24.10.2016 •

Curriculum „Allgemeinmedizin in der Bundeswehr“ – Quo vadis?

Konzeptionelles Grundgerüst für die Zukunft

Aus dem Sanitätsunterstützungszentrum Wilhelmshaven (Leiter: Oberstarzt Dr. J. Backus)

Mit Herausgabe der neuen Geschäftsordnung für die Arbeit der Konsiliargruppen durch das Kdo SanDstBw wurde die Konsiliargruppe Allgemeinmedizin unter Leitung von Oberstarzt Dr. Johannes Backus komplett neu aufgestellt. Seit 01.04.2015 tagte die Konsiliargruppe Allgemeinmedizin mit den insgesamt 15 ständigen Mitgliedern und zusätzlichen Gästen bereits drei Mal mit dem Ziel, dem strategischen Ansatz der Neuausrichtung, das Fachgebiet zu einer der zentralen Säulen des Sanitätsdienstes weiter zu entwickeln, nachzukommen.

Hierzu ist als wesentlicher Schritt die Erarbeitung eines einheitlichen und standardisierten „Curriculums Allgemeinmedizin in der Bundeswehr“ bis Ende 2016 maßgeblich.Dieser Artikel soll die bisherigen Überlegungen der Konsiliargruppe Allgemeinmedizin hierzu zusammenfassend präsentieren.
 

Die im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr erforderliche Umstrukturierung im Sanitätsdienst der Bundeswehr ist weitestgehend abgeschlossen

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Abb. 1: Definition Allgemeinmedizin.
und die regionale sanitätsdienstliche Versorgung in neuer Form aufgestellt. Allgemeinmediziner finden sich hauptsächlich im direkten Patientenkontakt an der Basis der sanitätsdienstlichen Versorgung auf Ebene Sanitätsunterstützungs- und Versorgungszentren wieder und sind damit ein wesentlicher Leistungsträger in der truppenärztlichen Versorgung.

Die Studie zur „Optimierung der Kundenzufriedenheit in den Regionalen Sanitätseinrichtungen (RegSanEinr) der Bundeswehr“ zeigte die vergleichsweise hohe Kundenzufriedenheit in diesem Bereich und die entgegengebrachte Anerkennung der allgemeinmedizinischen Versorgungsleistung. Die hohe Wertigkeit der Allgemeinmedizin im System Sanitätsdienst lässt sich weiterhin an der Anzahl vorhandener Dienstposten von derzeit 252 für die Allgemeinmedizin ablesen. Zum Vergleich sind 177 Dienstposten für die Chirurgie (alle Teilgebiete) und 163 Dienstposten für die Anästhesie aus­geplant.

Gleichwohl das Fach­gebiet der Allgemeinmedizin bereits seit etlichen Jahren fester Bestandteil im Sanitätsdienst der Bundeswehr ist, gilt es nunmehr für zukünftige Allgemeinmediziner der Bundeswehr einen vergleichbaren, hochqualifizierenden Ausbildungsweg zu beschreiben, der für alle kommenden Aufgaben vorbereitet und natürlich auch die aktuellen zivilen Vorgaben erfüllt. Dazu ist es erforderlich, in einem ersten Schritt auf der Grundlage der Musterweiterbildungsordung (MWBO) der Bundesärztekammer entsprechende Fachvorgaben zur Aus-, Fort- und Weiterbildung im Sinne eines Curricularen Ausbildungsgangs für Allgemeinmediziner in der Bundeswehr zu erarbeiten. Aufbauend auf bestehenden Grundlagen für die klinischen Anteile der Ausbildung sowie die ambulanten Abschnitte wurden weiterführende Konzeptentwürfe entwickelt und bereits sowohl mit einzelnen Chefärzten der Bundeswehrkrankenhäuser (BwKrhs) als auch mit Leitern von Sanitäts­un­ter­stüt­zungs­­zen­tren (San­UstgZ) diskutiert.

So sollen z. B. allgemeinmedizinische Weiterbildungsinhalte, die in der Klinik problemlos vermittelt werden können, dort grundsätzlich so intensiv gelehrt

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Abb. 2: Kompetenzstufen der Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin.
werden, dass vor dem Wechsel in eine RegSanEinr die selbstständige Anwendung der entsprechend erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten möglich ist. Im ambulanten Teilabschnitt der Weiterbildung erfolgen dann der Erwerb des Erfahrungsschatzes und die stufenweise Übertragung der vollen Verantwortung.

Zur Dokumentation der vermittelten Kompetenzstufe bestimmter allgemeinmedizinischer Inhalte soll ein System genutzt werden, das der Präsident der Ärztekammer (ÄK) Schleswig-Holstein, Dr. med. F. Bartmann, auf dem 116. Deutschen Ärztetages anlässlich der beabsichtigten Novellierung der MWBO vorgestellt hat.

Die allgemeinmedizinischen Weiterbildung eines Sanitätsoffiziers in der Bundeswehr beginnt idealtypisch mit der dreijährigen klinischen Phase, die in nachfolgende drei Abschnitte (Einzelblöcke von mindestens sechs Monaten, unterschiedlich in der Reihenfolge) grundsätzlich gegliedert ist:

•6 Monate Anästhesie und Intensivmedizin

•24 Monate Basisweiterbildung Innere Medizin (stationär)

•6 Monate Chirurgie/Unfallchirurgie:

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Abb. 3: Logbuch zur Dokumentation der Weiterbildungsinhalte.
Abweichend, sofern aus systembedingter, personaltechnischer Sicht, bzw. durch den Weiterbildungsassistenten selber gewünscht und die Musterweiterbildungsordnung der zuständigen LÄK dieses ohne Verzögerung zulässt, ist auch eine 18-monatige Weiterbildung in der Inneren Medizin sowie eine sechsmonatige Weiterbildung in einem alternativen klinischen Fachgebiet mit direkter Patientenversorgung (z. B. HNO, Orthopädie, Urologie, Dermatologie etc.) grundsätzlich möglich. Allerdings ist darauf zu achten, dass die erforderlichen Abholpunkte in der Basisweiterbildung „Innere Medizin“, die geforderten Kompetenzstufen sowie notwendige Umfangszahlen trotzdem eingehalten und vermittelt werden. Aus allgemeinmedizinischer Sicht sind insbesondere die Fachgebiete „HNO, Urologie, Dermatologie, Konservative Orthopädie, Neurologie und Psychiatrie“ besonders geeignet, das spätere allgemeinmedizinische Wissen und Können sinnvoll zu ergänzen, ohne damit andere Fachgebiete gänzlich auszuschließen.

Bei allen Wahlfachgebieten ist aber immer darauf zu achten, dass die Vermittlung von in der Allgemeinmedizin relevanten Untersuchungsverfahren und Behandlungsgrundsätzen im jeweiligen Fachgebiet verpflichtend ist. Die vermittelten Inhalte im jeweiligen Wahlfach sind dabei mit dem Ziel des Erreichens der Kompetenzstufe 3 auszubilden.

In den jeweiligen allgemeinmedizinischen Curricula der Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern (auf Basis der Musterweiterbildungsordnung der

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Abb. 4: Weiterbildung zum Facharzt f. Allgemeinmedizin (ambulanter Anteil).
Bundesärztekammer in der Fassung vom 23.10.2015) sind umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten aufgelistet, die die angehenden Allgemeinmediziner im Rahmen ihrer gesamten Weiterbildung erlernen müssen. Dabei wird auch in unserem Ausbildungssystem bislang jedoch meist nicht bzw. kaum festgelegt, in welcher Phase der Ausbildung die spezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten von wem zu vermitteln sind.

Ein Großteil der Inhalte lassen sich sowohl in der klinischen Ausbildungsphase (in der Regel in einem BwKrhs) wie auch in der hausärztlichen Ausbildungsphase (in der Regel überwiegend in einer RegSanEinr) vermitteln. Die fehlende Koordination mit klarer Aufteilung der zu vermittelnden Kompetenzen nach Art, Umfang und Tiefe hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass allgemeinmedizinische Weiterbildungsassistenten nach Absolvieren ihrer dreijährigen klinischen Phase häufig mit unterschiedlichem Weiterbildungsstand in ihre Truppenarztzeit versetzt wurden. Dieses wird noch verschärft, bei Weiterbildungsassistenten, die vor ihrer Verwendung in einer RegSanEinr noch innerhalb verschiedener BwKrhs versetzt werden.

Für eine stringente und standardisierte allgemeinmedizinische Weiterbildung in der Bundeswehr ist es daher erforderlich, die zu vermittelnden Kompetenzen in der klinischen und der ambulanten-hausärztlichen Ausbildungsphase jeweils nach Art, Umfang und Tiefe konkret zu definieren und festzulegen. Insbesondere gilt es, die jeweiligen Abholpunkte der in der Klinik vermittelten Kompetenzen bei Wechsel der Verantwortung auf die Weiterbildungsbefugten in den RegSanEinr möglichst exakt zu beschreiben und zu do­kumentieren.

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Abb. 5: Weiterbildung FA f. Allgemeinmedizin (obligate und fakultative Ergänzungen).
So sollen z. B. allgemeinmedizinische Weiterbildungsinhalte, die in der Klinik problemlos vermittelt werden können, dort grundsätzlich so intensiv gelehrt werden, dass vor dem Wechsel in eine regionale Sanitätseinrichtung die selbstständige Anwendung der entsprechend erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten möglich ist (Kompetenzstufe 3 oder 4).

 

An die idealtypische, dreijährige klinische Weiterbildungsphase in der allgemein-medizinischen Weiterbildung in der Bundeswehr schließt sich unmittelbar folgend die ambulant-hausärztliche Phase an, die mindestens zwei Jahre betragen muss und in nachfolgende zwei Abschnitte (Einzelblöcke von mindestens sechs Monaten; unterschiedlich in der Reihenfolge) gegliedert werden kann:

•12 - 18 Monate Ambulant-­hausärztliche Versorgung (Bw-Einrichtung)

•6 - 12 Monate Ambulant-­hausärztliche Versorgung (Zivile Praxis)

In dieser Weiterbildungsphase ist neben den allgemeinen Inhalten, zusätzlich zu dem bereits vorgeschriebenen 80h Kurs „Weiterbildung Psychosomatische Grundversorgung“, ein 64h Kurs „Curriculare Fortbildung medizinische Begutachtung“ zu absolvieren.

Um über die üblichen allgemeinmedizinischen Kenntnisse in den Fachgebieten „Gynäkologie bzw. Pädiatrie“ hinausgehende Kenntnisse mindestens mit der Kompetenzstufe „2 = Kennen“ zu vermitteln, sind beispielsweise i. R. eines bestehenden bzw. noch aufzubauenden regionalen Verbundpraxissystems jeweils sechswöchige Fort- und Weiterbildungspraktika in diesem Weiterbildungsabschnitt zu absolvieren. Dieser Abschnitt ist dabei so zu planen, dass grundsätzlich keine Zeitverzögerungen bis zum Erlangen der Fach­arzt­reife auftreten.

Für die Koordinierung der allgemeinmedizinischen Ausbildungsinhalte innerhalb der klinischen und sich anschließenden ambulanten Phase sollte idealtypisch zukünftig in jedem BwKrhs sowie in den RegSanEinr ein entsprechender Ausbildungsbeauftragter bzw. Mentor eingerichtet werden. Von den Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten hat sich der für die Weiterbildung Beauftragte regelhaft selbst zu überzeugen. Mit anstehender Versetzung des Weiterbildungsassistenten wird dessen Weiterbildungsstand anhand der bisher durchlaufenen Abschnitte und Kompetenzstufen überprüft. Der Weiterbildungsermächtigte legt dann die weiteren inhaltlichen Schwerpunkte im sich nunmehr anschließenden hausärztlich/ambulanten Weiterbildungsabschnitt bis zur Facharztreife fest und überwacht im Auftrag des Leiters ­SanUstgZ/der SanDst der TSK bzw. milOrgBereiche die zeitlichen und inhaltlichen Abfolgen. Der Weiterbildungsassistent hat unbenommen dessen nach Abschluss der Ausbildungsabschnitte mit der für ihn zuständigen Landesärztekammer Verbindung aufzunehmen und den Weiterbildungsfortschritt formal abzugleichen.

Obligat sind zudem Kenntnisse und Fähigkeiten, wie z. B. im Lehrgang „Tropenmedizin (Reisemedizin, 1 Woche)“ zu erwerben. Weitere ergänzende Fortbildungen z. B. im Bereich „Ernährungsmedizin, Sportmedizin, Akupunktur, Manuelle Medizin, Sozialmedizin oder anderen Inhalten mit allgemeinmedizinischen Relevanz“ sind grundsätzlich fachbezogen aufbauend, erst nach dem Erwerb der Facharztreife anzugehen.

Neben den fachbezogenen Inhalten sind militärische Ausbildungsabschnitte zu durchlaufen, um den Erfordernissen, welche sich aus dem Berufsbild des Sanitätsoffiziers ergeben, adäquat zu entsprechen. In diesem Ausbildungsabschnitt sind in Anlehnung an die Laufbahnverordnung neben den grundsätzlich zu Beginn der Truppenarztphase bereits absolvierten PumA-­Lehrgängen „A und B“ der PumA Lehrgang „C“ Pflicht. Zusätzlich sollten auch die Themenkomplexe „PHTLS“ und „ACLS“ frühzeitig vermittelt werden.

Die militärische Ausbildung endet für SanStOffz im Status Berufssoldat mit dem Basislehrgang für Stabsoffiziere (BLS) bzw. im Anschluss daran für besonders geeignete und ausgewählte Sanitätsoffiziere der Nationale Lehrgang für Admiral-/­Generalstabsoffiziere. Als Alternative bieten sich weiterführende Planungs- bzw. ­Führungslehrgänge an der Sanitätsakademie bzw. der Führungsakademie der Bundeswehr (SanAkBw/FüAkBw).

Die Konsiliargruppe hat sich neben der Ausbildungsgestaltung in einem nächsten Schritt auch intensiv mit einer möglichen zukünftigen Gestaltung von RegSanEinr und deren materieller und personeller Ausstattung beschäftigt. Erste weiterführende Gedanken setzen auf die bereits bestehenden SanVersZ auf und sind im Sinne einer „Fachärztlichen Untersuchungsstelle Allgemeinmedizin (Arbeitsbegriff)“ zu verstehen. Neben einem Grundmodul und verschiedenen Servicebereichen wird je nach Versorgungsstärke des Standortes mit fachärztlichen Ergänzungsmodulen gearbeitet.

Im zweiten Halbjahr 2016 ist im Rahmen der nächsten Tagung der Konsiliargruppe und mit Unterstützung des Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung ein Workshop zur „Weiterentwicklung und Qualitätsmanagement in der Allgemeinmedizin“ geplant. Hier sollen dann die abschließenden Arbeiten zum vorgestellten „Curriculum“ erfolgen, bevor es in die umfassende Mitzeichnung geht und danach dem Inspekteur des Sanitätsdienstes zur abschließenden Billigung vorgelegt wird.

Fazit:

Die heutigen Weiterbildungsassistenten sind die Fachärzte und Ausbilder von Morgen. Einen hochqualifizierenden, vorgegebenen Ausbildungsgang in der Bundeswehr zu gestalten, der nicht nur zivilen, sondern insbesondere den Vorgaben an das Berufsbild eines Sanitätsoffiziers Facharzt für Allgemeinmedizin entspricht, ist eine notwendige Investition in die zukünftige sanitätsdienstliche Versorgung unserer Soldatinnen und Soldaten. z

Anschrift für die Verfasser:

Oberstarzt Dr. Johannes Backus
Sanitätsunterstützungszentrum Wilhelmshaven
Leiter
Alfred-Eckhardt-Strasse 1
26384 Wilhelmshaven

E-Mail: johannesbackus@bundeswehr.org

 

OBERSTARZT DR. MED. JOHANNES BACKUS
geb. am 05.02.1966, verheiratet, zwei Kinder

Dienstlicher Werdegang...

  • 01.07.1987:Eintritt in die Bundeswehr an der Sanitätsakademie in München als ­Sanitätsoffizieranwärter
  • 1989 - 1996: Studium der Humanmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf:
  • 1996 - 1998: Verwendung als Assistenzarzt am Bundeswehrkrankenhaus Bad Zwischenahn
  • 1998 - 2000: Truppenarzt im Standortsanitätszentrum Delmenhorst, Leiter Außenstelle Wildeshausen
  • (FschPzAbwBtl 272, LLPiKp 270, LLMrsKp 270)
  • 2000 - 2002: SanStOffzArzt und S3 StOffz im Kommando Luftbewegliche Kräfte / Division Spezielle Operationen in Regensburg
  • 2002 - 2005: Brigadearzt Luftlandebrigade 31 in Oldenburg (dabei auch Mitglied KonsGrp AllgMed)
  • 2005 - 2008: Kommandeur Sanitätslehrregiment in Feldkirchen
  • 2008 - 2011: Referent im BMVg beim Führungsstab des Sanitätsdienstes (FüSan II 1) Bundeswehrplan und IAGFA FüFä/NG&A sowie Grundsatz und Konzeption des Sanitätsdienstes
  • 2011 - 2013: Divisionsarzt 1. Panzerdivision in Hannover
  • 2013 - 2015:Referatsleiter VII 1 Kdo SanDstBw (dabei u. a. Leiter Task Force Ebola)

Derzeitige Verwendung...

  • seit 02.03.2015:   Ltr SanUstgZ Wilhelmshaven
  • (seit 01.04.2015 Ltr Konsiliargruppe Allgemeinmedizin)

Einsätze...

  • 10/98 - 03/99: SanStOffzArzt auf BAT (2. Folgekontingent SFOR)
  • 02/04 - 04/04: SanStOffzArzt auf MTH (SanKp PRT KUNDUZ)
  • 01/14 - 07/14: Medical Advisor und LSO i.E. MeS (RC North ISAF)

Auszeichnungen...

  • Einsatzmedaille SFOR, ISAF
  • Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber
  • Ehrennadel des KLK/4. Division und Division Spezielle Operationen
  • Ehren-Coin Kommandeur 1. PzDiv

Wesentliche fachliche Qualifikationen...

  • Facharzt für Allgemeinmedizin
  • Sport- und Rettungsmedizin, Leitender Notarzt (LNA)
  • Studium und Abschluss zum Gesundheitsökonom (EBS)
  • Promotion im Fachbereich Anästhesie/Neurochirurgie
  • seit 16 Jahren Teilnahme am Kassenärztlichen Notdienst in Westerstede
  • Lange Jahre als Notarzt am Rettungszentrum BwKrhs Hamburg

Datum: 24.10.2016

Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2016/3

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