PERSONEN-IDENTIFIZIERUNGEN IM ZIVIL BEREICH

Unterstützungsmaßnahmen durch das "Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen der Bundeswehr"

Zur Identifizierung unbekannter Toter existieren sowohl im Einzelfall als auch bei einer Katastrophe mit einer größeren Anzahl getöteter Personen wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Methoden. Zu den wissenschaftlichen Methoden zählt man - nach derzeitigem Stand - molekular-genetische Untersuchungen (DNA), Fingerabdrücke und zahnmedizinische Befunde. Die wissenschaftlichen Methoden, die sich am Vergleich von post-mortalen mit antemortalen Befunden orientieren, haben nur dann Erfolg, wenn auch ante-mortales Vergleichsmaterial vorliegt. Ante-mortale Fingerabdrücke werden in einigen Ländern bereits zu Lebzeiten routinemäßig erfasst; in manchen Ländern aber nur von straffällig gewordenen Personen als sogenannte „erkennungsdienstliche Maßnahme“. DNA-Profile, die zu Lebzeiten erstellt und abgespeichert wurden, sind meistens nur von wenigen Personen bekannt und daher nicht routinemäßig einsetzbar.

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Da die meisten Bundesbürger in kleineren oder größeren Zeitabständen ihre Zahnärztin bzw. ihren Zahnarzt frequentieren, wird von ihnen in wiederkehrenden Abständen ein Zahnstatus erhoben und schriftlich bzw. EDVmässig dokumentiert und archiviert. Auch bei der Bundeswehr wird in regelmäßigen Abständen von allen Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten der Zahnstatus dokumentiert. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Kriminalbeamtinnen bzw. Kriminalbeamte in laufenden Todesermittlungs- und Identifizierungsverfahren in keiner der drei vorgenannten wissenschaftlichen Identifizierungsmethoden brauchbare ante-mortale Befunde beibringen können.
Auch Veröffentlichungen in zahnmedizinischen Fachzeitschriften, wie beispielsweise in den „Zahnärztlichen Mitteilungen (ZM)“ oder im „Rheinischen Zahnärzteblatt (RZB)“ verlaufen oftmals ohne den gewünschten bzw. erwarteten Erfolg.
An Hand von drei Beispielen soll vorgestellt werden, wie mit Hilfe des „Instituts für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen der Bundeswehr, Andernach,“ verstorbenen Personen ihr zu Lebzeiten geführter Name zurückgegeben werden konnte:

Fall 1:

Ein Mann mittleren Alters wurde von einem Zug überrollt, vor den er sich - laut Zeugenaussagen- in eindeutig suizidaler Absicht geworfen hatte. Die Ermittlungen der zuständigen Kriminalpolizei zur Identität dieser Bahnleiche gestalteten sich äußerst schwierig: während bereits nach kurzer Zeit der begründete Verdacht bestand, um welche Person es sich hierbei handeln könnte, konnten aus unterschiedlichen Gründen für diesen Mann weder ante-mortales DNA-Material, noch ante-mortale Fingerabdrücke oder zu Lebzeiten dokumentierte Zahnbefunde beigebracht werden. Wie in solchen Fällen üblich, wurde von Seiten der zuständigen Kriminalpolizei versucht über das „Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen der Bundeswehr“ in Andernach an verwertbares zahnmedizinisches Vergleichsmaterial, welches während der Bundeswehr-Zugehörigkeit dokumentiert wurde, zu gelangen:

Es stellte sich schnell heraus, dass in diesem Fall die zahnärztliche Karteikarte - aufgrund des langen Zeitraums zwischen der Entlassung aus der Bundeswehr und dem Überrollvorgang durch die Bahn (mehr als 20 Jahre) - wenig brauchbar war: Zu viele zahnärztliche Behandlungen - insbesondere eine Reihe von Extraktionen im Oberkiefer - waren erst nach der Entlassung aus der Bundeswehr erfolgt, sodass eine eindeutige Identifizierung anhand des Zahnstatus primär nicht möglich war. Anders war es beim Vergleich der ante- und post-mortalen zahnärztlichen Röntgenaufnahmen der Unterkieferbackenzähne: Wie in Abbildung 1 nachzuvollziehen, sind die nahezu unveränderbaren anatomischen Struk turen der Zähne des rechten und linken Unterkiefers (Zahnwurzeln in Anzahl und Form, Kavum der Pulpa in Größe und Ausdehnung) ein eindeutiger Beweis dafür, dass es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei der unbekannten männlichen Bahnleiche um die Person handelt, die vor Jahrzehnten bei der Bundeswehr zahn - ärztlich geröntgt und behandelt wurde (Abb. 1).

Fall 2:

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In einem Waldstück wird eine bis zur Unkenntlichkeit verweste männliche Leiche mit ausgeprägtem Madenbefall von Spaziergängern aufgefunden. Die Ober- und Unterkiefer wurden in üblicher Weise mazeriert und einer detaillierten zahnärztlichen Befundung zugeführt. Auch hier bestand sehr schnell der Verdacht, um welche - bereits seit mehreren Wochen vermisst gemeldete - Person es sich handeln könnte (Abb. 2 und 3).
Verwertbares ante-mortales DNA-Material oder brauchbare Fingerabdrücke, welche zu Lebzeiten abgegeben wurden, lagen auch in diesem Fall nicht vor.
Über die Angehörigen konnte die für die Ermittlungen zuständige Kriminalpolizei einen Zahnarzt ermitteln, der den Verstorbenen zu Lebzeiten zahnärztlich behandelt hatte: dieser Zahnarzt hatte es versäumt bei seinem Patienten einen Zahnstatus zu erheben und konnte den Kriminalbeamten nur zwei von ihm selbst durchgeführte Therapiemaßnahmen mitteilen: „Füllung des Zahnes 26 okklusal- distal und Extraktion des Zahnes 46“. Da es sich bei den beiden vorgenannten Therapiemaßnahmen um wenig spezifische Behandlungsmaßnahmen handelt, ist eine Identifizierung ausschließlich über diese therapeutischen Maßnahmen undenkbar bzw. nahezu unmöglich. In der Folgezeit kontaktierte die ermittelnde Kriminalpolizei das „Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen der Bundeswehr“ in Andernach. Von dort erfolgte die Herausgabe der archivierten zahnärztlichen Behandlungskarte zu Identifizierungszwecken (Abb. 4 und 5):
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Der Vergleich der bei der Bundeswehr archivierten zahnärztlichen Behandlungskarte (Abb 5: „rot“) - in Verbindung mit den beiden Therapiemaßnahmen (Abb 5: „blau“), die bei einem von der Familie des Vermissten benannten Zahnarzt ermittelt werden konnten - ergab eine eindeutige Übereinstimmung mit den Ober- und Unterkiefern der stark verwesten männlichen Leiche.Ohne die bei der Bundeswehr archivierten zahnmedizinischen Unterlagen wäre im vorliegenden Fall eine sichere Identifizierung mit Hilfe des Zahnstatus kaum möglich gewesen.

Fall 3:

Eine seit mehr als 30 Jahren nicht-identifizierte Wasserleiche wird - aufgrund von Polizeivorschriften - noch einmal mit den vorliegenden und bisher nicht gelösten Vermisstenfällen abgeglichen. Dabei fällt auf, dass es eine Person gibt, die nahezu zeitgleich vermisst gemeldet wurde und bisher nicht aufgespürt werden konnte. Auf den ersten Blick könnten - von mehreren kleinen Abweichungen abgesehen - die bisher vorliegenden Zahnstaten identisch sein. Um eine endgültige Aussage zur Identität treffen zu können, wurde im vorliegenden Fall noch einmal, d.h. nach mehr als 30 Jahren, ein weiterer Kontakt zum „Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen der Bundeswehr“ in Andernach aufgenommen.
Dabei sollte geklärt werden, ob in der Zwischenzeit weitere, bisher nicht bekannte Zahnbefunde aus Zahnstationen der Bundeswehr zwecks Archivierung nach Andernach übersandt worden sind. Tatsächlich waren weitere zahnärztliche Dokumente ins „Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen der Bundeswehr“ eingesandt worden. Diese wurden nun - zwecks Auswertung und Vergleich - dem Sachverständigen zur Verfügung gestellt. Als Ergebnis von Auswertung und Vergleich konnte festgehalten werden, dass es als immer wahrscheinlicher galt, dass die vor mehr aus 30 Jahren aus dem Rhein geborgene Leiche nunmehr identifiziert werden könnte. Aus diesem Grund wird beim zuständigen Gericht die Exhumierung der Leichenteile beantragt. Sollten die Kiefer und Zähne - nach diesem langen Zeitraum - noch aufgefunden werden können, so wäre eine problemlose Gegenüberstellung der Zahnbefunde mit den nunmehr bekannten zusätzlichen Zahnbehandlungen möglich. Das zuständige Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass die Exhumierung der Leichenteile der vor mehr als 30 Jahren

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aufgefundenen Wasserleiche verhältnismäßig ist und stimmte daher der vorgeschlagenen Verfahrensweise zu (Abb. 6-10). Wie die Fotos beweisen, konnte aufgrund der sorgfältigen zahnärztlichen Karteikartenführung diese mehr als 30 Jahre unbekannte Wasserleiche mit Hilfe der im „Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen der Bundeswehr“ eingelagerten (zusätzlichen) Zahndokumente eindeutig identifiziert werden.

Zusammenfassung:

Die Erfahrung aus zwei Jahrzehnten zahnärztlicher Identifizierungstätigkeit beweist, dass eine Reihe von unbekannten, meist männ lichen Leichen mit Hilfe des „Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesender Bundeswehr“ eindeutig identifiziert werden konnte, wenn bei niedergelassenen Zahn ärztinnen und Zahnärzten keine oder keine eindeutig verwertbaren zahnärztlichen Unterlagen durch die zuständige Kriminalpolizei sichergestellt werden konnten und deshalb eine Kontaktaufnahme mit vorgenanntem Bundeswehr-Institut vorgenommen wurde.
Durch die lange Aufbewahrungszeit in diesem Bundeswehr-Institut (bis zum Ende des 90. Lebensjahres der Soldatin / des Soldaten) können auch noch viele Jahre nach einer Leichenauffindung zahnärztliche Vergleichsuntersuchungen durchgeführt werden. Daher wird - aufgrund der hier vorgestellten hohen Erfolgsaussichten - allen KriminalbeamtInnen und forensischen ZahnärztInnen in ungelösten Identifizierungsfällen eine Kontaktaufnahme mit dem „Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen der Bundeswehr“ wärmstens empfohlen, um bislang unbekannten Toten ihren zu Lebzeiten getragenen Namen zurückgeben zu können.

Datum: 14.01.2009

Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2009/1

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