Abteilung III des Sanitätsamtes der Bundeswehr wahrgenommenen Aufgaben zusammengefasst. Die Unterabteilung VIII ist damit die für alle Fragen der Organisation im Sanitätsdienst der Bundeswehr zuständige Stelle. Sie ist auf der Grundlage der fachdienstlichen Gesamtverantwortung des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr gemäß dem Dresdener Erlass an allen Organisationsmaßnahmen, die die fachdienstliche Verantwortung des Inspekteurs des Sanitätsdienstes berühren, durch die Verantwortlichen „Organisation“ aller anderen Organisationsbereiche und im Organisationsbereich Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr allein auf dem Dienstweg zu beteiligen.

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Die wesentlichen Aufgaben umfassen die
– Planung und Sicherstellung der Er- und Bearbeitung der Grundsatzforderungen und Grundlagen für die Planung und Realisierung der Struktur des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr,
– Planung und Sicherstellung der Er- und Bearbeitung der Grundsatzforderungen und Grundlagen für die Infrastruktur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr und die Stationierung des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr,
– Wahrnehmung der Aufgaben des Verantwortlichen für die Organisation des Organisationsbereiches Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr,
– Planung und Sicherstellung der Er- und Bearbeitung aller Angelegenheiten der personellen und materiellen Soll-Organisation des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr und
– Planung und Entwicklung von Forderungen und Vorschlägen zur Optimierung des Prozessmodells der Bundeswehr im Rahmen der Verantwortung für Organisation im Sanitätsdienst der Bundeswehr und im Hauptprozess Organisation im Geschäftsprozess Optimierung Prozessmodell Bundeswehr.
Zur Auftragserfüllung verfügt die Unterabteilung VIII über zwei Referate, das Referat VIII 1 (Struktur- und Organisationsplanung, Realisierung, Infrastruktur, Stationierung) mit den Sachgebieten
– VIII 1.1 Grundsatzforderungen und Grundlagen Organisation,
– VIII 1.2 Struktur- und Organisationsplanung,
– VIII 1.3 Realisierungsplanung und -überwachung, Informationsmanagement Organisation,
– VIII 1.4 Infrastruktur und Stationierung, sowie das Referat VIII 2 (Soll-Organisation) mit den Sachgebieten
– VIII 2.1 Soll-Organisation Strukturen und Dienstposten Bereich Gesundheitseinrichtungen,
– VIII 2.2 Soll-Organisation Strukturen und Dienstposten Bereich Kommandobehörden, Ausbildungseinrichtungen und Sanitätstruppe,
– VIII 2.3 Soll-Organisation Material.
Nach der Einnahme der neuen Führungsstruktur mit Aufstellung des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr zum 1. Oktober 2012, der Aufstellung des Kommandos Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung und des Kommandos Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung zum 1. Januar 2013 liegt nun der Schwerpunkt in der zeitgerechten Umsetzung aller Maßnahmen des für den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr festgelegten Realisierungsplanes.
Besondere Bedeutung haben dabei die Umgliederung der Sanitätsakademie mit einem ersten, wesentlichen Schritt zum 1. Juli 2013, die Erarbeitung der Sollorganisation für die Sanitätstruppe, die – unter Berücksichtigung der Einsatzplanung – schrittweise ab 2014 umgesetzt wird. Die Strukturen der künftigen Regionalen Sanitätseinrichtungen werden mit Aufstellung der Sanitätsunterstützungszentren ab 1. Juli 2014 und in Abhängigkeit von den organisatorischen Veränderungen an den Standorten der zu versorgenden und zu unterstützenden Truppe in Abstimmung mit den anderen Organisationsbereichen eingenommen. Es folgen die Neuordnung der Institutslandschaft und die Anpassung der Bundeswehrkrankenhäuser an die künftigen Erfordernisse.
Im Aufgabenbereich Infrastruktur gilt es insbesondere, die Infrastrukturforderungen zur Einnahme der neuen Strukturen und für die bestmögliche Auftragserfüllung so einzubringen, dass erforderliche Baumaßnahmen frühestmöglich begonnen werden können.

Unterabteilung IX

Personal und Individualausbildung
 Unterabteilungsleiter: Oberstarzt
 Johannes Hinze

Die Unterabteilung IX –Personal und Individualausbildung- des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr ist vollständig auf das Personal des Sanitätsdienstes der Bundeswehr und all seine Belange ausgerichtet. Von personellen Grundsatzangelegenheiten über die Individualausbildung bis hin zur aktiven Personalbewirtschaftung werden hier alle Facetten des Personalmanagements erarbeitet, weiterentwickelt und umgesetzt.
Die Unterabteilung IX ist auf der Basis der übertragenen Aufgaben aus den verschiedensten Bereichen aufgewachsen. Konnte das Referat IX 3 noch zum Großteil aus der G1-Abteilung des Sanitätsführungskommandos gewonnen werden, so wurde das Referat IX 2 vornehmlich mit erfahrenem Personal aus verschiedenen Bereichen der Ausbildung von unterschiedlichen Dienststellen besetzt. Das Referat IX 1 wurde inhaltlich – und zum Teil personell - auf der Basis des Referates FüSan II 3 des ehemaligen Führungsstabes des Sanitätsdienstes entwickelt.
Das Referat IX 1 ist für die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Grundsatzangelegenheiten im Bereich des Personalmanagements zuständig. Die Aufgabenfelder hierbei sind vielfältig und erstrecken sich von der Festlegung von Personalpolitik und Personalstrategie über die Ausgestaltung des Personalstrukturmodells und Maßnahmen der Personalbedarfsplanung und -steuerung bis hin zu Themen des Laufbahn- und Dienstrechts, der Fürsorge und Betreuung. Konzeptionelle Arbeit und Einzelprojekte zu grundsätzlichen Fragestellungen des Personalmanagements runden dieses fachlich breite Aufgabengebiet ab.

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Das Referat IX 2 ist zuständig für die Ausgestaltung der sanitätsdienstlichen Personalentwicklung und -qualifizierung auf Grundlage der personalpolitischen, konzeptionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere werden hier Konzeptionen, Weisungen und Vorgaben für die Qualifizierung und Entwicklung von Sanitätspersonal, die Individualausbildung im Sanitätsdienst der Bundeswehr und die sanitätsdienstliche Ausbildung von Nicht-Sanitätspersonal erarbeitet. Dies umfasst auch die Prüfung der Beiträge zu den entsprechenden Haushaltsmittelvoranschlägen sowie Steuerungsmaßnahmen z. B. auf Basis von Evaluation und Controlling.
Das Referat IX 3 bearbeitet den Aufgabenkomplex truppendienstliches Personalmanagement mit allen darin enthaltenen Facetten als Kernauftrag. Vergleichbar mit einer klassischen G1-Abteilung früherer Prägung kümmert sich das Referat 3 um die truppendienstlichen Personalangelegenheiten des Kommandos sowie der direkt unterstellten Dienststellen, einschließlich der ursprünglichen G3-Aufgabe des operativen Ausbildungsmanagements für den Kommandostab, die Bundeswehrkrankenhäuser und künftig auch die Institute des Sanitätsdienstes. Der Bereich der Inneren Führung und Beschwerdebearbeitung sowie ein neu aufgestelltes Element für die Betreuung von Anwärtern aller Laufbahnen des Sanitätsdienstes runden das Aufgabenspektrum ab.
Die bestehenden Herausforderungen wie räumliche Dislozierung auf zwei Standorte und merkliche Dienstpostenvakanzen bei erheblich gestiegenem Arbeitsaufkommen durch die Neustrukturierung der Bundeswehr, die Personal – sowohl hinsichtlich der grundsätzlichen Regelungen als auch im individuellen Personalmanagement – besonders betrifft, können derzeit nur durch den persönlichen Einsatz aller Angehörigen der Abteilung kompensiert werden. Wenn auch noch aufgrund der unterschiedlichsten Vorwendungen und Erfahrungen noch Wissen und Kenntnisse synchronisiert werden müssen, hat sich in kurzer Zeit ein schlagkräftiges Team geformt, das die „hohe Schlagzahl“ bemerkenswert meistert. Mit zunehmendem personellem Auswuchs sollte insbesondere die konzeptionelle Leistungsfähigkeit der Unterabteilung IX in den nächsten Monaten noch deutlich zunehmen.

Unterabteilung X

Ausrüstung, Logistik, Schutzaufgaben
 Unterabteilungsleiter: Oberstapotheker
 Dr. rer. nat. Claus-M. Lommer

Die Unterabteilung X – Ausrüstung, Logistik, Schutzaufgaben – nimmt die Aufgaben des Verantwortlichen für die Betriebs- und Versorgungsverantwortung für den Erhalt der Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft des Materials im Organisationsbereich Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr wahr.
Durch Ab- und Umschichtung sowie Zusammenfassung der Aufgaben der ehemaligen Stabsabteilung G 4 des Sanitätsführungskommandos, der Abteilung II des Sanitätsamtes der Bundeswehr und des logistischen Grundsatzreferates Fü San II 5 im Führungsstab des Inspekteurs des Sanitätsdienstes wurde eine Effizienzsteigerung in der Aufgabenerfüllung der Logistik im Sanitätsdienst vorbereitet. Personell wurde die Unterabteilung X vornehmlich aus Kräften des Sanitätsführungskommando G 4 und des Sanitätsamtes aufgestellt. Aber es wurde auch frische Expertise aus den Sanitätskommandos, der Sanitätsakademie, dem Sanitätsamt der Bundeswehr und dem benachbarten Heeresführungskommando herangezogen.
Die Unterabteilung X besteht aus vier Referaten. Sie deckt damit ein Aufgabenportefolio ab, das von dem Forderungsmanagement der Sanitätsdienstlichen Ausrüstung, über die Logistische Führung und Einsatzvorbereitung und -begleitung, dem Management der Versorgung und der Bewirtschaftung von Sanitätsmaterial und allgemeinen Wehrmaterial, der Steuerung der Materialerhaltung und Instandsetzung von Sanitätsgerät und Querschnittsmaterial bis hin zu den Schutzaufgaben reicht. Ergänzt wird die Unterabteilung durch die Prüfgruppe § 78 BHO des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die bis zum Aufwuchs der Prüforganisation in der Streitkräftebasis die Dienststellen des Zentralen Sanitätsdienstes weiterhin überprüfen wird. Zur Aufgabenerfüllung wurden der Unterabteilung X 106 militärische und ein ziviler Dienstposten zugeordnet. Der Stellenbesetzungsgrad ist zufriedenstellend und wird, wenn alle Dienstposten-Inhaber auch vor Ort sind und die Koordinierungsphase abgeschlossen ist, eine wirkliche Effizienzsteigerung der Aufgabenerfüllung ermöglichen.

Ein wesentliches Element der Neuausrichtung der Bundeswehr ist die Übertragung der Materialverantwortung für Herstellung und Erhalt der Einsatzreife auf das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) sowie der Übertragung der Betriebs- und Versorgungsverantwortung für den Erhalt der Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft auf die Inspekteure der militärischen bzw. die Verantwortlichen der zivilen Organisationsbereiche. Diese wesentliche Veränderung der Zuständigkeiten im Ausrüstungs- und Nutzungsprozess erforderte eine Novellierung des Customer Product Management-Prozesses und einer kompletten Neuverteilung der Aufgaben. Während bisher wesentliche Aufgaben der Rüstung und Nutzung unter der Verantwortung der Inspekteure einer Teilstreitkraft/Organisationsbereiches wahrgenommen wurden, werden wesentliche Verantwortlichkeiten in diesem Bereich nun durch die ministeriellen Abteilungen Ausrüstung Informationstechnik Nutzung (AIN) und Planung mit ihren nachgeordneten Behörden Planungsamt der Bundeswehr und Bundesamt für Ausrüstung Informationstechnik und Nutzung wahrgenommen. Hier besteht noch erheblicher Abstimmungsbedarf, damit das Räder- und Netzwerk wieder gut funktioniert.

Referat X 1 Ausrüstung Sanitätsdienst
Das Referat X 1 Ausrüstung Sanitätsdienst befasst sich mit den Grundsatzforderungen und Grundlagen für die Ausrüstung des Sanitätsdienstes. Es bringt diese im Sinne eines Forderungsmanagements gegenüber dem Planungsamt der Bundeswehr, welches in der Zukunft der alleinige Bedarfsträger sein wird, und dem BAAINBw in den Rüstungsprozess unter dem CPM(nov) für Sanitätsmaterial und allgemeines Wehrmaterial ein. Hier wird in einer engen Abstimmung mit der Abteilung A I zusammengearbeitet, welche die Fähigkeiten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr konzeptionell festlegt und entsprechend in die Finanzplanung der Bundeswehr einbringt. Sofern bei Großprojekten durch das Planungsamt der Bundeswehr, in weiteren Abfolge durch das BAAIN ein Integriertes Projekt Team(IPT) aufgestellt wird, arbeitet das Referat X 1 mit seinen drei Sachgebieten detailliert den Projektleitern in den jeweiligen Phasen des CPM(nov) zu und vertritt in Abstimmung mit A I die Interessen des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr.

Referat X 2 Logistische Führung und ­Einsatzplanung
Das Referat X 2 Logistische Führung und Einsatzplanung besteht aus drei Sachgebieten und befasst übergreifend mit der logistischen Führung im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr und der Einsatzvorbereitung und -planung im Hinblick auf den logistischen Anteil.
Die Logistik im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr ist eingebettet in den Hauptprozess Rüstung/Logistik (HP Rü/Log). In diesem Referat werden die Aufgaben des Prozessbeauftragten (PZB) im HP Rü/Log im Hauptprozessanteil (HPA Log) wahrgenommen, der die Besonderheiten in der sanitätsdienstlichen Logistik in die Gremien einbringen und vertreten muss.
Die Implementierung von SASPF in die Streitkräfte ist zu einem großen Teil abgeschlossen, aber im Zentralen Sanitätsdienst befinden wir uns für die Bundeswehrkrankenhäuser, die Versorgungs- und Instandsetzungszentren Sanitätsmaterial und die Zentralen Institute der Bundeswehr noch im Arbeitsprozess. In enger Zusammenarbeit mit der Einführungsorganisation des Zentralen Sanitätsdienstes (Abt XI) und der Stammdatenerstellung (BAAIN) werden die Dienststellen auf die Implementierung vorbereitet. Darüber ist hier die Expertise angesiedelt, welche die neue IT-Unterstützung unter SASPF für den OrgBereich in der Praxis nutzbarer macht.
Im Referat X 2 wird das logistische Meldewesen erarbeitet, die logistische Lage für Sanitätsmaterial und Querschnittsmaterial geführt und die Prüfberichte der Prüfgruppe § 78 BHO detailliert analysiert, um daraus notwendige Maßnahmen abzuleiten. In der Phase der Umstrukturierung der Sanitätstruppe und Dienststellen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr ordnet der Material-Steuerkopf Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr die Materialflüsse an und überwacht sie.
In diesem Referat werden auch alle logistischen Planungen, Vorbereitungen für Übungen und Zertifizierung von Verbänden vorgenommen und begleitet. Ferner werden die logistische Einsatzplanung und Vorbereitung, aber auch Begleitung für Operationen vom Typ „einsatzgleiche Verpflichtungen“ und „Krisen und Konfliktverhütung“ vorgenommen. Auf der operativen Ebene werden die Aufgaben auf das Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung abgeschichtet, sobald die notwendigen Rahmenbedingungen erfüllt sind.

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Referat X 3 Materialbewirtschaftung
Das Referat X 3 Materialbewirtschaftung ist mit seinen 4 Sachgebieten für Grundsätze der Materialbewirtschaftung im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr. Hier werden die in der alten Struktur durch Sanitätsamt II 1 wahrgenommen Aufgaben fortgesetzt und an die neue Struktur adaptiert.
Dem Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr wurden die Bundeswehrkrankenhäuser und werden die Zentralen Institute des Sanitätsdienstes der Bundeswehr direkt unterstellt. Daraus resultiert in einem noch stärkeren Maße als in vergangenen Tagen die Verantwortung für die direkte Führung der Bundeswehrkrankenhausapotheken und die materielle Ausstattung der Häuser und Institute.
Unter besonderer Berücksichtung immer kleiner werdender finanzieller Ressourcen gilt es im Bereich des Apothekenmanagements die Beschaffung von Einzelverbrauchsgütern Sanitätsmaterial (EVGSan) zu optimieren. Hier liegen die Schwerpunkte auf einer Standardisierung des Sortimentes und einer weiteren Verbesserung des Einkaufes unter Nutzung moderner Vertragsgestaltung mit der Industrie. Weiter steht im Focus die Herstellung pharmazeutischer Produkte in Bundeswehrapotheken, die auf die Bedrohungslage mit einer gewissen Eigenherstellungsfähigkeit für Antidota und Produkte, deren Ausgangssubstanzen auf dem Weltmarkt sehr knapp sind oder aufgrund politischer Rahmenbedingungen nicht mehr zur Verfügung stehen könnten, reagieren können muss.
Eine besondere Verantwortung besteht in dem Beitrag zur Materialbedarfsdeckung Nichtverbrauchsgüter Sanitätsmaterial (NVGSan) für die Bundeswehrkrankenhäuser und Zentralen Institute, die dem Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr unterstellt sind resp. werden. Hier ist rechtzeitig in der Finanzplanung und den Ausstattungsschwerpunkten den notwendigen Weiterentwicklungen und Veränderungen in den Ausbildungsanforderungen des Sanitätspersonals aber auch des Gesundheitsmarktes Rechnung zu tragen.
Die Ausstattung der Sanitätstruppe mit entsprechendem Querschnittsmaterial wie Schutzwesten, Nachtsichtbrillen, Bewaffnungen etc. ist für die Einsatzfähigkeit und Kooperation mit dem Heer von besonderer Bedeutung. Wesentlicher Schwerpunkt ist aber auch die allgemeine Materialbewirtschaftung, die mit dem Wegfall der Zwischenebene Sanitätskommando in einigen Teilgebieten einen höheren Arbeitsaufwand bedeuten wird, da hier klassische S4/G4 Aufgaben auf der Ebene des Kommandos wahrgenommen werden müssen.

Referat X 4 Materialerhaltung und ­Schutzaufgaben
Das Referat X 4 Materialerhaltung und Schutzaufgaben nimmt im Rahmen der Materialwirtschaft die Regelungen des Materialerhalts, insbesondere von Medizinprodukten, im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr wahr. Ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt ist die fachliche Überarbeitung der Instandsetzungsrahmenverträge für Medizinprodukte, die einerseits die technischen Notwendigkeiten des jeweiligen Gerätes, aber auch die Anforderungen der betreibenden Sanitätseinrichtung berücksichtigen werden. Ferner werden hier Bewirtschaftung, Nutzung und Materialerhaltung von Fahrzeugen bearbeitet.
Im Referat X 4 werden alle Aufgaben der Schutzaufgaben wie Arbeitssicherheit, Brandschutz, Munitionstechnische Sicherheit und ABC – Abwehr bearbeitet. In diesem Referat wird auch im Kontext zu entsprechenden territorialen Aufgaben eine ABC Meldezentrale betrieben.

Unterabteilung XI

Führungsunterstützung und medizinische Informationstechnik
 Unterabteilungsleiter: Oberst i. G.
 Hein Eberley

Die Informationstechnik (IT) hat mittlerweile als Innovationsmotor in nahezu allen Lebensbereichen Einzug gehalten. Diese Entwicklung trifft auch in vollem Umfang sowohl für das zivile Gesundheitswesen wie für den Sanitätsdienst der Bundeswehr zu.
Bisher lag die Zuständigkeit für die IT des Sanitätsdienstes mit ihrer vielfältigen Ausprägung einschließlich der Führungsunterstützung zersplittert in verschiedenen Dienststellen und Organisationselementen. Mit der Aufstellung des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr wurde eine effiziente Bündelung von Zuständigkeiten und Verantwortung für IT in der Unterabteilung XI erreicht.
Die IT-Unterstützung im Sanitätsdienst soll zukünftig leistungsstark, vernetzt und prozessorientiert auf- und ausgebaut werden. Nur so kann die Gesundheitsversorgung der Bundeswehr in unverändert hoher Qualität – sowohl im Einsatz als auch im Inland - verlässlich und nachhaltig sichergestellt werden.
Die Herausforderung besteht somit in der Umsetzung sowohl der strategischen Ziele und Grundsätze der IT-Strategie des Bundesministeriums der Verteidigung sowie der Berücksichtigung der Erfordernisse des Sanitätsdienstes und den sich daraus ergebenden besonderen Rahmenbedingungen, wie z. B. die DV-gestützte Kommunikation mit Krankenkassen bis hin zum medizinischen Datenschutz.
Die IT-Unterstützung im Sanitätsdienst ist dabei nicht isoliert zu betrachten, sondern ist eingebettet in die Führungsunterstützung und das dazu realisierte IT-System der Bundeswehr insgesamt. Dieses IT-System der Bundeswehr stellt sowohl zentrale und querschnittliche IT-Dienstleistungen für alle Mil­OrgBer bereit als auch spezielle IT-Unterstützung für den Sanitätsdienst. Den einschlägigen Rahmenbedingungen des Hauptvertrages HERKULES mit dem BWI-Leistungsverbund ist dabei immer Rechnung zu tragen.
Zur Umsetzung dieses Anspruchs an eine zeitgemäße IT-Unterstützung und deren Betrieb ist die Unterabteilung XI in die nachstehend beschriebenen drei Referate untergliedert, die zusammen einen Umfang von 83 militärischen und fünf zivilen Dienstposten umfasst.

Referat XI 1
 Grundsatzforderungen und Grundlagen Führungsunterstützung Sanitätsdienst und medizinische Informatik

Im Referat XI 1 werden die Grundlagen für die Führungsunterstützung im Sanitätsdienst und für die IT-Unterstützung in der Gesundheitsversorgung erarbeitet. Somit ist die Planung und Konzeption von leistungsfähigen, interoperablen und sicheren Informationssystemen im Sanitätsdienst der Bundeswehr der wesentliche Auftrag des Referates.
Dieses Aufgabenfeld beinhaltet  dabei nicht nur die Einbindung des Sanitätsdienstes in die bereits seitens der Streitkräfte genutzten Führungsinformationssysteme und die Vorgaben zur Weiterentwicklung der IT-Unterstützung in der Gesundheitsversorgung, sondern auch die Voraussetzungen für die IT-Sicherheit in all diesen Systemen zu schaffen. In einem mittlerweile vom Datenaustausch dominierten Gesundheitswesen kommen die komplexen und vielzähligen telematischen Anbindungen an die Kooperationspartner des Sanitätsdienstes als ein zusätzliches Spektrum hinzu.
Das Sachgebiet XI 1.1 analysiert und definiert den Informationsbedarf im Sanitätsdienst, die Informationsaustauschbeziehungen und -verfahren sowie die Steuerung und Überwachung von Informationsflüssen. Es erarbeitet die Grundlagen für das Informationsmanagement und stellt so konzeptionell die Führungsunterstützung und Interoperabilität - nicht nur innerhalb des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr - gegenüber der übrigen Bundeswehr sowie den Verbündeten sicher.
Sachgebiet XI 1.2 erarbeitet die Grundlagen für die Integration der IT-Unterstützung in der Gesundheitsversorgung und deren Integration in das IT-System der Bundeswehr. Somit bildet dieses Sachgebiet den Grundstock für eine übergreifende Architektur, die aus einer operationellen, technischen und Systemsicht besteht. Die besondere Herausforderung besteht zumeist darin, die oftmals gegenläufigen Anforderungen zwischen den militärischen Vorgaben und den medizinischen Notwendigkeiten anzugleichen und auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.
Das Sachgebiet XI 1.3 plant, steuert und koordiniert die Realisierung der IT-Unterstützung in der Gesundheitsversorgung der Bundeswehr, im Schwerpunkt im Bereich von Medizinischen Produktsystemen. Die an sich schon hohe Komplexität medizinischer Dokumentationssysteme wird noch durch die Einbindung von Medizinprodukten mit hohem IT-Anteil weiter gesteigert. Im Unterschied zum Sachgebiet XI 1.1 liegt der Focus des Sachgebietes 1.3 in der direkten Unterstützung der Gesundheitsversorgung, d.h. bei der Einbindung der Informationstechnik, die den behandelnden Arzt oder Therapeuten bei der medizinischen Versorgung von Kranken und Verwundeten unterstützt. Schwerpunkt ist hier die Analyse und Definition von Informationsflüssen in der medizinischen Dokumentation.
Sachgebiet XI 1.4 überwacht im wesentlichen die Einhaltung der IT-Sicherheit, die im Kern bundeswehrweit vorgegeben wird und umzusetzen ist. Im Rahmen der vorgeschriebenen IT-Sicherheitsinspektionen in den Dienststellen des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr sieht sich das Sachgebiet weniger als Überwacher sondern in seiner Hauptfunktion als Berater in der Umsetzung von Maßnahmen zu Sicherstellung der IT-Sicherheit in den oben beschriebenen Systemanteilen.
Zentral für die Arbeit im Sachgebiet XI 1.4  ist das Erarbeiten der Grundlagen für die IT-Sicherheit und allgemeine Vorgaben in der IT-Unterstützung in der Gesundheitsversorgung, so z. B. für das Einbinden von Medizingeräten in die IT-Netze der sanitätsdienstlichen Dienststellen.

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Referat XI 2
 Informationsversorgung, Betrieb Informationstechnik Sanitätsdienst

Das Referat XI 2 stellt die Informationsversorgung im Organisationsbereich ZSanDstBw sicher und betreibt die Informationstechnik im Sanitätsdienst als Teil des IT-Systems der Bundeswehr.
Dabei stützt es sich auf Leistungen ab, die durch die BWI als Leistungserbringer des Projekts HERKULES (Standard-IT und Kommunikation) für die Bundeswehr im Inland und durch das Betriebszentrum IT-SystemBw (BITS Bw) für einsatzrelevante IT wie Führungsinformationssysteme und strategische Kommunikation in Einsatzgebiete bereitgestellt werden.
Das Sachgebiet XI 2.1 überwacht zum einen die korrekte Bereitstellung von Leistungen des Referats entsprechend den Leistungsvereinbarungen (Service Level Agreements SLA) mit den Nutzern (Supplymanagement), aber auch die zeitgerechte und vollständige Leistungserbringung Externer, wie das BITS Bw oder die BWI. Auf der Grundlage der getroffenen Vereinbarungen spricht das Sachgebiet konkrete zeitliche, qualitative und quantitative Anforderungen an das BITS Bw  ab und überwacht die Einhaltung der Leistungserbringung (Demandmanagement).  Darüber hinaus betreibt das Sachgebiet die Kryptoverteilerstelle des OrgBereichs und sorgt für die rechtzeitige und richtige Bereitstellung von Kryptomitteln für alle Dienststellen des ZSanDstBw, die sicherheitsrelevante Kommunikationssysteme nutzen müssen.
Der nicht durch externe Dienstleister abgedeckte Betrieb des IT-Systems im ZSanDstBw wird durch das Sachgebiet XI 2.2 geleistet. Überall dort, wo die hohen Anforderungen des medizinischen Datenschutzes zur erfüllen sind oder wo die IT-Anteile von komplizierten Medizingeräten sicher und zuverlässig in das System zu integrieren sind, stoßen die externen Dienstleister an ihre Grenzen und die Experten des Sachgebiets sind gefragt. Immer dann, wenn Systemanteile aus der Ferne administriert werden können, erfolgt dies von Koblenz aus. Andernfalls werden die Fachleute vor Ort aus dem Sachgebiet heraus gesteuert und im Team wird die erforderliche hohe Verfügbarkeit der IT im OrgBereich sichergestellt.
Das Sachgebiet XI 2.3 unterstützt den Referatsleiter in seiner Funktion als bevollmächtigter Vertreter des Inspekteurs für das Projekt HERKULES (BV HERKULES ZSanDstBw). Mit dem reinen Leistungsabruf aus dem Projekt ist es nicht getan. Vielmehr gilt es über die gesamte Vertragslaufzeit von zehn Jahren die sich ständig ändernden Interessen und Erfordernisse in zahlreiche Arbeitsgruppen und Besprechungen einzubringen, um bestmögliche Unterstützung zu erreichen.
Beim Sachgebiet XI 2.4, der IT-Koordinierungsstelle, melden alle Dienststellen des OrgBer ihren IT-Bedarf an. Dort wird die Stimmigkeit zur IT-Architektur und zu den Möglichkeiten vor dem Hintergrund der verfügbaren Ressourcen geprüft und das Machbare genehmigt.
Der hier zusammengefasste IT-Bedarf des OrgBereiches wird regelmäßig aus unterschiedlichen Rüstungsprojekten gedeckt. Aktueller Bestand, Fehl gegenüber dem genehmigten Bedarf und der Regenerationsbedarf wird hier im Sachgebiet geführt und dient als unverzichtbare Informationsgrundlage für einen effizienten Betrieb.

Referat XI 3
 Einführungsmanagement SASPF (Standard-Anwendungs-Software-Produkt-Familien)

Das Referat XI 3 koordiniert alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung von SASPF in die Dienststellen des Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr und setzt damit die traditionelle Arbeit der Einführungsorganisation SASPFZSanDstBw  (EFO) fort.
Das Koordinieren des Rollouts von SASPF im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich der Unterstützung bei Schulungs-, Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen gehört ebenso zu den Aufgaben wie die Durchführung des Veränderungsmanagements und die Betreuung der Dienststellen vor, während und nach Rolloutphase. Daher nimmt das Referat XI 3 zusätzlich zu den originären Aufgaben aufgrund der erworbenen Fachexpertise schon heute Aufgaben der Nutzungsorganisation SASPF wahr.
Das Referat gliedert sich entlang der etablierten Hauptprozessgruppen im Projekt SASPF in 4 Einführungsunterstützungsteams und in ein Team Querschnitt.
Die Hauptprozesse sind demnach wie folgt auf die Teams aufgeteilt:
Team 1  Bundeswehrplanung, Rechnungswesen und Controlling,
Team 2  Personal, Individualausbildung und Organisation,
Team 3  Rüstung, Logistik, Infrastruktur und Umwelt sowie
Team 4  Hauptprozess Gesundheitsversorgung.
Das Team Querschnitt unterstützt die Einführungsteams bezüglich der prozessübergreifenden Grundlagen im Bereich der Nutzerausbildung, IT-Hardware und -Infrastruktur, Benutzermanagement sowie der Zuordnung und Vergabe von Rollen und Berechtigungen.

Unterabteilung XII

Verwaltung
 Unterabteilungsleiter: Oberamtsrat ­Winfried Schweitzer

Bedeutung, Aufgaben und Funktionalitäten
Bei Aufstellung des Kdo SanDstBw wurde in der Abteilung B die „Unterabteilung XII Verwaltung“ (UA XII) in Nachfolge der bisherigen, im SanFüKdo vorhandenen „Abteilung Verwaltung“ eingerichtet.
In Folge dessen befinden sich wesentliche Anteile der Aufgaben der ehemaligen Abteilung Verwaltung in dieser UA XII.
Sie ist verantwortlich für die fachliche Führung der Verwaltungen der Kommandos, des Bundeswehrzentralkrankenhauses und der Bundeswehrkrankenhäuser, der Sanitätsakademie der Bundeswehr und der Institute und Zentralen Institute des nachgeordneten Bereichs.
Der Unterabteilungsleiter  (UAL) XII berät die Führung und Abteilungen des Kdo SanDstBw in Verwaltungs- und Vertragsangelegenheiten, in Angelegenheiten des Personalvertretungs-, Soldatenbeteiligungs-, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsrechts sowie als Beauftragter für den Haushalt (BfHH) i. S. der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Angelegenheiten des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens für den gesamten Kommando­bereich. Er ist entsprechend den Bestimmungen der BHO in seiner Funktion als BfHH unmittelbar dem Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr unterstellt.
Zur Durchführung dieser Aufgaben ist die UA XII in drei Sachgebiete gegliedert:
Das Sachgebiet 1.1 bearbeitet Verwaltungs-und Rechtsangelegenheiten (soweit nicht in Zuständigkeit des Rechtsberaters), insbesondere auf den Gebieten des Personalvertretungs- und Soldatenbeteiligungsrechts, des Sozialgesetzbuches, des Gleichstellungs- und des Dienst- und Arbeitsrechts. Weitere Schwerpunkte liegen auf den Gebieten der Organisation, in der Bearbeitung von Verwaltungsbeschwerden und  –eingaben, der Mitprüfung und Mitzeichnung von Befehlen des Kdo SanDstBw.
Das Sachgebiet 1.2 bearbeitet Vertragsangelegenheiten für Gesundheitseinrichtungen des Zentralen Sanitätsdienstes. Dieses umfasst die Prüfung, Genehmigung und Kanalisierung von beabsichtigten Verträgen mit externen Dienstleistern oder sonstigen Anbietern.
Im Sachgebiet 1.3 werden alle Angelegenheiten des Haushalts-, Kassen- und Rechnungeswesens des gesamten Kommandobereichs bearbeitet. Dieses umfasst neben der Grundsatzarbeit auch die Erstellung des Beitrags zum Ressourcenplan (vorher: Haushaltsvoranschlag) und  die Zuweisung, Umschichtung oder Rückziehung von Haushaltsmitteln im Verlauf des Haushaltsvollzugs in Abhängigkeit vom  Ausgabenverlauf des nachgeordneten Bereichs. Das Sachgebiet ist zudem zuständig zur Bearbeitung von Bundesrechnungshofangelegenheiten.

Datum: 17.05.2013

Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2013/1

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