DIE BUNDESWEHR ALS HUMANITÄRER AKTEUR - EINSICHTEN VON AUßEN

Ich möchte mich zunächst aus meiner ganz persönlichen Sicht dem Thema zuwenden. Nach der Zeit als Wehrpflichtiger im Sanitätsdienst, die ich z. T. im Ausland auf einem Panzerübungsplatz in Wales abgeleistet hatte, bekam ich die ersten Einsichten von außen 1985 in Äthiopien.

Als Ingenieur und Teamleiter war ich dort mit Cap Anamur als Humanitärer Helfer und konnte in den Transall beim „Air-dropping“ von Lebensmitteln und Hilfsgütern mitfliegen. Im Tiefflug wurde die Laderampe geöffnet und Hilfsgüter-Paletten abgeworfen. Ein spannendes Erlebnis für mich, aber auch für die Soldaten, da solche Einsätze etwas ganz Neues für die Bundeswehr waren. Hier wurde aber schon deutlich, dass die Logistik, insbesondere die Unterstützung durch Flugkapazitäten und Transportgeschwader ein typischer Beitrag der Bundeswehr zur Humanitären Hilfe sein kann.

1991 hatte der Malteser Auslandsdienst (und mein damaliger Chef in der Chirurgie) mich als jungen Arzt, mit relativ viel Nothilfe Erfahrung aus den Cap Anamur Einsätzen, die ich als Ingenieur gesammelt hatte, in die Osttürkei geschickt. Dort startete die Kurdenhilfe, u. a. mit Unterstützung der Bundeswehr. Etwa eine Million irakischer Kurden waren nach der Unterdrückung des Aufstandes im Norden des Irak durch Saddam Hussein in die Türkei und den Iran geflohen. Hilfsgüter wurden in die Türkei geflogen und von dort wurden wir als Humanitäre Helfer verschiedener deutscher Hilfsorganisationen jeden morgen von Hubschraubern in die abgelegenen Bergregionen der Türkisch- Irakischen Grenze geflogen. In Zelten haben wir dann die in die Türkei geflüchteten Kurden aus dem Irak medizinisch versorgt. Gab es weiter oben in den Bergen einen Problemfall – ich erinnere mich an eine Schwangerschaftskomplikation – wurden wir dorthin geflogen, um zu entscheiden, was zu tun ist. Unter einfachsten Bedingungen und abgesehen von der Hubschrauberunterstützung mit einfachsten Mitteln und beschränkten Ressourcen konnte durch sehr gute Zusammenarbeit rasch eine funktionierende medizinische Notversorgung der Flüchtlinge organisiert werden. Das alles basierte nicht auf einer strukturierten Bedarfserhebung, sondern wurde ad hoc mit viel Engagement und Improvisation gemeinsam koordiniert und umgesetzt. In den Malteser Hilfsdienst Zelten arbeiteten Malteser Helfer, die Bergwacht des Roten Kreuzes aus dem Allgäu und Soldaten der Bundeswehr. Die Zusammenarbeit zwischen den Hilfsorganisationen und der Bundeswehr lief wie geschmiert, war bemerkenswert gut und blieb bei allen Beteiligten in positiver Erinnerung.

Auch in der Kurdenhilfe war der wesentliche Beitrag der Bundeswehr die Bereitstellung der Transportkapazitäten, ohne die die Flüchtlinge nur sehr viel schwieriger und viel später erreicht worden wären.

Durch meine Erfahrungen mit Cap Anamur in Krisengebieten wurde ich aber auch sensibilisiert, mit welchen Problemen und Risiken die Humanitären Helfer in bewaffneten Konflikte in Bezug auf die Streitkräfte konfrontiert werden können. Dabei waren die Sicherheitsrisiken in den 80 er Jahren noch kalkulierbar, da eine Kontaktaufnahme zur regulären Armee aber auch zu den bewaffneten Oppositionellen, z.B. in den Bürgerkriegsgebieten von Uganda oder Nord Äthiopiens möglich war. Freier Zugang und die Zusicherung, nicht zur Zielscheibe zu werden wurden gewährt. Selbst ein Entführungsfall war eindeutig politisch motiviert und wollte auf die Situation der Opposition aufmerksam machen – wir mussten nicht um Leib und Leben der Betroffenen fürchten, da ständig Kontakt zu den Entführern bestand. Dadurch konnte die betroffene Bevölkerung, die unter dem Konflikt litt, erreicht werden und bedarfsorientierte und unparteiliche Unterstützung organisiert werden, Gesundheitsstationen oder Krankenhäuser in Betrieb genommen werden, wo zuvor keinerlei Versorgung stattfand.

 

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 Versorgung eines Kindes in Banda Aceh 2005. (Foto: Bundeswehr/Henning)

 

 

 

 

 

 

In den 90er Jahren hatten sich die Rahmenbedingungen schon deutlich verschärft und es zeigte sich, dass Militärpräsenz die Sicherheitsrisiken nicht wesentlich senken konnte, da mehr und mehr Konfliktparteien Terror und Gewalt gegen die Bevölkerung, aber auch zunehmend gegen die Helfer einsetzten, um ihre Strategien zur Destabilisierung zu verfolgen. Das waren die Rahmenbedingungen in Mozambik und beschreibt weiterhin die Situation in großen Teilen des heutigen Somalia, ganz zu schweigen von der aktuellen Situation in Afghanistan und im Irak. Die Einsicht von außen auf die Tätigkeit der Bundeswehr in Bezug auf diese veränderten Umstände kann nur mit dem Wort „Dilemma“ beschrieben werden. Viele Diskussionen über vernetzte Sicherheit, Umsetzung der Humanitären Hilfe durch die Bundeswehr oder die Schutzwirkung der Militärpräsenz bei der Umsetzung durch die Nicht-Regierungsorganisationen (NRO) haben aus meiner Sicht trotz beidseitigem Bemühen zu keinerlei tragfähigen Lösungsmodellen in Afghanistan geführt. Ich behaupte, viele Soldaten, die dort mit hohem Engagement arbeiten oder gearbeitet haben, sehen das genauso.

Theo Sommer schrieb am 7.5.2008 in Zeit Online: „In Berlin ist heute das Schlagwort von der „vernetzten Sicherheit“ täglich zu hören. Aber wer vernetzt denn die ministeriellen Eigenheiten und Eitelkeiten von Außenamt und Verteidigung, Entwicklungshilfe und Polizei- Unterstützung? Niemand! Jeder wurstelt vor sich hin.“ Aber selbst wenn alle Akteure sich optimal abstimmen würden, habe ich keine Hoffnung, dass die Dilemmata im Spannungsfeld von militärischer Intervention, Terrorismus, Sicherheit, Humanitärer Hilfe, Aufbau- und Entwicklungshilfe aufgelöst werden können. NRO Mitarbeiter und andere zivile Helfer sind zu Soft – Targets in politisch, kriminell und terroristisch geprägten bewaffneten Konflikten geworden. Sie können durch Militärpräsenz nicht geschützt werden. Terroristen oder bewaffnete Konfliktparteien machen keinen Unterschied zwischen den Wiederaufbauteams der Bundeswehr mit zivilen Helfern und den Streitkräften im militärischen Einsatz. Die Zeiten, in denen die zivilen Helfer durch ihre Unparteilichkeit und Neutralität geschont wurden, sind seit einigen Jahren vorbei. Der Aufwand, sie zu schützen, ist immens geworden, ist niemals eine Garantie und militärische Sicherheitskonzepte greifen dabei nur bedingt.

Geprägt durch die geschilderten Erfahrungen, möchte ich einige Punkte beleuchten, die mir aus Sicht der Humanitären Hilfe im Rahmen der Einsichten von Außen relevant erscheinen.

Wer hat das Mandat, humanitäre Hilfe zu leisten? Im Prinzip jeder und jede Organisation, die sich dazu berufen fühlt, könnte man meinen. International und in Deutschland hat sich in der Beantwortung dieser Frage in den vergangenen 20 Jahren allerdings Einiges getan. Eine wichtige Zäsur war gewiss die Humanitäre Krise, die Flüchtlingsdramen in Folge des Genozids in Ruanda 1994. Neben der Frage des Mandates ging es auch um Qualität, Professionalität und die Frage, wie Humanitäre Hilfe effizient und effektiv geleistet werden kann. Ein Grundpfeiler des Mandates ist der Code of Conduct der Föderation der Rotkreuz- / Rothalbmondgesellschaften, eine Verpflichtungserklärung, die Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und die Orientierung an der Notlage ungeachtet der politischen oder religiösen Zugehörigkeit der von Krisen und Katastrophen betroffenen Menschen zum Prinzip macht. Basierend auf den Menschenrechtserklärungen, den Genfer Konventionen und dem Internationalen Flüchtlingsrecht haben 230 NRO und internationale Organisationen die Humanitarian Charter entwickelt. Sie untermauert den menschenrechtsbasierten Ansatz der Humanitären Hilfe und ist Teil des Sphere-Handbuches , in dem dazu sehr praxisorientiert Standards und Richtlinien zur Planung und Umsetzung der Humanitären Hilfe definiert sind. Heute haben wir neben den Sphere-Standards und anderen komplementären Richtlinien eine klare Vorstellung, wie Humanitäre Hilfe geleistet und organisiert werden sollte. Alle Akteure können und sollten sich daran orientieren, denn es ist die Basis für eine gemeinsame Sprache und bessere Abstimmung und Koordinierung.

Per Definition könnte man behaupten, dass die Bundeswehr per se keine Humanitäre Hilfe im eigentlichen Sinne leisten kann, da sie nicht basierend auf dem Menschenrechtsansatz, dem Code of Conduct und der Humanitären Charter, sondern immer im politischen Auftrag der Bundesregierung handelt. Daher hat die Bundeswehr kein Mandat zur Humanitären Hilfe im engeren Sinne. Das soll aber nicht heißen, dass die Bundeswehr grundsätzlich keinen Beitrag leisten kann oder darf. Im Gegenteil, der Beitrag der Bundeswehr in der Internationalen Humanitären Hilfe wird sehr geschätzt. Allerdings gibt es Situationen, in denen eine klare Trennung von "klassischer" Humanitärer Hilfe im engeren Sinne einerseits, an der militärischen Auftragserfüllung orientierten CIMIC Aktivitäten und militärischen Aktionen andererseits unumgänglich, oft genug aber nur schwer zu realisieren ist.

Militärische Unterstützung u.a. durch die Bundeswehr ist heutzutage eine feste Größe, besonders in der internationalen akuten Humanitären Hilfe. Dabei kommt uns zunächst die Logistik, d.h. Luft - Transportkapazitäten, Hubschrauber, aber auch der Sanitätsdienst in den Sinn. Heute wird dieses Spektrum vielleicht auch durch Infrastrukturmaßnahmen wie Straßen- und Brückenbau, Neu- und Wiederaufbau von Schulen erweitert, allerdings muss hier aus Sicht des Wiederaufbauhelfers und der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) immer wieder darauf hingewiesen werden, dass es z.B. beim Brunnenbau nicht nur um die Erstellung des Brunnens an sich gehen darf. Nur mit entsprechender Einbindung der Bevölkerung bei der Planung und Ausführung, Klärung der Nutzungsrechte und Verantwortlichkeiten kann sich „Ownership“ entwickeln und werden die Brunnen nachhaltig die Wasserversorgung sichern. Wer Brunnen und Schulen baut, hat auch die Pflicht, diese Aspekte zu berücksichtigen.

Wichtig erscheint mir auch die Frage bzw. die klare Unterscheidung, wo hört der sinnvolle Beitrag zum Wiederaufbau oder zur allgemeinen Humanitären Hilfe auf und wo fängt CIMIC an. Insbesondere sollte bei dieser Betrachtung geklärt werden, in welcher Art und Weise sich die Bundeswehr außerhalb von CIMIC fachlich einbringen kann. Ich betrachte CIMIC dabei immer noch als Teil des Militärischen Einsatzes, welcher den bekannten militärischen Zielen dient.

Thomas Gebauer schreibt dazu im Rundschreiben 02/2010 von medico international: „Wenn in Afghanistan Soldaten Brunnen bohren, dann tun sie das nicht, um den Krieg zu zivilisieren, sondern um die Effektivität des militärischen Handelns zu steigern. Erklärtes Ziel ist die Vergrößerung des soldatischen Aktionsradius, die Informationsbeschaffung und der Schutz der Truppen vor Übergriffen. Entwicklungspolitische Überlegungen spielen dagegen keine oder nur eine nachgelagerte Rolle.“

Immer dann, wenn die Bundeswehr darüber hinaus, also außerhalb von CIMIC, einen Beitrag zur Humanitären Hilfe und beim Wiederaufbau leisten soll, muss dies nach den anerkannten gültigen Regeln, angepasst an die Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes geschehen. Hier hat die Bundeswehr in den vergangenen Jahren dazugelernt. Die Arbeit in der Humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit erfordert spezifische Fachkenntnisse sowie Planungs- und Umsetzungserfahrung im interkulturellen Kontext. Schnelle, vorzeigbare Erfolge sind selten und haben kurze Halbwertzeiten. Ownership und Eigenverantwortung zu fördern ist ein mühseliger Prozess.

Der Sanitätsdienst hat frühzeitig die Erfahrung gemacht, dass die Gesundheitsversorgung der betroffenen Bevölkerung in einem Krisen- oder Katastrophengebiet kein Nebenprodukt der medizinischen Versorgung der eigenen Truppe sein kann, sondern eine spezifische Aufgabe ist, für die entsprechend qualifiziertes Personal, angepasste Ausstattung und Medikamente und Kenntnisse der Gesundheitssysteme der betroffenen Länder notwendig sind.

 

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 Hilfsgüterabwurf in Äthiopien 1985. (Foto: Bundeswehr/LTG 61)

 

 

In meinem Beobachtungszeitraum (> 20 Jahre) hat sich der Sanitätsdienst fachlich auf die Anforderungen der Humanitären Hilfe eingelassen. Entscheidend war der Umstieg von einem rein kurativen Angebot zur Versorgung der Bevölkerung als Nebenprodukt in Feldlazaretten des Sanitätsdienstes, die originär für die Versorgung der Soldaten konzipiert waren, auf den Primary Health Care (PHC) Ansatz. Dabei geht es um Standards der präventiven und kurativen Basisversorgung, angepasst an die Rahmenbedingungen der jeweiligen Länder und abgestimmt mit den zuständigen Gesundheitsbehörden vor Ort. Diese Regeln und Richtlinien gelten auch in der Humanitären Hilfe und sind detailliert und komprimiert im Kapitel zu Gesundheit der Sphere Standards verankert. Ich habe es immer sehr begrüßt, dass Ärztinnen und Ärzte des Sanitätsdienstes entsprechend ausund fortgebildet wurden. Es hat sehr dazu beigetragen, aufeinander zuzugehen, eine gemeinsame Sprache zu sprechen, fachliche Fragestellungen zu diskutieren, die jeweiligen Ansätze zu verstehen und konstruktiv zusammen zu arbeiten. Eine Fortführung oder Weiterentwicklung dieses Konzeptes als Beitrag des Sanitätsdienstes in der Humanitären Hilfe, der mit Ansätzen und Zielen der Gesundheitsversorgung durch NROs kompatibel ist, scheint angezeigt. Angesichts der zukünftigen globalen Herausforderungen die sich durch vermehrte Humanitäre Krisen (Naturkatastrophen, Fluchtbewegungen, Armut, prekäre Lebensbedingungen, Bevölkerungsdynamik, Folgen des Klimawandels) ergeben, ist das aus der Sicht von außen eine relevante, zeitgemäße und bedarfsgerechte Zukunftsaufgabe der Bundeswehr. Allerdings muss die Kosten-Nutzen-Relation in vergleichbarem Rahmen, entsprechend anderer staatlicher und nicht staatl. Akteure bleiben.

Die Abstimmung mit NROs und den staatlichen Akteuren wie der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und dem technischen Hilfswerk (THW )kann und muss weiterentwickelt werden. Wesentlich wäre eine verbesserte fachliche und strukturelle Abstimmung der Ressorts (Bundesministerium der Verteidigung, Auswärtiges Amt, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Aber auch klare Abgrenzungen und Entscheidungen, wann die Bundeswehr im Rahmen von CIMIC, also des militärischen Auftrages, eingesetzt wird und wann als Akteur in der Humanitären Hilfe einen Beitrag leistet, sind wichtige Fragen. Das entspräche der konsequenten Weiterentwicklung der Bundeswehr als ein Instrument im Portfolio der deutschen staatlichen und nichtstaatlichen internationalen Nothilfekapazitäten.

Die Bundeswehr muss aber weiter damit rechnen, dass die NRO es kritisieren und als Etikettenschwindel betrachten, wenn die Bundeswehr sagt "Wir leisten Humanitäre Hilfe". "Wir leisten einen Beitrag zur Humanitären Hilfe im Auftrag der Bundesregierung" wäre aus meiner Sicht politisch korrekt. Das klingt haarspalterisch, aber es scheint wichtig, möglichst in einem kontinuierlichen Dialog voneinander zu lernen und Begriffe zu klären. Ich habe mal auf einer ZMZ-Veranstaltung gefordert "wenn die Bundeswehr Beiträge zur Humanitären Hilfe leistet, muss sie sich mit den NRO koordinieren". Ich verstand zunächst gar nicht, warum ich dafür von den Soldaten direkt scharf kritisiert wurde, bis mir klar wurde, dass Koordinieren ein Begriff ist, der in der Bundeswehr ganz anders verstanden wird als bei den NROs. Dort steht er eher für "wir informieren uns gegenseitig, reden miteinander". Militärisch hat er die Bedeutung, dass aufeinander abgestimmt gehandelt wird, Verpflichtungen und Abhängigkeit definiert sein müssen. Man konnte also meine Forderung so missverstehen, dass die Bundeswehr sich den Entscheidungen der NRO - z.B. in einem Koordinierungsgremium - unterordnet. Seither ist der Dialog schon weit fortgeschritten, trotz allem sind in der Koordinierung heute alle Akteure aufgefordert, kontinuierlich daran zu arbeiten, sich im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes zu vernetzen und dafür über die eigenen Systemgrenzen hinaus zu denken und zu planen.

Fazit:

  • Die Bundeswehr leistet keine Humanitäre Hilfe im eigentlichen Sinne, aber kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten.
  • Die Zusammenarbeit mit NRO und anderen Akteuren kann in reinen Naturkatastrophen unkompliziert realisierbar sein, aber in sogenannten complex emergencies mit bewaffneten Konfliktparteien unmöglich werden – dies muss im Vorfeld gemeinsam geprüft werden. Die vernetzte Sicherheit scheint dabei keine zielführende Strategie zu sein.
  • Es sollte klar erkennbar sein, ob die Bundeswehr einen Beitrag zur Humanitären Hilfe leistet oder im Rahmen von CIMIC Ansätzen humanitäre Aktivitäten durchführt.
  • Ein wichtiger Beitrag der Streitkräfte ist die Unterstützung der Logistik der humanitären Organisationen mit Lufttransportkapazitäten.
  • Gesundheitsversorgung der betroffenen Bevölkerung kann nicht das Nebenprodukt der medizinischen Versorgung der Soldaten sein, sondern muss sich an den Standards und Regeln des PHC orientieren und entsprechend geplant werden. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr ist dann ein möglicher kompetenter Partner der NROs und der staatlichen Akteure im Gesundheitssektor in der Humanitären Hilfe.
  • Dabei muss die Kosten-Nutzen-Relation im militärischen wie im zivilen Bereich mit ähnlichen Maßstäben bewertet werden.
  • Beiträge zur Humanitären Hilfe insgesamt und zur Gesundheitsversorgung in der Sofort- und Wiederaufbauhilfe sind Betätigungsfelder wachsender Bedeutung für die Bundeswehr bzw. den Sanitätsdienstes in den zunehmenden Krisen und Katastrophen der globalisierten Zukunft.

Datum: 18.09.2012

Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2012/2

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