DIE ABTEILUNG A DES KOMMANDOS

UNTERSTÜTZUNG UND SICHERSTELLUNG DER FACHLICHEN FÜHRUNG DES SANITÄTSDIENSTES DER BUNDESWEHR

Der Abteilung A des Kommandos ­Sanitätsdienst der Bundeswehr ­(KdoSanDstBw) in Koblenz obliegt die ­Unterstützung und Sicherstellung der fachlichen Führung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr durch den Inspekteur des Sanitätsdienstes. Sie gliedert sich in sieben Unterabteilungen mit ausgesprochen unterschiedlichen Aufgaben und Tasks.

Der Abteilungsleiter ist als Prozessverantwortlicher Gesundheitsversorgung für die fachlichen Aspekte des Hauptprozesses zuständig. Daneben sind ihm die Prozesse Einsatz und Weiterentwicklung anvertraut.

Unterabteilung I

Planung, Konzeption und Weiterentwicklung
Mit dem Ziel der Schaffung eines übergreifenden und koordinierten Planungs- und Weiterentwicklungsprozesses stellt die Unterabteilung I (UAbt I) eine Neuentwicklung im Kdo SanDstBw dar. Die UAbt I hat eine große Aufgabenvielfalt zu bearbeiten. Dabei ist ein Primärziel der UAbt I für den Planungsprozess, die Weiterentwicklung sowie die Internationale Zusammenarbeit der fachlichen Verantwortung des Inspekteur des Sanitätsdienstes gerecht zu werden und diese im Streitkräfteverbund einzufordern, wahrzunehmen und sicherzustellen. Der Leiter der Unterabteilung nimmt die Aufgaben des Beauftragten des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr für die Weiterentwicklung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr wahr. Die Unterabteilung besteht aus drei Referaten.
Im Referat I 1 werden u. a. die  konzeptionellen Vorgaben und Zielsetzungen für den Sanitätsdienst erarbeitet.
Das Sachgebiet (SG) I-1.1  entwickelt und koordiniert  Maßnahmen in den Bereichen Konzeption, Concept Development & Experimentation (CD&E), Operations Research (OR), Modellbildung & Simulation (M&S) sowie NT-Studien und ist mit der Wahrnehmung als Prozessbeauftragter des Organisationsbereiches Zentraler Sanitätsdienst im Hauptprozess Bundeswehrplanung betraut. Das SG I-1.2  ist als koordinierende Stelle für die ­STANAG Bearbeitung des SanDstBw, die Koordination in der  Vorschriftenbearbeitung im SanDstBw sowie insbesondere für die internationale Standardisierung und Interoperabilität zuständig.
Das SG I-1.3 dient als zentrales Planungsdezernat für das gesamte Spektrum der wehrmedizinischen Forschung und Entwicklung in der Bundeswehr. Es berät den Inspekteur in Bezug auf wissenschaftliche Vorhaben in den Forschungsinstituten und Bundeswehrkrankenhäusern und dient als Ansprechpartner für die forschenden Sanitätsoffiziere und -einrichtungen.
Das SG I-1.4 „Prozessorganisation (PZO)“ stellt die zentrale Prozessorganisation SanDstBw für den Hauptprozess Gesundheitsversorgung dar. Aktuelle Projekte sind derzeit das Krankenhausinformationssystem für den Einsatz, das Einsatzregister.
Das SG I-1.5 „Internationale Zusammenarbeit“ bearbeitet grundsätzlich  alle wesentlichen Angelegenheiten mit internationalem Bezug im ZSanDstBw, insbesondere auf Ebene InspSan. In diesen Bereich gehören u. a. auch die Projekte „Smart Defence“ der NATO und „Pooling and Sharing“ der Europäischen Union (EU). Weiter gehört die Koordination der Vertretungen in internationalen Gremien und das Halten der Verbindung mit der Verbindungsorganisation Ausland, der Maßnahmen der bilateralen Jahresprogramme, der militärischen Ausbildungshilfe für den ZSanDstBw zum Aufgabengebiet dieses Sachgebietes.

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Interoperabilität.

 

Das Referat I 2 „Fähigkeitsmanagement“ begleitet den Integrierten Planungsprozess (IPP) der Bundeswehr mit dem Geschäftsprozess Fähigkeitsmanagement.
Auftrag des Referates ist es, das Fähigkeitsprofil des Sanitätsdienstes der Bundeswehr ausreichend detailliert abzuleiten und die zur Aufgabenerfüllung notwendigen sanitätsdienstlichen Fähigkeiten und Funktionalitäten dauerhaft zu erhalten.
Es werden sanitätsdienstliche Ziele, Funktionalitäten und Ressourcen in allen Planungskategorien untersucht. Zunehmend geschieht dieses auch im internationalen Rahmen und ist folglich eng an den NATO Defence Planning Process (NDPP) und EU Capability Development Mechanism (EU CDM) gekoppelt.
Das Sachgebiet „Fähigkeitslage/-Steuerung“ stellt dabei das SOLL-Fähigkeitsprofil, das IST-Fähigkeitsprofil und den Weg vom IST- zum SOLL-Fähigkeitsprofil dar. Durch die dauerhafte Überprüfung des sanitätsdienstlichen Fähigkeitsprofils kann ein Anpassungsbedarf unverzüglich ermittelt und gesteuert werden.
Dieser bildet die Basis für das Sachgebiet „Fähigkeitsanalyse“, um in einem SOLL-IST-Vergleich Fähigkeitsdeltas bzw. Fähigkeitslücken zu identifizieren.
Durch das Einbringen von Initiativen wird das frühzeitige Schließen einer Fähigkeitslücke angestoßen, um im Folgenden unter Koordination des Sachgebietes in enger abteilungsübergreifender Zusammenarbeit den Prozess der Beschaffung durch Erstellen von Phasendokumenten einzuleiten.
Das Referat I 3 ist im Schwerpunkt verantwortlich für die Erstellung des Beitrages ZSanDstBw für die Finanzbedarfsanalyse sowie die mittelfristige Haushaltsplanung für den ZSanDstBw.
Hierzu werden die erforderlichen sanitätsspezifischen Bedarfe an Nichtverbrauchs- und Einzelverbrauchsgütern (NVG/EVGSan) für die Bereiche Materialerhaltung und Betrieb sowie für Forschung, Entwicklung und Erprobung unter Zuarbeit der Nutzer im ZSanDstBw sowie der anderen TSK/Org-Bereiche erfasst und bewertet. Die Ergebnisse fließen in die zu erstellende Finanzbedarfsanalyse und Ressourcenplanung des jeweiligen Haushaltsjahres ein.

Unterabteilung II

Wehrmedizin/Humanmedizin
Der Unterabteilung II des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr sind die Arbeitsbereiche „Wehrmedizin, Humanmedizin, Individualmedizin“ zugeordnet. Hier gilt es im Wesentlichen, Grundsätzliches und (Fach-) Konzeptionelles im Sinne der im anglo-amerikanischen Sprachgebrauch häufig verwendeten Begriffe „principles and policies“ zu erarbeiten und ggf. anderen (Fach-) Unterabteilungen zur Mitwirkung und Abstimmung zur Verfügung zu stellen.
Dazu verfügt die Unterabteilung in zwei Referaten über sechs Sachgebiete, die ein weites Zuständigkeitsfeld abdecken, das von den Grundsatzforderungen und Grundlagen der präklinischen und klinischen Versorgung, der Stress- und Psychotraumaprävention über die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, die Versorgungsmedizin und die wehrmedizinische Begutachtung bis hin zum medizinischen Dokumentationswesen, zur Medizininformatik und zum Schutz medizinischer Daten reicht.
Als wesentlicher weiterer Aufgabenbereich kommen die Geschäftsführung und Koordination des Wehrmedizinischen Beirates, der Konsiliargruppen sowie der zukünftigen Zentralen Ethikkommission beim Inspekteur des Sanitätsdienstes hinzu.
Die Unterabteilung II wird eng mit den medizinisch-sanitätsdienstlichen Organisationselementen der anderen Organisationsbereiche zusammenarbeiten. Als wesentlicher unterstützender „Arbeitsmuskel und Transmissionsriemen“ wird das (Fähigkeits-) Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung (Kdo RegSanUstg) in Diez mit den ihm unterstellten (regionalen) Sanitätseinrichtungen zur Verfügung stehen.
Das bisher der Unterabteilung zur Verfügung stehende Personal war bis einschließlich September 2012 in Verwendungen im ehemaligen Führungsstab des Sanitätsdienstes ­(FüSan), Sanitätsführungskommando ­(SanFüKdo) und Sanitätsamt der Bundeswehr (SanABw) eingesetzt. Es dient derzeit in den beiden Standorten München und Koblenz.
Lagebedingt bilden reaktive Tätigkeiten, die Mitwirkung in Mitprüfungs-/Mitzeichnungsgängen und die Zuarbeit für Nachbarunterabteilungen den gegenwärtigen Schwerpunkt der Tätigkeiten. An zweiter Stelle ist die Fortsetzung von „migrierten“ Aufgaben  vor allem aus den ehemaligen ministeriellen Bereichen des Führungsstabes des Sanitätsdienstes und des Sanitätsamtes der Bundeswehr  zu nennen („Dachkonzept Simulation“, Einsatzweiterverwendungskasuistiken, Sanitätsdienstliches Führungs- und Einsatzsystem (SAFES), Einsatzregister/NATO Trauma Registry
u. a. m.).
Für die Aufgabenwahrnehmung im Zusammenhang mit sozial-/versorgungsmedizinischen und medizininformatischen Fragestellungen wie beispielsweise der Konzeption und Einführung von Electronic Health Records [EHR] in der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung [utV]) werden gleichsam strategisch bedeutsame „Beispiele für Problemstellungen, die zusehends mehr fordern werden“, gesehen.

Unterabteilung III  ­

Zahnmedizin
Als Teil der Abteilung A des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr – Planung, Führung und Steuerung der Gesundheitsversorgung – sind diese Aufgaben für den Fachbereich Zahnmedizin in der Unterabteilung III abgebildet.
Der Unterabteilungsleiter ist gegenüber den Angehörigen des Fachbereichs Zahnmedizin in allen fachlichen Angelegenheiten weisungsbefugt. Er ist unmittelbarer fachlicher Vorgesetzter für die Fachgruppe Zahnmedizin im Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung mit ihrem nachgeordneten Zuständigkeitsbereich, für die (fach-) zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen in den Bundeswehrkrankenhäusern und der Fachgruppe Zahnmedizin des Schifffahrtmedizinischen Institutes der Marine sowie des Flugmedizinischen Institutes der Luftwaffe. Ebenso ist der Unterabteilungsleiter den (fach-) zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen im Einsatz unmittelbar fachlich vorgesetzt. Zu den Aufgaben des Unterabteilungsleiters gehört die Beratung des Stabes Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr und die Erstellung von Weisungen für den unterstellten Bereich in allen Fragen des Fachgebietes.

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Zudem vertritt er die Belange und berät über die Erfordernisse des Fachbereichs und Teilsystems gegenüber dem Ministerium, höheren Kommandobehörden, der NATO und zivilen Einrichtungen und Institutionen.
Zur Aufgabenerfüllung sind in der Unterabteilung III – Zahnmedizin – drei Sachgebiete (SG) mit abgegrenzten Tätigkeitsschwerpunkten abgebildet:

SG 1 „Grundsatzforderungen/Grundlagen Zahn­medizin, Einsatzangelegenheiten“
Im Sachgebiet 1 werden Grundlagen zu Fachlehrgängen einschließlich Fortbildungen für die San(St)Offz Zahnärzte konzipiert und die Grundlagen für die fachliche Aus-, Fort- und Weiterbildung und Inübunghaltung des Assistenzpersonals erarbeitet. Hierdurch wird die strukturierte lehrgangsgebundene fachliche Fortbildung planerisch sichergestellt, deren Einhaltung durch die unterstellten Fachebenen überwacht werden. Daneben erfolgt im Sachgebiet 1 die Kontingenteinplanung der zahnärztlichen Behandlerinnen und Behandler für Auslandseinsätze im erweiterten Aufgabenspektrum der Bundeswehr. In enger Kooperation zur Fachgruppe Zahnmedizin des Schifffahrtmedizinischen Institutes der Marine wird zur personellen Besetzung der Schiffszahnärzte beigetragen. Zur Evaluation der Planungs- und Steuerungstätigkeit werden die Einsatzmeldungen und Erfahrungsberichte ausgewertet und auf erforderlichen Anpassungsbedarf geprüft.

SG 2 „Grundlagen Betriebsmanagement zahnärztlicher Einrichtungen, Qualitätsmanagement, Zahnärztliche Stelle Röntgen“
Zu den Grundlagen Betriebsmanagement zahnärztlicher Behandlungseinrichtungen gehört die konzeptionelle Erarbeitung fachlicher Forderungen für die Fortentwicklung der materiellen Ausstattung der zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen mit dem Nutzungsmanagement. Zudem werden im Rahmen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements formale und inhaltliche Vorgaben erarbeitet, aktualisiert und den unterstellten Bereichen digital verfügbar gemacht. Hierzu gehört auch die Erarbeitung von Weisungen in Zusammenarbeit mit Kdo SanDstBw UA VI auf dem Gebiet der Hygiene. Sachgebiet 2 prüft die Inhalte der Dauerterminmeldungen, fasst diese zusammen und bewertet diese. Die Zusammenfassung wird zur Unterrichtung bei BMVg FüSK II 7 vorgelegt. Erkannte Änderungserfordernisse führen zu einer Überarbeitung und Anpassung der Meldeinhalte für die unterstellten Bereiche.
Teil des Sachgebietes ist auch die Zahnärztliche Stelle der Bundeswehr, die gemäß Röntgen- und Strahlenschutzverordnung die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Überwachungsaufgaben zur Qualitätssicherung des zahnärztlichen Röntgens für alle zahnmedizinischen und mund-, kiefer-, gesichtschirurgischen Röntgeneinrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) wahrnimmt.

SG 3 „Zahnmedizinische Grundsatzforderungen/Grundlagen, unentgeltliche truppen(zahn)ärztliche Versorgung und wehrmedizinische Begutachtungen“
Das Sachgebiet steuert und überwacht gemäß den Vorgaben des BMVg die Durchführung der zahnmedizinischen Heilfürsorge für alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Inland wie im Einsatz sowie die militärzahnärztliche Begutachtung in der Bundeswehr. Hierzu werden fachliche Grundlagen in Angelegenheiten der militärzahnärztlichen Begutachtungen in Zusammenwirken mit BMVg FüSK II 7 entwickelt.
Das Sachgebiet erarbeitet Entscheidungen zu Wehrdienstbeschädigungen, erstellt WDB- und Versorgungsgutachten und erarbeitet in Abstimmung mit BMVg FüSK II 7 die Fortschreibung und Weiterentwicklung der fachlichen Grundlagen.
Im Rahmen der Heilfürsorgebearbeitung werden alle beantragungs- und genehmigungspflichtigen Behandlungsmaßnahmen der unmittelbar unterstellten Behandlungseinrichtungen und Einzelfallentscheidungen für den Bereich der Bundeswehr bearbeitet und entschieden.
Die Unterabteilung Zahnmedizin bildet zusammenfassend die fachlich-konzeptionelle Entscheidungsebene des Fachbereichs Zahnmedizin. Hier werden fachliche Forderungen und Grundlagen zur Organisation, Personal- und Materialausstattung sowie Infrastruktur und zur Durchführung der zahnmedizinischen Versorgung in der Bundeswehr erarbeitet. Ziel all dieser Tätigkeiten ist es, eine qualifizierte personelle und materielle Ausstattung der zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen der Bundeswehr zu erreichen, um die Versorgungsbereitschaft der zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen im Grundbetrieb und Einsatz zum Wohle der Patienten im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs auf unentgeltliche trup­pen(zahn)ärztliche Versorgung unter Beachtung der gültigen Weisungen und Vorschriften sicherzustellen.

Unterabteilung IV

Veterinärwesen
Der Kernauftrag der Unterabteilung IV ist die Umsetzung gesetzlich verankerter Eigenvollzugskompetenzen öffentlich-rechtlicher Aufgaben im Fachgebiet. Sie ist dabei vorgesetzte Dienststelle mit besonderem Aufgabenbereich nach § 3 Vorgesetztenverordnung für alle Sanitätsoffiziere Veterinär sowohl im Inland als auch bei Übungen und im Einsatz. In der Unterabteilung werden die Vorgaben der Rechtsgebiete Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und Tierseuchen einschließlich der Tierkörperbeseitigung sowie spezielle Fragen des Tierarzneimittelrechts für den Anwendungsbereich in der Bundeswehr formuliert.
Die Vorgaben dienen

  • dem Schutz der Soldaten und Zivilangestellten vor speziellen Gefahren und Infektionen, die vom Tier auf den Menschen übertragbar sind (Zoonosen),
  • der lebensmittelhygienischen Bewertung von Lebensmitteln insbesondere tierischer Herkunft,
  • der Sicherstellung der Lebensmittelhygiene und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung,
  • dem Erhalt der Tiergesundheit bei tierschutzgerechter Haltung, Ausbildung und Einsatz im Bereich der Bundeswehr,
  • der Prophylaxe und Bekämpfung von Tierseuchen und
  • dem Verhindern des Einschleppens und Weiterverbreitens von Tierseuchen aus Einsatz- und Übungsgebieten der Bundeswehr nach Deutschland und der EU sowie zum Verhüten von Gefahren, die aus diesen Seuchen für die Tierbestände in Deutschland, das Bundesvermögen und die Volkswirtschaft entstehen können.

Die Aufgabe des Unterabteilungsleiters IV wird durch den Inspizienten Veterinärmedizin der Bundeswehr wahrgenommen.
Der Leiter des Sachgebietes IV 1.1 „Grundsatzforderungen und Grundlagen Veterinärmedizin, Qualitätsmanagement und Einsatzangelegenheiten“  übt die Funktion des Leitenden Veterinärs für öffentlich-rechtliche Aufgaben in der Bundeswehr aus. Er ist verantwortlich für die Erarbeitung und Ausführung fachlicher, organisatorischer und qualitätssichernder Grundlagen im Fachgebiet. Unter seiner Verantwortung werden aus Ergebnissen von Gefahrenanalysen und Risikobewertungen fachliche Weisungen und Grundlagenerlasse sowie spezifische Handlungsanweisungen für die Streitkräfte erstellt.
Als Leitender Lebensmittelhygieniker der Bundeswehr koordiniert und steuert der Leiter des Sachgebietes IV 1.2  „Grundlagen Betriebsmanagement Veterinärmedizinische Einrichtungen, Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene, Verpflegungsangelegenheiten, gesundheitlicher Verbraucherschutz „die Tätigkeiten der Überwachungs- und Untersuchungseinrichtungen der Bundeswehr im Sachgebiet. Die fachlichen Aufgaben erstrecken sich dabei auf die Gebiete der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der Hygiene und Technologie von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen sowie der mikrobiologischen Trinkwasseruntersuchung. Im Sachgebiet werden Vorlagen für das BMVg für die Umsetzung von Bestimmungen auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Futtermittelrechts erarbeitet, Zulassungen von Lebensmittelbetrieben entschieden, die Ergebnisse der epidemiologischen Aufklärung von lebensmittelbedingten Gruppenerkrankungen zusammengeführt und die rechtlich festgelegten Aufgaben im Rahmen des Berichtswesens und Umsetzung der Meldungen aus dem EU-Schnellinformationssystem für Lebensmittel im Sachgebiet  für die Bundeswehr wahrgenommen.
Im Sachgebiet IV 1.3 „Tierhaltung, -behandlung und –seuchen, Tierschutz“  werden die fachlichen Aufgaben auf den Gebieten Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht und Tierkörperbeseitigungsrecht sowie der Zoonosenbekämpfung und –prophylaxe wahrgenommen. Dazu wird die weltweite Tierseuchenlage evaluiert, um Weisungen für Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen durch die Bundeswehr zu erstellen. Im Sachgebiet werden Vorlagen für das BMVg zur Umsetzung von Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierseuchen- und Tierschutzrechts sowie Weisungen zu Ausbildung, Einsatz und Haltung von Diensttieren im Bereich der Bundeswehr erarbeitet. Das Sachgebiet ist Genehmigungsbehörde zum Erteilen der Erlaubnis zum Arbeiten mit Tierseuchenerregern und zur Durchführung von Tierversuchen innerhalb der Bundeswehr.
Die Aufgaben des Tierschutzbeauftragten für die Bundeswehr (TierSchBeauftrBw) werden im Sachgebiet IV 1.4 wahrgenommen. Er ist dabei in seiner Aufgabenerfüllung unabhängig und weisungsfrei. Aufgabe des TierSchBeauftrBw ist es, im Vorfeld der Planung von Tierversuchen die Durchführenden hinsichtlich Notwendigkeit dieser Versuche und versuchstierhaltende Dienststellen in Tierschutzfragen zu beraten sowie zu allen Anträgen auf Genehmigung von Tierversuchen fachliche Stellungnahmen abzugeben. Es ist beabsichtigt, diese Aufgaben als Teil der veterinärmedizinischen Kompetenz künftig an der Sanitätsakademie der Bundeswehr auszubringen.

Unterabteilung V

Wehrpharmazie
Die Wehrpharmazie umfasst die Teilgebiete der wissenschaftlichen und praktischen Pharmazie und der Lebensmittelchemie sowie die Teilgebiete der Sanitätsmaterialwirtschaft und der allgemeinen sanitätsdienstlichen Logistik. Um die vielfältigen Dienstleistungen für das Sanitäts- und Gesundheitssystem der Streitkräfte erbringen zu können, bedarf es einer leistungsfähigen Organisation und Aufgabenteilung innerhalb der Wehrpharmazie. Im Kdo SanDstBw liegt die fachliche Zuständigkeit für die Teilgebiete Pharmazie und Lebensmittelchemie in der Unterabteilung V bzw. für Ausrüstung, Logistik und Schutzaufgaben in der Unterabteilung X. Die Teilgebiete Pharmazie und Lebensmittelchemie sind im Hauptprozess Gesundheitsversorgung eingebettet, während die Sanitätsmaterialwirtschaft und die allgemeine sanitätsdienstliche Logistik in die Hauptprozesse Ausrüstung und Nutzung sowie betriebsbedingte Beschaffung integriert sind.

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Die Aufgaben der Unterabteilung V sind überwiegend dem Geschäftsprozess öffentlich-rechtliche Aufsicht zugeordnet, einem Kernprozess des Hauptprozesses Gesundheitsversorgung. Dessen Arbeitsvorgänge sind wiederum konkreten Behördenebenen und Organisationstrukturen zugeordnet.
Prozessuale Schnittstellen bestehen beispielsweise zum Hauptprozess Verpflegung/ bewirtschaftete Betreuung, in dem u. a. der Verwaltungsvollzug lebensmittelrechtlicher Maßnahmen abgebildet ist sowie zum Geschäftsprozess vorbeugender Gesundheitsschutz, in dem die Bewertung medizinisch relevanter Überwachungsergebnisse und die Veranlassung von Präventivmaßnahmen dargestellt werden.
Die Unterabteilung V mit ihren Referaten V 1 - Pharmazie - und V 2 - Lebensmittelchemie - berät den Stab des Kommandos und den unterstellten Bereich in Fragen der wissenschaftlichen und praktischen Pharmazie und Lebensmittelchemie und führt die unmittelbar fachlich unterstellten pharmazeutischen und lebensmittelchemischen Einrichtungen und Teileinheiten. Darüber hinaus stellt sie die Durchführung der öffentlich-rechtlichen Aufsicht im Rahmen der gesetzlich übertragenen Aufgaben zum Eigenvollzug u. a. nach dem Arzneimittelgesetz, Apothekengesetz, Betäubungsmittelgesetz, Grundstoffüberwachungsgesetz, Medizinproduktegesetz, Transfusionsgesetz, Gewebegesetz, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, Chemikaliengesetz und der Trinkwasserverordnung in der Bundeswehr im fachlichen Zuständigkeitsbereich als Oberbehörde sicher.
Geleitet wird die  Unterabteilung V vom Inspizienten Wehrpharmazie der Bundeswehr, der gleichzeitig die Aufgaben des Verantwortlichen für die Eigenherstellung und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Blutzubereitungen, kosmetischen Mitteln mit wehrmedizinischer Relevanz und Bioziden für das Kdo SanDstBw als dem Pharmazeutischen Unternehmer Bundeswehr wahrnimmt. Der Referatsleiter V 2 ist Manager des Geschäftsprozess öffentlich-rechtliche Aufsicht.
Das Referat V 1 untergliedert sich in vier Sachgebiete:
Im Sachgebiet V 1.1  „Grundsatzforderungen und Grundlagen Pharmazie, Einsatzangelegenheiten“ werden Grundlagen erarbeitet, Angelegenheiten der Weiterentwicklung, Standardisierung, Ausbildung, Forschung und Entwicklung sowie der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Pharmazie bearbeitet und darüber hinaus der Geschäftsprozesses öffentlich-rechtliche Aufsicht im Teilgebiet Pharmazie weiter entwickelt und modelliert. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der fachlichen Führung der Abteilung IV Pharmazie des Zentralen Institutes des Sanitätsdienstes der Bundeswehr in München und in der Sicherstellung der für den Gesundheitsschutz der Angehörigen der Bundeswehr erforderlichen pharmazeutischen Untersuchungsleistungen.
Im Sachgebiet V 1.2  „Grundlagen Betriebsmanagement Pharmazeutische Einrichtungen, Qualitätsmanagement“ werden das Einrichten und der Betrieb von Qualitätsmanagementsystemen in pharmazeutischen Überwachungs- und Untersuchungseinrichtungen einschließlich deren Auditierung sowie Zertifizierung/Akkreditierung sichergestellt und koordiniert. Zudem werden federführend Projekte im Bereich der pharmazeutischen Forschung und Entwicklung vom Stadium der Antragsstellung bis zum Abschluss des Projekts überwacht.
Das Sachgebiet V 1.3  „Regulatorische Angelegenheiten Arzneimittel/Medizinprodukte/ Blutzubereitungen, Pharmazeutischer Unternehmer der Bundeswehr“ ist mit der Wahrnehmung und Koordination der Aufgaben des Kdo SanDstBw als Pharmazeutischer Unternehmer Bundeswehr beauftragt. Hierzu gehört die Umsetzung rechtlicher sowie fachlicher Rahmenbedingungen für die Herstellung wehrmedizinisch relevanter pharmazeutischer Produkte einschließlich Blut und Blutzubereitungen. Für letztere erfolgt die Aufgabenwahrnehmung in enger Abstimmung mit der Unterabteilung II.
Eine wesentliche Aufgabe des Pharmazeutischen Unternehmers ist die Pflege der von der Bundeswehr selbst gehaltenen Arzneimittelzulassungen. Die Bedeutung eigener Zulassungen liegt für die Bundeswehr zum einen in der Unabhängigkeit von privatwirtschaftlichen Monopolisten, zum anderen im Zugriff auf notfallmedizinisch relevante Arzneimittel, deren wirtschaftliche Herstellung für die Industrie uninteressant ist oder in der Überbrückung akuter Lieferengpässe.
Mit der Einführung der präparativen Hämapherese im Blutspendedienst der Bundeswehr und der Erarbeitung einer Zulassung für das nach diesem Verfahren hergestellte Erythrozytenkonzentrat zur Transfusion trägt das Sachgebiet der Neuausrichtung der Bundeswehr Rechnung.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die maßgebliche Mitwirkung an Entwicklungsprojekten auf dem Sektor der Arzneimittelherstellung. Ein aktuelles Projekt in diesem Zusammenhang ist die Etablierung eines Verfahrens zur Herstellung von kryokonservierten Thrombozytenkonzentraten und die Erlangung einer entsprechenden arzneimittelrechtlichen Zulassung für die Bundeswehr.
Abgeleitet aus der Übernahme der Verantwortung des pharmazeutischen Unternehmers werden die rechtsverbindlich geforderten Qualitätssicherungshandbücher für die Herstellung von Arzneimitteln in den Bundeswehrkrankenhausapotheken und die Herstellung von Blutzubereitungen im Blutspendedienst der Bundeswehr ausgearbeitet und kontinuierlich fortgeschrieben.
Ergänzend nimmt das Sachgebiet auch vielfältige Funktionen für die Eigenherstellung und das Inverkehrbringen von nicht-aktiven Medizinprodukten, kosmetischen Mitteln mit wehrmedizinischer Relevanz (Dermopharmazeutika) und Biozidprodukten (z. B. Insektenschutzmittel Bundeswehr) verantwortlich wahr.
Im Sachgebiet V 1.4 „Arzneimittel- und Medizinproduktesicherheit“ werden die bei der Anwendung oder Verwendung von Arzneimitteln und Medizinprodukten auftretenden Risiken zentral erfasst, aus- und bewertet sowie Folgemaßnahmen für den Bereich der Bundeswehr veranlasst und koordiniert.
Das Referat V 2 untergliedert sich in zwei Sachgebiete:
Im Sachgebiet V 2.1 „Grundsatzforderungen und Grundlagen Lebensmittel- und Trinkwasserchemie, Verbraucherschutz, Einsatzangelegenheiten“  werden Grundlagen erarbeitet, Angelegenheiten der Weiterentwicklung, Standardisierung, Ausbildung, Forschung und Entwicklung sowie der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Lebensmittelchemie bearbeitet und darüber hinaus der Geschäftsprozess öffentlich-rechtliche Aufsicht im Teilgebiet Lebensmittelchemie weiterentwickelt und modelliert. Weiterhin werden die Abteilungen III Lebensmittelchemie der Zentralen Institute des Sanitätsdienstes der Bundeswehr sowie die Abteilungen IV Lebensmittelchemie und Pharmazie der Überwachungsstellen für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr fachlich geführt und die für den gesundheitlichen Verbraucherschutz der Angehörigen der Bundeswehr erforderlichen lebensmittelchemischen Überwachungs- und Untersuchungsleistungen sichergestellt.
Im Sachgebiet V 2.2  „Grundlagen Betriebsmanagement Lebensmittelchemische Einrichtungen, Qualitätsmanagement, Öko-, Radio- und C-Kampfstoffchemie, Lebensmittelschnellwarnungen“  werden Grundlagen zum Betriebsmanagement lebensmittelchemischer Überwachungs- und Untersuchungseinrichtungen im Inland und Einsatz erarbeitet und darüber hinaus zentrale Aufgaben auf den Gebieten der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, einschließlich rechtlich festgelegter Aufgaben im Berichtswesen und im EU-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel wahrgenommen.
Bei der Kontaktstelle Schnellwarnsysteme gehen jährlich ca. 10 000 Meldungen aus der Europäischen Union zu risikobehafteten Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und sonstigen Produkten des täglichen Gebrauchs ein, die hier hinsichtlich ihrer Relevanz für die Bundeswehr gesichtet und im Bedarfsfall einer Bewertung durch Sachverständige zugeführt werden. Umgekehrt werden ebenfalls über die Kontaktstelle Feststellungen zu risikobehafteten Erzeugnissen aus Verpflegungs- und Betreuungseinrichtungen der Bundeswehr an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeldet.
Weiterhin werden das Einrichten und der Betrieb von Qualitätsmanagementsystemen in lebensmittelchemischen Überwachungs- und Untersuchungseinrichtungen einschließlich deren Auditierung sowie Zertifizierung/Akkreditierung sichergestellt und koordiniert. Zudem werden federführend Projekte im Bereich der lebensmittelchemischen Forschung und Entwicklung vom Stadium der Antragsstellung bis zum Abschluss des Projekts überwacht.

Unterabteilung VI

Präventivmedizin, Vorbeugender Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung
„Vorbeugender Gesundheitsschutz ist das Produkt aller sanitätsdienstlichen Fähigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, die Gesundheit und Einsatzfähigkeit der Soldaten zu schützen, zu erhalten und zu fördern“. Diese Definition betont ganz bewusst den interdisziplinären Charakter des Vorbeugenden Gesundheitsschutzes (VGS).
Neben der kurativen und rehabilitativen Medizin wird dem VGS aufgrund seiner hohen Einsatzrelevanz große Bedeutung beigemessen. Die Aufgabenbereiche in der Unterabteilung VI sind in folgende Fähigkeiten gegliedert:

  1. Hygiene (Schwerpunkt Krankenhaushygiene), Infektionsschutz sowie Öffentlich-Rechtliche Aufsicht (als „Oberbehörde“ Ltd Hygieniker Bw).
  2. Vorbeugender Gesundheitsschutz im Einsatz (Ltd Hyg im Einsatz der Bw), Medical Intelligence (MEDINTEL) und deutscher Anteil der Deployment Health Surveillance Capability (DHSC) des NATO Center of Excellence for Military Medicine (MILMED CoE).
  3. Arbeitsmedizin, Gesundheitsförderung, Sport-/Ernährungsmedizin und Öffentlich-Rechtliche Aufsicht (als „Oberbehörde“ Ltd Arbeitsschutzarzt Bw).

Die Fähigkeit Hygiene, Infektionsschutz und Öffentlich-Rechtliche Aufsicht setzt hier bereits im Inland an, erfasst aber ebenso die Sanitätseinrichtungen im Ausland – und besonders im Einsatz:

  • Krankenhaushygiene der BwKrhs und der übrigen Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr,
  • Surveillance und Meldewesen übertragbarer Krankheiten,
  • Erarbeitungen konzeptioneller Grundlagen, fachlicher Stellungnahmen sowie
  • Umsetzung gesetzlicher Vorgaben im Bereich der Präventivmedizin.

Exemplarisch ist die Umsetzung des Änderungsgesetzes des Infektionsschutzgesetzes in der Bundeswehr zu nennen. Ziel ist die Verringerung nosokomialer (im Krankenhaus erworbener) Infektionen in Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr. Dies ist angesichts jüngerer Ereignisse im zivilen Bereich (Säuglingsinfektionen und –tode in Kliniken) verstärkt in den Fokus gerückt und unterstreicht die Bedeutung des Themas.
Eine besondere Herausforderung ist auch die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten im Einsatz entsprechend der deutschen Rechtslage.
Noch allgemeiner sind der Vorbeugende Gesundheitsschutz im Einsatz sowie MEDINTEL mit infektiologischen Gesundheitsgefahren für deutsche Soldaten im Ausland befasst. Viele gegenwärtige und potentielle Einsatzgebiete befinden sich in Regionen mit deutlich erhöhten Infektionsrisiken, was eine besondere fächerübergreifende Expertise erfordert.
Die Unterabteilung VI ist hier federführend verantwortlich für alle impfbezogenen Empfehlungen sowie auch die Aufsicht über die Durchführung der Maßnahmen (z. B. Verfahren bei unvollständigen Immunisierungen). Ebenso koordiniert der Vorbeugenden Gesundheitsschutzes im Einsatz die Weiterentwicklung von Schutzmaßnahmen gegenüber vektorübertragenen Erkrankungen (z. B. Malaria). Der fächerübergreifende Ansatz ermöglicht MEDINTEL, im Rahmen der Bereitstellung bedarfsgerechter Produkte folgende Kernfähigkeiten mit dem Ziel des Schutzes eigener Kräfte  („Force Health Protection“) abzubilden:

  • Auftragsbezogene Information über die medizinische Lage in anderen Staaten.
  • Zeitnahe Warnung durch umfassende Information vor Gefährdungspotenzialen und aktuellen Bedrohungen.
  • Vor, während und nach Einsätzen Bereitstellung medizinisch-epidemiologischen Grundlagenmaterials mit entsprechenden praxisorientierten Empfehlungen.
  • Aufklärung von konkreten Gefährdungslagen (Reconnaissance), Beteiligung an Erkundungen (Fact-Finding-Missions, Site Surveys) sowie epidemiologisch-infektiologische Risikoevaluierungen im internationalen Rahmen durch sanitätsdienstliche Aufklärung aktueller und prospektiver Einsatzgebiete.

Im nachgeordneten Bereich wird MEDINTEL in humanmedizinischen Fragen durch den Fachbereich Tropenmedizin unterstützt, der direkt amBernhard-Nocht-Institut (BNI), dem nationalen Referenzinstitut für Tropenerkrankungen, angesiedelt ist. Diese Kooperation auf höchstem fachlichen Niveau gibt der Tropenmedizin innerhalb von MEDINTEL Zugriff auf hochwertige Ressourcen sowie ein etabliertes wissenschaftliches Netzwerk.

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Mit der MEDINT-Hotline (AllgFspWNBw: 90 6227-7575, Tel.: +49 89 1249-7575) ist im Bedarfsfall stets eine kontinuierliche Verfügbarkeit tropenmedizinischen Fachwissens inkl. Auskunftsfähigkeit zu notwendigen Impfungen („24/7“) insbesondere für die militärische Führung bei kurzfristig notwendigen Einsätzen sichergestellt.
Eine Besonderheit des vorbeugenden Gesundheitsschutzes in der Unterabteilung VI ist das multinational besetzte Satellitendezernat „Deployment Health Surveillance Capability“ (DHSC)  des Budapester „NAT O Center of Excellence for Military Medicine“ (MILMED COE). Klarer Schwerpunkt der DHSC-Surveillance ist die Gesundheitsüberwachung in NATO-Einsätzen. Das verwendete System verarbeitet patientenbezogene Gesundheitsdaten und stellt ein empfindliches Frühwarnsystem auf breiter, multinationaler Datenbasis dar. Zusammen mit dem ebenfalls durch die DHSC weiterentwickelten NATO-Meldesystem „EpiNATO“ für nicht-kampfbedingte Verletzungen geben die Analysen der DHSC dem NATO Medical Advisor vor Ort ein schnelles und deutlich verbessertes Lagebild.
Die aktive Gesundheitsförderung wird durch die Sportmedizin und Ernährungsmedizin abgebildet. Im Zusammenspiel von Bewegung und Ernährung gibt es bei Soldaten noch Entwicklungspotential. Es nehmen noch nicht alle Soldatinnen und Soldaten an den geforderten Leistungsüberprüfungen im Rahmen der Individuellen Grundfertigkeiten (IGF) teil, was die Auskunftsfähigkeit der Unterabteilung VI zu dem Thema gegenüber der übergeordneten Führung noch einschränkt. Das neueingeführte Datenmanagement am Zentralinstitut der Bundeswehr in Koblenz soll dies zukünftig ermöglichen.
Ergänzend werden wissenschaftliche Untersuchungen zum Thema Leistungsförderung und - steigerung von Soldatinnen und Soldaten in Auftrag gegeben und fachlich geleitet.
Für die Entstehung des Übergewichts in den Streitkräften und eines Metabolischen Syndroms (auch „Syndrom X“) wird ein Missverhältnis zwischen Energieaufnahme und Energieverbrauch postuliert (primär durch zu süße Nahrung und Getränke). Den größten Stellenwert im Management des Problems nehmen die – privaten – Ernährungsgewohnheiten der Soldatinnen und Soldaten ein. Für einen verhaltenstherapeutischen Ansatz zur Bekämpfung des Metabolischen Syndroms, wie er durch die Leitlinien der Deutschen Adipositasgesellschaft gefordert ist, bestehen noch Entwicklungsmöglichkeiten. Die in Anlehnung an die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung festgelegten und durch die leitende Diätassistentin der Bundeswehr geprüften Pläne der Truppenverpflegung im In- und Ausland hingegen sind sehr positiv zu bewerten.
Die Diätberatung im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung und des neuen Adipositas-Interventionsprogrammes wird in Zukunft zum Teil zivil erfolgen, wobei die fachliche Oberaufsicht und Leitung bei der Unterabteilung VI liegt.
Der vorbeugende Gesundheitsschutz im Sinne eines zielgerichteten, auftragsangepassten Arbeitsschutzes ist Basis für den Erhalt der Leistungs- und Durchhaltefähigkeit der Streitkräfte im gesamten Aufgabenspektrum.
Folgende Punkte und Aufgaben stehen hierbei im Mittelpunkt:

  • Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen,
  • Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen,
  • Förderung und Wiedereingliederung durch leistungsgerechten Einsatz von leistungsgewandelten und leistungsgeminderten Soldaten und Beschäftigten,
  • Planung, Steuerung und Überwachung aller Tätigkeiten und Maßnahmen im Fachgebiet unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Richtlinien inkl. im Sinne der Wahrnehmung als staatliche Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Aufsicht,
  • Weiterentwicklung der konzeptionellen Grundlagen zur Optimierung der betriebsärztlichen Betreuung der Soldaten und zivilen Mitarbeiter,
  • Beratung der militärischen und politischen Entscheidungsträger in allen arbeitsmedizinischen Angelegenheiten,
  • Einbindung ergonomischer Fachexpertise in Entwicklungs- und Beschaffungsvorhaben im Rahmen des Customer Product Managements (CPM),
  • Erarbeiten von Vorgaben für die Wehrergonomie, Leistungsphysiologie sowie die Implementierung eines Gesundheitsmanagementsystems im Rahmen der Präventivmedizin.

Das Berufsbild des Soldaten weist im Vergleich zu den zivilen Berufsgruppen spezifische Besonderheiten auf, die bei der Gewährleistung des Arbeitsschutzes sowie der präventivmedizinischen Versorgung berücksichtigt werden müssen (z. B. bewusster und gezielter Einsatz in Umgebungen mit deutlich erhöhten Gesundheitsgefahren).

Unterabteilung VII

Führung und Einsatz
Die Unterabteilung VII – Führung und Einsatz bündelt im Wesentlichen die klassischen Aufgaben der Führungsgebiete 2 und 3, die bisher in den Generalstabsabteilungen 2 und 3 des Sanitätsführungskommandos wahrgenommen wurden.
Die Kernaufgaben sind neben der Beratung des Inspekteurs und der Kommandoführung in allen Angelegenheiten des Einsatzes und der sanitätsdienstlichen Versorgung und Unterstützung im In- und Ausland die Erarbeitung von operativen Vorgaben für die sanitätsdienstliche Einsatzbeteiligung, einschließlich der Festlegung der sanitätsdienstlichen Einsatzstrukturen und der Vorgaben für die einsatzvorbereitende Ausbildung sowie die Entwicklung von operativen Vorgaben für die Durchführung und Sicherstellung der sanitätsdienstlichen Versorgung im Inland.
Die Unterabteilung ist in zwei Referate gegliedert.
Das Referat VII-1 „Führung Sanitätsdienst“, gegliedert in vier Sachgebiete, unterstützt den Inspekteur in seiner Aufgabe als Befehlshaber Kdo SanDstBw und den Kommandeur Gesundheitseinrichtungen (Kdr GesEinr) bei der truppen- und fachdienstlichen Führung der Sanitätsbasis Inland, betreibt mit dem Sachgebiet (SG) VII-1.2 die Verwundetenleitstelle der Bundeswehr, nimmt die Führungsverantwortung im Aufgabenbereich Alarmwesen für den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr wahr und ist mit dem SG VII-1.4 „Militärische Sicherheit“ zuständig für die Steuerung und Überwachung aller Maßnahmen der militärischen Sicherheit im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr.
Das SG VII-1.1 „Führung Sanitätsbasis Inland“ ist zuständig für die Bearbeitung von Fragen, Aufträgen und Aufgaben im Zusammenhang mit der SanBasis Inland. Wesentliche Kernaufgaben im SG sind neben der Durchführung und Überwachung der truppendienstlichen, bereichsübergreifenden Befehlsgebung für den ZSanDstBw im Grundbetrieb und zur Führung der SanBasis Inland nach Vorgabe Inspekteur/Befehlshaber Kdo SanDstBw und Kdr GesEinr  auch die Koordination, Steuerung und Überwachung aller grundlegenden Regelungen und sonstiger Verfahrensweisen der Zusammenarbeit im Grundbetrieb mit den Sanitätsdiensten der anderen Militärischen Organisationsbereichen (MilOrgBer).
Das SG VII-1.2 oder besser bekannt als Patient Evacuation Coordination Centre (PECC) ist die Verwundetenleitstelle der Bundeswehr. Hier erfolgt in nationaler Verantwortung in einer 24 h/7 Tage Einsatzbereitschaft die zentrale Planung, Priorisierung und Steuerung des strategischen Verwundetenlufttransports (STRATAIRMEDEVAC) bei allen Einsätzen und Übungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. STRATAIRMEDEVAC ist der Patientenlufttransport von einer Versorgungseinrichtung im Einsatzland oder aus dem sonstigen Ausland in eine Einrichtung im Heimatland oder in einem Drittland zur endgültigen medizinischen Versorgung. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundeswehr, die sich im dienstlichen Interesse im Ausland aufhalten sowie Angehörige verbündeter Streitkräfte und sonstige Personen, die vertraglich zur Nutzung von STRAT­AIRMEDEVAC berechtigt sind. In besonderen Situationen, z. B. nach Großschadensfällen, Naturkatastrophen und Terroranschlägen werden nach Genehmigung Staatssekretär BMVg auch Zivilpersonen im Rahmen STRAT­AIRMEDEVAC transportiert. Planung, Priorisierung und Steuerung der STRATAIRMEDEVAC-Einsätze erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Aeromedical Evacuation Control Centre  (AECC) beim multinationalen European Air Transport Command (EATC) in Eindhoven, Niederlande. Dabei wird der Einsatz eines militärischen Luftfahrzeuges im Rahmen STRATAIRMEDEVAC durch das EATC nach den medizinischen Vorgaben des PECC geplant und gesteuert. In Abhängigkeit von der Patientenkategorisierung kommen routinemäßig verkehrende Luftfahrzeuge oder speziell ausgerüstete MEDEVAC-Luftfahrzeuge mit zusätzlicher medizinischer Besatzung, gestellt aus den Bundeswehrkrankenhäusern und ausgewählten regionalen Sanitätseinrichtungen, zum Einsatz. Stehen militärische Luftfahrzeuge nicht zur Verfügung, kann durch das PECC ein geeignetes ziviles Unternehmen mit der Durchführung des STRATAIRMEDEVAC–Einsatzes beauftragt werden.
Im SG VII-1.3 werden Angelegenheiten der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) und des Alarmwesens bearbeitet. Dazu gehören im Aufgabenbereich Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) die Erarbeitung von Grundsätzen ZMZ-Bundeswehr (ZMZBw) im Gesundheitswesen und im medizinischen Katastrophenschutz in Zusammenarbeit mit dem Kommando Streitkräftebasis (Kdo SKB), anderen MilOrgBer und Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen der verschiedenen Ebenen sowie die Entwicklung von Vorgaben für sanitätsspezifische Verfahren und Verfahrensvorschriften zur Umsetzung von ZMZBw und deren Abstimmung mit allen relevanten nationalen zivilen und militärischen Institutionen. Das Teilsachgebiet Alarmwesen ist verantwortlich für die Sicherstellung der Alarmierbarkeit des ZSanDstBw inklusive Alarmierungsübungen und deren Überwachung.  Hier erfolgen die Er- und Bearbeitung von Grundsatzforderungen und Grundlagen der Alarmierung im ZSanDstBw und des Alarmwesens des ZSanDstBw gegenüber BMVg SE I 1, Streitkräfteamt und Alarmzentrum der Bundeswehr sowie die federführende Er- und Bearbeitung der in Zuständigkeit des ZSanDstBw liegenden Alarmmaßnahmen im Krisenreaktions- und Alarmplan der Bundeswehr und die Mitwirkung an der Erarbeitung und Fortschreibung der Zentralen Dienstvorschrift 80/1 für den ZSanDstBw.
Der Sachgebietsleiter VII-1.4 „Militärische Sicherheit“ nimmt die Aufgaben des Beauftragten des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (InspSan) für das Militärische Nachrichtenwesen (MilNW), des „Höheren Offizier Absicherung“ für den ZSanDstBw und des Sicherheitsbeauftragten der Dienststelle Kdo SanDstBw wahr. Diese Funktionen beinhalten im Wesentlichen neben der Beratung des InspSan in allen Belangen des Aufgabengebiets, das Gewährleisten der MilSichh für die Dienststelle Kdo SanDstBw durch personelle, materielle und organisatorische Absicherungsmaßnahmen, das Führen und Unterstützen der unmittelbar nachgeordneten Dienststellen bei der Herstellung und Erhaltung der MilSichh einschließlich der Durchführung jährlicher Inspizierungen, das Vertreten des MilOrgBer ZSanDstBw im Aufgabenbereich MilNW gegenüber BMVg, EinsFü­KdoBw und den KdoBehörden anderer TSK/MilOrgBer sowie die Mitwirkung an der Erarbeitung bundeswehreinheitlicher Regelungen einschließlich des Er- und Bearbeiten von Konzeptionen, Struktur- und Grundsatzangelegenheiten der MilSichh und des Geheimschutzes im MilOrgBer ZSanDstBw.
Das Referat VII-2 „Einsatz Sanitätsdienst“ unterstützt den Inspekteur des Sanitätsdienstes bei der Gestellung von einsatzbereiten Truppenteilen für Einsätze. In der prozessorientierten Bundeswehr arbeitet das Referat im Schwerpunkt im Prozess Einsatz. Es ist für das Handlungsfeld Sanitätsdienst im Einsatz Ansprechpartner für die strategische Steuerungsebene BMVg und die operative Führungsebene Einsatzführungskommando der Bundeswehr (EinsFüKdoBw).
Dazu werden auf Grundlage von ministeriellen Weisungen und Forderungen des EinsFüKdoBw im Sachgebiet VII-2.2 „Einsatzplanung“ die Einsatzkontingente sowie Kräfte und Mittel für die einsatzgleichen Verpflichtungen NATO Response Force (NRF) und EU Battlegroups (EU BG) ausgeplant. Vertreter des Sachgebiets nehmen an allen Truppenstellerkonferenzen und Planungsbesprechungen des EinsFüKdoBw und auch an multinationalen Planungskonferenzen im Ausland teil. Nach den erforderlichen Abstimmungen und in der Zusammenarbeit mit den „ehemaligen Führungsgrundgebieten“ und der Verwaltung, die sich in der neuen Struktur in den Unterabteilungen VII, IX, X, XI, XII wiederfinden, erarbeitet das Sachgebiet die Befehle und Weisungen, die dem Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung (Kdo SanEinsUstg) und dem Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung (Kdo RegSanUstg) als Grundlage für die Bereitstellung der Sanitätstruppen für den Einsatz dienen.
Im Sachgebiet VII-2.3 wird die Einsatzauswertung und Einsatzbegleitung für den Sanitätsdienst durchgeführt. Ziel der Einsatzauswertung ist die kontinuierliche Verbesserung des Sanitätsdienstes für unsere Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Dazu werden die Erkenntnisse, die das EinsFüKdoBw aus den Einsatzgebieten sammelt und bewertet, hier im Sachgebiet den fachlich zuständigen Stellen im Sanitätsdienst zur weiteren Auswertung und Bearbeitung übergeben. Diese Ergebnisse werden geordnet und allen Bereichen der Weiterentwicklung, z. B. der Ausbildung oder Konzeption zur Verfügung gestellt. Das Sachgebiet arbeitet mit einem Netzwerk der Einsatzauswerter in den Streitkräften zusammen und wird im ZSanDstBw durch Auswertepersonal im Kdo SanEinsUstg und in der neuen Sanitätsakademie der Bundeswehr unterstützt.
Im Sachgebiet VII 2.4 „Ausbildung und Übungen“ wird die Truppen- und Teamausbildung für die Einsätze koordiniert. Im Kern bedeutet dies die Koordination der Kraftfahrausbildung, der Ausbildung des medizinischen Personals (Pers) für den NH 90 und des AIRMEDEVAC Pers, die Ausbildung für Counter-IED, ABC-Abwehr sowie für die Führungs- und Informationssysteme (z. B. FüInfoSys SK). Ein Schwerpunkt des Sachgebiets ist die Koordination der sogenannten Kohäsionsausbildung mit den militärischen Organisationsbereichen Heer, Luftwaffe, SKB und Marine. Das Sachgebiet nimmt darüber hinaus die Übungskoordination für die Beteiligung des ZSanDstBw an nationalen und internationalen Übungsvorhaben wahr und nimmt dazu an Koordinierungsbesprechungen im In- und Ausland teil.
Selbstverständlich muss im Referat Grundsatzarbeit geleistet werden, die der strategischen und operativen Ebene zugearbeitet werden muss. Dies übernimmt das Sachgebiet VII 2.1 „Grundlagen Einsatz“.

 

Datum: 16.05.2013

Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2013/1

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