09.10.2018 •

    Ganz vorn bei zivilmilitärischen Herausforderungen

    Mit Reservisten ganz vorn
    Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr

    Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung Weißenfels

    Das Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung (Kdo SanEinsUstg) ist für die Sicherstellung der national-territorialen sanitätsdienstlichen Aufgaben und die entsprechende zivil-militärische Zusammenarbeit (ZMZ) verantwortlich. Für den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr koordiniert und überwacht das Kdo SanEinsUstg alle Unterstützungsleistungen, die gegenüber zivilen Behörden und Organisationen geleistet werden.

    Der stellvertretende Kommandeur des Kdo SanEinsUstg ist hierbei sowohl Beauftragter für Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) als auch Inspizient für Reservistenangelegenheiten im Sanitätsdienst der Bundeswehr.

    Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Inland

    Photo
    Abb. 1: ZMZ-Übung 2016 zur Vorbereitung der Feierlichkeiten zum Jubiläum „500 Jahre Reformation“ in Wittenberg (Foto: SanRgt 1)
    ZMZ ist ein eigenständiger Aufgabenbereich der Bundeswehr und umfasst alle Maßnahmen, Kräfte und Mittel, welche die Beziehungen zwischen Dienststellen der Bundeswehr auf der einen und zivilen Behörden sowie der Zivilbevölkerung auf der anderen Seite regeln, unterstützen oder fördern. Dies gilt sowohl innerhalb Deutschlands als auch bei Einsätzen der Bundeswehr im Ausland. ZMZ schließt hierbei die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und anderen nicht-staatlichen Organisationen – national und international – ein.

    ZMZ-Aufgaben im Inland können im Grundsatz von allen Dienststellen der Bundeswehr wahrgenommen werden. Während es bis zur Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 im Wesentlichen darum ging, im Rahmen der ZMZ die Landesverteidigung auf dem Staatsgebiet der „alten“ Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen, steht heutzutage das Leisten militärischer Hilfe zur Erfüllung eines zivilen Hilfeleistungsantrages im Vordergrund. Hierbei ist der gesetzliche Rahmen durch die Pflicht zur Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips eng gesteckt. So steht ZMZ im Inland – insbesondere für den Sanitätsdienst der Bundeswehr – vor allem für Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen. Die Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre an Oder, Donau und Elbe, der Einsatz in der Bewältigung des Flüchtlingsstroms in den Jahren 2015/16 sowie die Sanitätsdienstliche Unterstützung der Feierlichkeiten zum 500. Jahrestag der Reformation und des G7- und des G20-Gipfels im Jahr 2017 sind hierbei noch frisch im Gedächtnis.

    Grundlagen der ZMZ und der Beteiligung der Bundeswehr an Hilfseinsätzen im Innern

    Photo
    Abb. 2: Ebenen der sanitätsdienstlichen Beratung im Rahmen ZMZ
    In Friedenszeiten liegen die Zuständigkeit und Verantwortung für den Katastrophenschutz im Inland in den Händen der Bundesländer. Die Länder, Kreise, Bezirke und kreisfreien Städte haben Vorsorge zu tragen, um im Katastrophenfall oder bei der Bewältigung von schweren Unglücksfällen und Großschadensereignissen ausreichend Kräfte, Material und Personal zeitgerecht für einen Hilfseinsatz zum Einsatz bringen zu können.

    Katastrophenfälle oder andere komplexe Unglücks- bzw. Schadensereignisse können aber schnell zu Lagen führen, in denen die Kapazitäten der verfügbaren zivilen Bevölkerungsschutzkräfte an ihre Grenzen stoßen. Eine Hilfe der Bundeswehr ist in solchen Fällen an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gebunden. Das betroffene Bundesland muss die Hilfe der Bundeswehr gemäß Artikel 35, Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz anfordern oder aber die Bundesregierung muss – in Fällen einer überregionalen Gefährdung – diesen Einsatz gemäß Artikel 35, Abs. 3 Satz 1 GG beschließen und das Bundesministerium der Verteidigung eine entsprechende Weisung erteilen.

    Darüber hinaus ist grundsätzlich die Unterstützung der Bundeswehr in Fällen dringender Nothilfe als Hilfeleistung zur Rettung von Menschenleben, zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden sowie erheblicher Beeinträchtigungen der Umwelt oder des Verlustes von für die Allgemeinheit wertvollem Material zulässig, wenn geeignete zivile Hilfskräfte und geeignetes Material der zuständigen Behörden oder Hilfsorganisationen nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.

    Der Inspekteur der Streitkräftebasis hat die operative Führung der Kräfte der Bundeswehr inne, die im Rahmen der ZMZ im Inland eingesetzt werden. Die taktische Führung erfolgt durch das Kommando Territo-riale Aufgaben Bundeswehr, das – in Absprache mit den anderen Organisationsbereichen – geeignete Kräftedispositive zusammenstellt und zum Einsatz bringt. Soweit die beantragte Hilfeleistung auch sanitätsdienstliche Anteile umfasst, wird dieser Auftrag durch das Kdo SanEinsUstg geprüft und ggf. umgesetzt.

    Die ebenengerechte Beratung der zivilen Behörden und Hilfsorganisationen wird unterhalb des Komman-dos Territoriale Aufgaben Bundeswehr durch ein abgestuftes Verbindungswesen der Streitkräftebasis in den Landeskommandos oder Bezirks- und Kreisverbindungskommandos sichergestellt. Hierzu stehen Sanitätsstabsoffiziere und Sanitätsfeldwebel der Reserve zur Verfügung, die in allen sanitätsdienstlichen Fragen beratend zur Seite stehen.

    Die Rolle der Reserve

    Photo
    Abb. 3: „Stützpunkte Hilfeleistung Sanitätsdienst“ mit den ausgewählten Kernfähigkeiten der zugeordneten Sanitätsregimenter/Kdo SES
    Die Bundeswehr unterstützt mit einem Netzwerk von ortsansässigen und -kundigen Reservedienst Leistenden. Diese sind in ihren Kreisen bzw. Bezirken damit beauftragt, in Fragen der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr zu beraten, um so im Eventualfall zielgerichteter Hilfeleistungen anfordern und koordinieren zu können. Diese Unterstützungsleistung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr erbringen Sanitätsstabsoffiziere und Sanitätsfeldwebel der Reserve, die Verbindung zu Ämtern, Dienststellen und Institutionen der Katastrophenschutzbehörden und zu Organisationen des zivilen Katastrophenschutzes halten. Sie beraten zudem die Krisenstäbe und Kreisverwaltungen mit ihrem sanitätsdienstlichen Fachwissen und stimmen mögliche Unterstützungsanträge an den Sanitätsdienst der Bundeswehr ab.

    Zusätzlich zu diesem territorialen Netzwerk von Reservedienst Leistenden verfügt die Bundeswehr über sogenannte „Stützpunkte Hilfeleistung“. Hierunter versteht man einen ausge wählten Standort der Bundeswehr im Inland, an dem ein dort stationierter Truppenteil besondere subsidiäre Aufgaben im Rahmen der Katastrophenhilfe, dringenden Eilhilfe bzw. Amtshilfe neben seinem originären militärischen Auftrag wahrnehmen kann, weil er über eine dazu besonders geeignete Fähigkeit – z. B. in den Bereichen Pionierwesen, ABC-Abwehr oder Sanitätsdienst – verfügt. Im Sanitätsdienst der Bundeswehr sind an den Standorten Leer, Koblenz, Berlin, Weißenfels und Dornstadt diese „Stützpunkte Hilfeleistung Sanitätsdienst“ eingerichtet.

    Aufgrund der Ausstattung und der fachlichen Qualifikationen des Personals sind – unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips – Hilfeleistungen bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen besonders effektiv möglich. Um den Auftrag der „Stützpunkte Hilfeleistung Sanitätsdienst“ zu unterstützen, wurde an den Standorten jeweils eine „Sanitätskompanie Verstärkungsreserve“ aufgestellt, die ausschließlich von Reservisten gebildet wird und den aktiven Verband im gesamten Aufgaben-spektrum, bei Ausbildungen und Übungen, im Einsatz sowie bei möglichen Hilfseinsätzen im Inland unterstützt. Insgesamt stehen in diesen Kompanien jeweils 200 Dienstposten für Reservedienst Leistende zur Verfügung.

    Einsatz von Reservisten beim G20-Gipfel

    Photo
    Abb. 4: Der Bundespräsident dankt Reservedienst Leistenden für Ihren Einsatz anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg 2017 (Foto: BwKrhs Hamburg)
    Zur Unterstützung der sanitätsdienstlichen Versorgung der zivilen Einsatzkräfte beim G20-Gipfel stellte die Freie und Hansestadt Hamburg insgesamt sechs Amtshilfeanträge an den Sanitätsdienst der Bundeswehr. -Zusätzlich zur Bereitstellung des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg für die Behandlung der zivilen Einsatzkräfte wurde ein Unterstützungsverband mit über 160 Soldatinnen und Soldaten aufgestellt – die Hälfte davon Reservisten. Diese wurden im Bundeswehrkrankenhaus, auf den Rettungsfahrzeugen, den eingerichteten Behandlungsplätzen im Messegelände sowie in der „Zelle Sanität“ des Lagezentrums eingegesetzt. Unter diesen Reservisten befanden sich u. a. 40 Ärzte sowie 30 Rettungs- und Notfallsanitäter.

    Die Unterstützungsleistung der zivilen Behörden und Organisationen durch die Bundeswehr im Rahmen des G20-Gipfels belegt eindrucksvoll, wie groß die Bedeutung des Einsatzes von Rervisten im Rahmen der zivil-militätischen Zusammenarbeit – z. B. bei der Bewältigung von außergewöhnlichen Lagen – im Inland ist. Durch den vorbildlichen Einsatz der Reservistinnen und Reservisten im Juli 2017 wurde maßgeblich dazu beigetragen, dass die medizinische Versorgung der zivilen Einsatzkräfte erfolgreich sichergestellt werden konnte.


    Generalarzt Dr. Andreas Hölscher

    E-Mail: kdosaneinsustgstvkdr@bundeswehr.org


    Datum: 09.10.2018

    Meist gelesene Artikel

    Photo

    Vorsorge für den Ernstfall:

    Die Sicherheitsarchitektur in Europa hat sich verändert. Die Vorgaben und Richtlinien für die Gesamtverteidigung aus dem Jahre 1989 sind veraltet. Daher braucht Deutschland ein Gesundheitsvorsorge-…